Schäuble vereinbart Rücknahmeabkommen mit Syrien

Bundesminister Wolfgang Schäuble und der syrische Amtskollege Bassam Abdel Madschid haben am Montag, den 14.07.2008, ein bilaterales Rücknahmeabkommen (syr_deu_abkommen_dt) abgeschlossen. Das Abkommen muss zwar noch von beiden Vertragsparteien offiziell ratifiziert werden und tritt erst 30 Tage nach der letzten, auf diplomatischem Weg erfolgten Notifikation in Kraft. Der Bundesinnenminister aber freut sich schon jetzt: Dadurch “wird es künftig möglich sein, nicht nur ausreisepflichtige syrische Staatsangehörige, sondern auch Drittstaatsangehörige und Staatenlose, wenn diese über einen Aufenthaltstitel oder ein Visum der syrischen Seite verfügen oder unmittelbar aus dem Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei rechtswidrig eingereistsind, dorthin zurückzuführen”, hieß es in einer Erklärung. Das Abkommen sieht weitreichende Verpflichtungen nicht nur zur Übernahme eigener Staatsbürger vor, sondern auch von Menschen ohne Staatsangehörigkeit bzw. aus Drittstaaten, die sich unmittelbar vor der Einreise in dem jeweils anderen Vertragsstaat aufgehalten haben. Nicht nur die fast 7.000 in Deutschland lebenden, oft langjährig geduldeten Flüchtlinge sind damit von Abschiebung bedroht, sondern auch Palästinenser/innen, Staatenlose oder sonstige Drittstaatler/innen, die aus Syrien nach Deutschland geflohen sind.

Auch wenn das Abkommen der Form nach eine zweiseitige Verpflichtung auf Übernahme von “illegal aufhältigen Personen” vorsieht, dürfte es in der Praxis nur dem Zweck dienen, unliebsame Flüchtlinge aus Deutschland nach Syrien abschieben zu können. Laut Protokoll zur Durchführung des Abkommens sind die syrischen Behörden bereits bereit zu einer Rückübernahme, wenn die syrische Staatsangehörigkeit “glaubhaft gemacht” wird, beispielsweise durch (Kopie einer) Geburtsurkunde, Wehrpass, Führerschein oder sonstige Indizien (Zeugenaussagen, Eigenangaben des Betroffenen, Sprache).

Darüber hinaus sollen auch Staatenlose und Drittstaatler/innen nach Syrien abgeschoben werden können, wenn Belege für einen Aufenthalt in Syrien vor der Flucht nach Deutschland vorliegen und eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland nicht erteilt wurde. Konkret genannt werden als hinreichende Belege zum Nachweis des Aufenthalts: Reisedokument für palästinensische Flüchtlinge, Registerkarte der UNWRA-Behörde in Syrien, gültiger Aufenthaltstitel, Visum mit Einreisestempel, Aufenthaltstitel für staatenlose Personen, Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige, Fingerabdrücke sowie “ein beglaubigtes, vom Mukthar ausgestelltes Dokument, wonach die genannte Person in Syrien wohnhaft ist”.

In Sachen “Nachweis des Aufenthaltes in Syrien” gehen manche Behörden in Deutschland bereits jetzt ungewöhnliche Wege: Mehrfach beauftragte der LK Goslar eine Privatperson damit, nach Syrien zu reisen, um dort Ermittlungen zur Feststellung der Staatsangehörigkeit und zur Beschaffung von Personalstandsurkunden durchzuführen. Mehrere Ausländerbehörden bedienen sich des Angebots der “Mawla Law Corporation” (siehe hier), einzelfallbezogene Recherchen in Syrien durchzuführen. Der Landkreis Goslar zahlte an die Organisation mehrere Tausend Dollar, um konkrete Nachforschungen betreffend einzelne Familien in syrischen Dörfern durchzuführen, mit dem Mukhtar zu sprechen oder Fotos zu machen.

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2 Kommentare zu „Schäuble vereinbart Rücknahmeabkommen mit Syrien“

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  1. menschenrechte schrieb am 11. September 2008 um 00:21 Uhr

    schämt sich denn niemand, deportation, hallo?`?

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  2. schäubel schrieb am 20. September 2008 um 09:02 Uhr

    wo bleiben Menschenrechte?wie sollen dann kinder dort leben die wo hir aufgewachsen sind und die nicht mal syrien kenne ?

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