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	<title>Kommentare zu: Kosovo Reiseausweis - ungekl&#228;rte Staatsangehoerigkeit laut BMI</title>
	<link>http://www.nds-fluerat.org/aktuelles/kosovo-reiseausweis-doppelte-staatsangehoerigkeit-laut-bmi/</link>
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	<pubDate>Sat, 17 May 2008 00:40:47 +0000</pubDate>
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		<title>Von: Fred Hullerum</title>
		<link>http://www.nds-fluerat.org/aktuelles/kosovo-reiseausweis-doppelte-staatsangehoerigkeit-laut-bmi/#comment-3044</link>
		<dc:creator>Fred Hullerum</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 Apr 2008 09:22:34 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.nds-fluerat.org/aktuelles/kosovo-reiseausweis-doppelte-staatsangehoerigkeit-laut-bmi/#comment-3044</guid>
		<description>Hallo,

die Bedenken von Kai Weber teile ich nicht. Der Inhalt des Schreibens ist plausibel; das Schreiben ist hilfreich gegen so manchen Unsinn, der in einigen Landesbeh&#246;rden veranstaltet wird - etwa wenn der Nds. MI die v&#246;lkerrechtswidrige Abenteuerlichkeit verbreitet, ein Kosovare solle sich beim kleinserbischen GK einen "Heimatpass" besorgen.

Der BMI stellt klar, da&#223; Kosovo ein Staatsvolk hat. Der BMI wei&#223; genau, da&#223; die Anerkennung der Republik Kosova durch die Bundesrepublik Deutschland nicht dadurch unterlaufen werden darf, da&#223; man die serbischen Putschisten-Nachfolger in Belgrad ermutigt, weiterhin territoriale Anspr&#252;che auf den Kosovo erheben und zu diesem Zweck herumzut&#246;nen, sie w&#252;rden f&#252;r
"ihre" B&#252;rger konsularische Dienste veranstalten.

Solche Okkupation eines fremden Volkes ist v&#246;lkerrechtswidrig; dazu hat das BVerwG j&#252;ngst die n&#246;tigen Worte gesagt. Oder anders gesagt: Das Gelaber aus Belgrad ist uninteressant. Dieses Gelaber dementiert sich allein schon dadurch, da&#223; die Machthaber in Belgrad keine Anstalten unternehmen, alle "ihre" B&#252;rger im Kosovo an den serbischen Parlamentswahlen am 11. Mai 2008 teilnehmen zu lassen. Belgrad will nur Wahlurnen in den serbischen Enklaven aufstellen und nur "ethnische Serben" w&#228;hlen lassen. Das spricht f&#252;r sich...

Nun gibt es im Kosovo und vielleicht auch in Deutschland Kosovaren, die ethnische Serben sind. Nach dem Athisaari-Plan haben diese das Recht auf eine "doppelte Staatsb&#252;rgerschaft". Es ist allein schon deshalb nicht falsch, die Frage nach der in einen Reiseausweis einzutragenden Staatsb&#252;rgerschaft offen zu lassen.

Das gilt umso mehr angesichts des vom BMI zutreffend mitgeteilten Inhalts des Verfassungsentwurfes der Republik Kosova, denn die dortigen Regelungen sind - anders als von Kai Weber vermutet - eher ein "Horror" f&#252;r deutsche Abschiebeminister. Sie lassen vermuten, da&#223; Abschiebungen k&#252;nftig noch schwieriger sein werden als schon jetzt. Es besteht sogar die "Gefahr", da&#223; ein gro&#223;er Teil der in Deutschland lebenden ausreisepflichtigen Kosovo-Fl&#252;chtlinge - zumeist Roma - demn&#228;chst STAATENLOS sein k&#246;nnte.

Ich will deshalb die vom BMI nur inhaltlich angerissenen Artikel des Verfassungsentwurfes der Republik Kosova hier im Volltext darstellen und &#252;bersetzen.


Art. 14 des Verfassungs-Entwurfes lautet:
"Fitimi dhe humbja e së drejtës së shtetësisë rregulohen me ligji."

&#220;bersetzung:

"Der Erwerb und der Verlust des Rechts der Staatsangeh&#246;rigkeit wird reguliert durch Gesetz."

Diese Vorschrift ist keine &#220;berraschung. Das dort genannte "Gesetz" exisitiert nicht - so zutreffend der BMI.



