Pässen aus Ex-Jugoslawien bzw. Serbien und Montenegro

Meldung vom Dienstag den 10.04.2007 - Abgelegt unter: Aktuelles

Liebe ListenleserInnen,

da ich mich gerade über die Beschaffung von Pässen aus Ex-Jugoslawien bzw. Serbien und Montenegro erkundigt habe, wollte ich meinem Wissen an dieser Stelle weiter geben:

Ich habe meine Informationen von einer Rechtsanwältin, die spezialisiert ist auf Dokumenten- und Passbeschaffung aus dem ehemaligen Jugoslawien. Sie hat mir bereitwillig Auskunft gegeben. Bei Bedarf kann beim Flüchtlingsrat Niedersachsen Adresse bzw. Telefonnummer der Rechtsanwältin erfragt werden.

Um einen Pass aus Serbien zu bekommen ist Voraussetzung im Staatenregister registriert zu sein. Um im Staatenregister registriert zu sein, ist Voraussetzung im Geburtenregister registriert zu sein. In das Geburtenregister wird man normalerweise bei der Geburt eingetragen. Nachträglich kann man sich nur eintragen lassen, wenn man persönlich bei der Behörde in Serbien zusammen mit zwei Zeugen erscheint. Die Zeugen müssen bezeugen, dass die besagte Person das Kind von den angegebenen Eltern ist. Die Identität der Eltern muss auch durch Urkunden belegt werden (z.B. Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde…). Die Bearbeitungszeit liege laut Rechtsanwältin bei mindestens einem Jahr.

Ist man im Geburtenregister eingetragen, kann man den nächsten Schritt machen und sich im Staatenregister eintragen lassen. Dazu muss die Staatsangehörigkeit beider Eltern nachgewiesen und die eigene Geburtsurkunde vorgelegt werden. Auf Grund der vielen Auflösungen der Nachfolgestaaten Jugoslawiens werden die bürokratischen Abläufe komplizierter, und es häufen sich die Anträge, so dass mit einer weiteren Bearbeitungszeit von mehreren Jahren gerechnet werden muss. Insgesamt, so die Rechtsanwältin, muss man für die Eintragung in Geburtenregister und Staatenregister 3-4 Jahre rechnen bei Kosten von rund 3.000,- Euro und einer Chance, dass man tatsächlich im Staatenregister registriert wird von 10-15% (Schätzung der Rechtsanwältin).

gez. Sigmar Walbrecht
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.

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1 Kommentar

  1. Kommentar von: Fred Hullerum
    Am 11. April, 2007 um 18:14

    Die von diesem Problem der Paßbeschaffung Betroffenen sind überwiegend serbische Staatsangehörige aus dem Kosovo.

    Dazu gehören ethnische Albaner, die bislang keine Zeit oder keine sonstige Möglichkeit hatten, in Prishtina sich ein UNMIK-Travel-Document zu beschaffen und denen es aus Not oder sonstigen Gründen egal ist, in welchen Paß die Aufenthaltserlaubnis eingeklebt wird.

    Dazu gehören vor allem die Minderheiten der ROMA und ASHKALI, die sich jetzt Hoffungen auf ein Bleiberecht machen, die dafür einen Paß benötigen und die nicht begreifen, was für ein Schwachsinn es ist, der Regierung (des kleinserbischen Staates) in Belgrad hinterherzulaufen und sich von diesen Putschisten-Nachfolgern einen Paß zu holen, dessen Erbärmlichkeit in den nächsten Monaten noch deutlicher werden wird.

    Ursache des Problems ist der jahrelange UNVERZEIHLICHE FEHLER DER UNMIK, den im Exil befindlichen Teil des “Volkes von Kosovo” (die UN-Resolution 1244 sagt “people of Kosovo) konsularisch nicht unterstützt zu haben. UNMIK hätte in Brüssel, Bern, Berlin etc. Büros eröffnen oder die vorhandenen Einrichtungen der UN nutzen müssen. Das ist nicht geschehen. So konnte sich eine regelrechte Agentenszene etablieren, in der die Exil-Kosovaren viel Geld sinnlos verbrannt haben und durch die das (aus der Sicht des im Koma liegenden gesamtserbischen Staates verfassungswidrige) Regime in Belgrad überflüssigerweise aufgewertet worden ist.

    Eine der ersten Maßnahmen der Regierung des neuen Staates Kosova muß (und wird) sein, die bislang fehlenden konsularischen Dienste für die kosovarische Diaspora zügig einzurichten. Ich kann niemandem, der künftig zum Staatsvolk der Republik Kosova gehören wird, raten, sein gutes Geld jetzt noch für einen blauen (kleinserbischen) Paß zum Fenster hinauszuwerfen.

    Die Erbärmlichkeit des blauen (kleinserbischen) Passes ist den Mitarbeitern in den Ausländerbehörden durch folgende Überlegung immer klar gewesen: Wenn eine aus dem Kosovo stammende Person einen solchen Paß besitzt, dann kann man diese Person TROTZDEM nicht nach Zentralserbien oder in die Vojvodina abschieben. So sieht es das “Rückführungsabkommen” vor und ohne diese “Kosovo-Klausel” hätte sich das Regime in Belgrad auf gar kein Abkommen eingelassen.

    Für den blauen (kleinserbischen) Paß gilt also der Spruch: “Große Klappe und nichts dahinter.” In Belgrad ist ein Regime zu besichtigen, welches mit der Paßausgabe nur seinen (historisch und vor allem rechtlich gescheiterten) Gebietsanspruch auf das Kosovo-Gelände propagandistisch unterfüttert, welches aber sofort “KNEIFT”, wenn es heißt, VERANTWORTUNG zu übernehmen:

    Wenn das Regime in Belgrad sich widerspruchsfrei als die “gesamtserbische Regierung” hätte präsentieren wollen, dann hätte sie die Abschiebung aller Personen, denen sie einen blauen Paß ausgestellt hat oder noch ausstellt, nach BELGRAD zulassen müssen. Dann wäre sofort deutlich geworden, was dieser Paß “wert” ist. Kein Roma und kein Ashkali aus dem Kosovo würden einen Fuß in ein “serbisches Generalkonsulat” setzen. Wer will schon auf einer Müllkippe in Serbien landen?

    Da der Flughafen Prishtina von der NATO erobert worden ist, war diese “Kosovo-Klausel” auch nicht das große Problem für die deutschen Ausländerbehörden. Albaner aus dem Kosovo kann man seit 1999 ohne Beschränkungen abschieben. Im übrigen hat UNMIK die Minderheiten geschützt, indem Abschiebungen nicht zugelassen worden sind. Nun, da UNMIK im Kosovo die Koffer packt, übernimmt die EU (Brüssel) diese Aufgabe, die Minderheiten vor Abschiebung in den Kosovo zu schützen. Diese Aufgabe wird von der EU allerdings SUBTILER gelöst - nicht so mit der Brechstange, wie UNMIK das noch gemacht hat.

    Die EU ist es, die das demnächst kommende Bleiberechtsgesetz politisch angeschoben hat und die auf diese Weise (wie DER SPIEGEL richtig erkannt hat) eine VERTAGUNG der Abschiebeproblematik bis in das Jahr 2009 hin erreicht hat. Daß das kommende Bleiberechtsgesetz eigentlich aus Brüssel angeschoben worden ist, ist der deutschen Öffentlichkeit verborgen geblieben; aber man kann ja Frau Merkel mal dazu befragen….

    MfG Fred Hullerum

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