Neue Regelungen zur Austellung der Irakischen Pässe der Serie G

Meldung vom Donnerstag den 25.10.2007 - Abgelegt unter: Aktuelles

Die Botschaft der Republik Irak veröffentlichte auf Ihrer Website folgenden Text:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit erklärt die Botschaft der Republik Irak, dass 2 Pass-Offiziere des Irakischen Innenministeriums in der Botschaft der Republik Irak in der Bundesrepublik Deutschland eingetroffen sind um das Prozedere für die neuen Pässe der Serie G einzuführen. Die Richtlinien des Innenministeriums sind wie folgt:

  1. der Pass der Serie G wird für jeden Iraker ausgestellt, der im Besitz des Irakischen Personalausweises ( Hawitt al-Ahwal Al-Medanie) und der Irakischen Staatsangehörigkeitsurkunde ( Shahadit al-jensie) ist.
  2. Um Ihre Passausstellung zu erleichtern, bitten wir Sie , uns per Post folgende Dokumente per Einschreiben mit einen Rückumschlag zu schicken:-
    1. Den irakischen Personalausweiss( Original ) mit zwei farbigen Kopie.
    2. Ihre irakische Staatsangehörigkeitsurkunde ( Original ) mit zwei farbigen Kopie
    3. Zwei farbige Kopie des deutschen Ausweises ( Seite 1- Seite 2- und die Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland)
    4. Die genaue Adresse in Deutschland und ihre Telefonnummer, damit wir einen Termin mit Ihnen vereinbaren können
    5. Der alte Pass der Serie (S) und 2 farbigen Kopien
  3. Diese Dokumente muss der Iraker alle gesammelt per Einschreiben mit Poststempel an die Konsulatsabteilung der Botschaft der Republik Irak schicken. Anbei sollten die vollständige Adresse und die Telefonnummer des Irakers sein , damit das Konsulat Kontakt aufnehmen kann.
  4. Jedes Kind erhält einen eigenen Pass anhand der vorliegenden Original- Dokumente, sollten für das Kind keine Dokumente vorliegen, genügen die Original-Dokumente des Vaters oder der Mutter.
  5. Das verantwortliche Personal in der Botschaft der Republik Irak wird vorab die Dokumente prüfen und ein persönliches Interwiev mit dem jeweiligen Iraker führen. Der Antrag wird vor Ort in der Botschaft vom Personal ausgefüllt und zusammen mit den Farb-Kopien der Dokumente nach Bagdad geschickt
  6. Nach Prüfung aller Dokumente vereinbart das Konsulat der Botschaft der Republik Irak einen Termin mit dem Iraker.
  7. Eine Austellungsgebühr von 20,- Euro muss in bar in der Botschaft der Republik Irak entrichtet werden.
  8. Die neuen G-Pässe werden von der Behörde für Passangelegenheiten in Bagdad ausgestellt, nachdem die dafür vorgesehenen Anträge ausgefüllt und die Original-Dokumente des Irakers geprüft wurden und in Farb-Kopie nach Bagdad geschickt wurden. Das kann 2-3 Monate Zeit in Anspruch nehmen.

Berlin, 17.10.2007

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6 Kommentare

  1. Kommentar von: Sabir
    Am 29. Dezember, 2007 um 00:56

    Ich habe eine sehr wichtige Frage bezüglich meines S Passes. Mein S Pass ist seit dem 04.12.2007 abgelaufen aber ich brauche dringend einen gültigen Reisepass für den 11.01.2008, ich habe einen Trauungstermin beim Standesamt in Düsseldorf. Ich bitte um eine baldige Rückmeldung Ihrerseits.
    Ich bedanke mich für Ihre Antwort
    Mit freundlichen Grüßen
    Ali Sabir

    PS: Falls Sie mir telefonisch weiterhelfen könnten, wäre ich Ihnen dankbar : o173/2326923