Art. 155 des Verfassungsentwurfes lautet:

"Abs. 1

Të gjithë banorët e ligjshem të Kosovës në datën e miratimit të kësaj Kushtetute, gëzojnë të drejtën e shtetësisë së Republikës së Kosovës."

"Abs. 2

Republika e Kosovës ua njeh të drejtën për fituar nënshtetësinë e Republikës së Kosovës, pavarësisht nga vendbanimi i tyre i tanishem dhe nënshtetësia qe ata kanë, të gjithë qytetarëve të ish-Republikës Federative të Jugosllavisë, të cilët kanë qenë banorë të përhershëm të Kosovës me datën 1 janar 1998, dhe pasardhësve të tyre të drejtpërdrejtë."



Ich &#252;bersetze bewu&#223;t "holprig", um dem Leser zu erm&#246;glichen, jedes einzelne Wort im albanischen Text nachzuvollziehen:

"Abs. 1:

Alle Einwohner, die legalen, von Kosova am Datum der Begr&#252;&#223;ung von dieser Verfassung, genie&#223;en das Recht der Staatsangeh&#246;rigkeit der Republik von Kosova."

"Abs. 2:

Die Republik Kosova anerkennt das Recht zu gewinnen die Staatsangeh&#246;rigkeit der Republik von Kosova, unabh&#228;ngig davon, welche Behausung sie gegenw&#228;rtig haben und welche Staatsangeh&#246;rigkeit sie haben, allen B&#252;rgern der fr&#252;heren
f&#246;derativen Republik von Jugoslawien, und zwar denen, die ordentliche Bewohner von Kosova am Datum 01. Januar 1998 waren, und ihren Abk&#246;mmlingen, den unmittelbaren."



Sprachlich besser klingt das so:

"Abs. 1:

Alle zur Zeit des In-Kraft-Tretens dieser Verfassung rechtm&#228;&#223;ig in Kosova lebenden Einwohner sind Staatsangeh&#246;rige der Republik Kosova (genie&#223;en das Recht der Staatsangeh&#246;rigkeit der Republik Kosova)."

"Abs. 2:

Die Republik Kosova anerkennt das Recht aller B&#252;rger der fr&#252;heren
F&#246;derativen Republik Jugoslawien, die ordentliche Bewohner von Kosova am 01. Januar 1998 waren, sowie ihren Abk&#246;mmlingen ersten Grades, die Staatsangeh&#246;rigkeit der Republik Kosova zu erwerben. Das gilt unabh&#228;ngig davon, welchen Wohnsitz sie gegenw&#228;rtig haben und welche Staatsangeh&#246;rigkeit auch immer sie haben."



--------------------

Anmerkung zu "fitimi" in Art. 14 und "fituar" in Art. 155 Abs. 2: Beide stammen ab von dem Verb "fitoj = "gewinnen, erringen, siegen". Das Substantiv "fitimi" hei&#223;t denn auch "Erwerb", also Statusver&#228;nderung. In diesem Kontext geht es also nicht um das "automatische Haben" der Staatsangeh&#246;rigkeit. Das "automatische Haben" wird an anderer Stelle durch das Verb "gëzoj" ("genie&#223;en, sich freuen") ausgedr&#252;ckt.

Anmerkung zur englischen &#220;bersetzung des Art. 155 Abs 2: Das Wort "citizen" als &#220;bersetzung von "banorë të përhershëm" ist m.E. nicht ganz korrekt. "Citizen" hei&#223;t albanisch "Qytetar"; beide W&#246;rter stammen aus dem gleichen lateinischen Wort. In Art. 155 Abs. 2 wird wird jedoch nicht das "B&#252;rger-Sein", sondern das "ordentliche" (i përhershem) "Bewohner-Sein" (banorë) zur Vorausetzung gemacht.

---------------------



Damit l&#228;&#223;t sich jetzt schon sagen, da&#223; der Bundesminister des Inneren Recht hat, soweit er bei Personen, die aus dem Kosovo stammen, die jedoch ihren Wohnsitz in Deutschland haben, keine sichere Prognose &#252;ber die Staatsangeh&#246;rigkeit machen will. Derzeit besteht nach dem vorhandenen Verfassungsentwurf sogar die M&#246;glichkeit von Staatenlosigkeit:

- Ein automatischer Erwerb scheitert an dem fehlenden Wohnsitz im Kosovo.