  2. Kommentar von: Kati Ajair
    Am 14. Januar, 2008 um 00:55

    Hallo.
    ich habe eine Frage an Sie .
    Mein Mann besitz einen Pass der Serie ,,S,,
    Wir haben sorgfälltig die Unterlagen (komplett)zur Botschaft nach Berlin geschickt und dann nach ca 6 Wochen die Antwort erhalten,dass
    ein Formular nicht in Ordnung sei.Nun soll sich mein Mann im Irak dieses Formular neu beschaffen,aber wie soll denn das gehen,wenn sein Pass ungültig ist.Seinen derzeitigen Aufenthaltstitel ist nicht in seinem Pass,,S,, vermerkt,sondern in einem Ersatzausweiss.
    Nun haben wir die Vermutung,dass wenn er mit den Ausweissersatz nach Irak reisst ,er nicht wieder zurück darf.

    Können Sie mir eine Auskunft geben,wie es sich derzeit verhällt und ob ich meinen Ehemann ohne Sorgen in den Irak schicken kann?

    Mfg Kati Ajair

  3. Kommentar von: Elke Lehmann
    Am 15. Februar, 2008 um 11:12

    Hallo,

    ich betreue eine irakische Frau, die auch nicht alle Unterlagen hat, d.h. ihr fehlt die Staatsangehörigkeitsurkunde.
    Welche Möglichkeiten gibt es um diese zu besorgen. Und wer hat Erfahrungen mit dem Ausweisersatz, denn so wie ich gelesen habe, müßte sie evtl. in den Irak reisen.

    MfG Elke Lehmann

  4. Kommentar von: k.weber
    Am 18. Februar, 2008 um 10:01

    Hallo Frau Ajair

    Leider haben Sie uns nicht gesagt, welches Dokument Ihrem Ehemann für die Ausstellung des Passes fehlt, aber ich vermute, dass, Sie die irakische Staatsangehörigkeitsurkunde ( Shahadit al-jensie) meinen.
    Leider kann das o.g Dokument z.Zt. nur im Irak ausgestellt werden und nur dann, wenn die betroffene Person ihren Antrag persönlich stellt.
    Die Botschaft kann auf die Vorlage des o.g. Dokumentes allerdings verzichten, wenn Ihr Ehemann die Staatsangehörigkeitsurkunde seines Vaters vorlegt.

    Die deutsche Behörden betrachten die Einreise in den Irak als unzumutbar. Daher sollte es Verständnis dafür geben, wenn der Passe der Serie G auf Grund der fehlenden Dokumente z.Zt. nicht ausgestellt werden können.

    Wie wir erfahren haben, soll es möglich sein, sich von einer anderen Person, der eine entsprechende Vollmacht auszustellen ist, das Dokument im Irak beschaffen zu lassen. Die angesprochene Möglichkeit muss allerdings erst noch von der irakischen Botschaft bestätigt werden.
    Sollte Ihre Ehemann selbst in den Irak einreisen wollen (verpflichtend ist das nicht), muss er zuvor ein entsprechende Reisedokument bei der Ausländerbehörde beantragen.
    Anträge auf Ausstellung von Pässen der Serie G nimmt die Botschaft nur noch bis zum 29.02.08.

  5. Kommentar von: k.weber
    Am 18. Februar, 2008 um 10:10

    Hallo Frau Lehmann,

    Die von Ihnen Betreute muss es mit der Vorlage der Einbürgerungsurkunde ihres Vaters bzw. Bruders versuchen.
    Sonst müsste sie jemanden im Irak bevollmächtigen, das Dokument für sie zu beschaffen. Wir sind allerdings nicht sicher, ob die Ausstellung der Einbürgerungsurkunde im Irak an eine bevollmächtigte Person überhaupt möglich ist. Dies werden wir aber demnächst von der Botschaft erfahren.
    Die/der Inhaber/in eines Ausweisersatzes kann damit nicht ins Ausland ausreisen, dafür benötigt sie/ er einen Reiseausweis.

  6. Kommentar von: K. Alwasiti
    Am 23. Februar, 2008 um 15:44

    Laut Angaben der irakischen Botschaft in Berlin können im Ausland lebende Iraker nicht durch eine von ihnen ausgestellte Vollmacht im Irak die Staatsangehörigkeiturkunde (shahdet al-djnseia) beantragen.

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