- Selbst ein Recht auf Einb&#252;rgerung d&#252;rfte bei denen, die schon vor dem 01.01.1998 den Kosovo verlassen haben, fehlen. Das ist bei der &#252;berw&#228;ltigenden Mehrheit der Kosovo-Roma in Deutschland der Fall.

- Die "serbische Staatsangeh&#246;rigkeit" - genauer: die Staatsangeh&#246;rigkeit der "Sozialistischen Republik Serbien" - ist mit der Unabh&#228;ngigkeitserkl&#228;rung der Republik Kosova untergegangen.

Da&#223; die kleinserbischen Machthaber in Belgrad auf dem gr&#246;&#223;ten Teil des Schutthaufens der "Sozialistischen Republik Serbien" ihren "eigenen Staat" (die nun nicht mehr sozialistische "Republik Serbien") aufgemacht haben, bedeutet nicht, da&#223; alle fr&#252;heren Bewohner des Kosovo heute automatisch
Staatsangeh&#246;rige dieses Staates sind. Eine solche Betrachtung w&#228;re v&#246;lkerrechtswidrig; das habe ich ausgef&#252;hrt.

In der Staatspraxis der "Republik Serbien" wird denn auch gar nicht erst der Versuch gemacht, die "Kosovaren" an den f&#252;r den 11. Mai 2008 angesetzten Parlamentswahlen teilhaben zu lassen. Die Serben in Belgrad benutzen die "Kosovaren" lediglich als "Vieh", um ihren rechtlich und milit&#228;risch gescheiterten territorialen Anspruch auf das Kosovo zu untermauern (vgl.
www.hullerum.de). W&#228;hlen sollen nach ihrem Willen nur die Serben in den serbischen Enklaven des Kosovo. Der Rest kann den Serben offenbar gestohlen bleiben.

Sp&#228;testens nach dem Abzug der UNMIK Mitte 2008 wird sich dieses Problem der pers&#246;nlichen Abscheu der serbischen Machthaber vor dem Volk von Kosova zuspitzen. Dann wird Art. 12 Abs. 3 des deutsch-serbischen R&#252;ck&#252;bernahmeabkommens vom 16.09.2002 (siehe hierzu das anliegende Schreiben des BMI vom 25.09.2002) seiner Grundlage beraubt sein und dann werden politisch uninformierte deutsche Beamte von den Belgrad-Serben die R&#252;ck&#252;bernahme aller ausreisepflichtigen Personen einfordern, denen die Belgrad-Serben einen "blauen Pa&#223;" ausgestellt haben. Wir werden dann sehen, wie schnell die Belgrad-Serben unter Protest gegen die deutsche Anerkennungspolitik dieses Abkommen k&#252;ndigen und neue P&#228;sse ausgeben werden...


MfG

Fred Hullerum</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>die Bedenken von Kai Weber teile ich nicht. Der Inhalt des Schreibens ist plausibel; das Schreiben ist hilfreich gegen so manchen Unsinn, der in einigen Landesbeh&#246;rden veranstaltet wird - etwa wenn der Nds. MI die v&#246;lkerrechtswidrige Abenteuerlichkeit verbreitet, ein Kosovare solle sich beim kleinserbischen GK einen &#8220;Heimatpass&#8221; besorgen.</p>
<p>Der BMI stellt klar, da&#223; Kosovo ein Staatsvolk hat. Der BMI wei&#223; genau, da&#223; die Anerkennung der Republik Kosova durch die Bundesrepublik Deutschland nicht dadurch unterlaufen werden darf, da&#223; man die serbischen Putschisten-Nachfolger in Belgrad ermutigt, weiterhin territoriale Anspr&#252;che auf den Kosovo erheben und zu diesem Zweck herumzut&#246;nen, sie w&#252;rden f&#252;r<br />
&#8220;ihre&#8221; B&#252;rger konsularische Dienste veranstalten.</p>
<p>Solche Okkupation eines fremden Volkes ist v&#246;lkerrechtswidrig; dazu hat das BVerwG j&#252;ngst die n&#246;tigen Worte gesagt. Oder anders gesagt: Das Gelaber aus Belgrad ist uninteressant. Dieses Gelaber dementiert sich allein schon dadurch, da&#223; die Machthaber in Belgrad keine Anstalten unternehmen, alle &#8220;ihre&#8221; B&#252;rger im Kosovo an den serbischen Parlamentswahlen am 11. Mai 2008 teilnehmen zu lassen. Belgrad will nur Wahlurnen in den serbischen Enklaven aufstellen und nur &#8220;ethnische Serben&#8221; w&#228;hlen lassen. Das spricht f&#252;r sich&#8230;</p>
<p>Nun gibt es im Kosovo und vielleicht auch in Deutschland Kosovaren, die ethnische Serben sind. Nach dem Athisaari-Plan haben diese das Recht auf eine &#8220;doppelte Staatsb&#252;rgerschaft&#8221;. Es ist allein schon deshalb nicht falsch, die Frage nach der in einen Reiseausweis einzutragenden Staatsb&#252;rgerschaft offen zu lassen.</p>
<p>Das gilt umso mehr angesichts des vom BMI zutreffend mitgeteilten Inhalts des Verfassungsentwurfes der Republik Kosova, denn die dortigen Regelungen sind - anders als von Kai Weber vermutet - eher ein &#8220;Horror&#8221; f&#252;r deutsche Abschiebeminister. Sie lassen vermuten, da&#223; Abschiebungen k&#252;nftig noch schwieriger sein werden als schon jetzt. Es besteht sogar die &#8220;Gefahr&#8221;, da&#223; ein gro&#223;er Teil der in Deutschland lebenden ausreisepflichtigen Kosovo-Fl&#252;chtlinge - zumeist Roma - demn&#228;chst STAATENLOS sein k&#246;nnte.</p>
<p>Ich will deshalb die vom BMI nur inhaltlich angerissenen Artikel des Verfassungsentwurfes der Republik Kosova hier im Volltext darstellen und &#252;bersetzen.</p>
<p>Art. 14 des Verfassungs-Entwurfes lautet:<br />
&#8220;Fitimi dhe humbja e së drejtës së shtetësisë rregulohen me ligji.&#8221;</p>
<p>&#220;bersetzung:</p>
<p>&#8220;Der Erwerb und der Verlust des Rechts der Staatsangeh&#246;rigkeit wird reguliert durch Gesetz.&#8221;</p>
<p>Diese Vorschrift ist keine &#220;berraschung. Das dort genannte &#8220;Gesetz&#8221; exisitiert nicht - so zutreffend der BMI.</p>
<p>Art. 155 des Verfassungsentwurfes lautet:</p>
<p>&#8220;Abs. 1</p>
<p>Të gjithë banorët e ligjshem të Kosovës në datën e miratimit të kësaj Kushtetute, gëzojnë të drejtën e shtetësisë së Republikës së Kosovës.&#8221;</p>
<p>&#8220;Abs. 2</p>
<p>Republika e Kosovës ua njeh të drejtën për fituar nënshtetësinë e Republikës së Kosovës, pavarësisht nga vendbanimi i tyre i tanishem dhe nënshtetësia qe ata kanë, të gjithë qytetarëve të ish-Republikës Federative të Jugosllavisë, të cilët kanë qenë banorë të përhershëm të Kosovës me datën 1 janar 1998, dhe pasardhësve të tyre të drejtpërdrejtë.&#8221;</p>
<p>Ich &#252;bersetze bewu&#223;t &#8220;holprig&#8221;, um dem Leser zu erm&#246;glichen, jedes einzelne Wort im albanischen Text nachzuvollziehen:</p>
<p>&#8220;Abs. 1:</p>
<p>Alle Einwohner, die legalen, von Kosova am Datum der Begr&#252;&#223;ung von dieser Verfassung, genie&#223;en das Recht der Staatsangeh&#246;rigkeit der Republik von Kosova.&#8221;</p>
<p>&#8220;Abs. 2:</p>
<p>Die Republik Kosova anerkennt das Recht zu gewinnen die Staatsangeh&#246;rigkeit der Republik von Kosova, unabh&#228;ngig davon, welche Behausung sie gegenw&#228;rtig haben und welche Staatsangeh&#246;rigkeit sie haben, allen B&#252;rgern der fr&#252;heren<br />
f&#246;derativen Republik von Jugoslawien, und zwar denen, die ordentliche Bewohner von Kosova am Datum 01. Januar 1998 waren, und ihren Abk&#246;mmlingen, den unmittelbaren.&#8221;</p>
<p>Sprachlich besser klingt das so:</p>
<p>&#8220;Abs. 1:</p>
<p>Alle zur Zeit des In-Kraft-Tretens dieser Verfassung rechtm&#228;&#223;ig in Kosova lebenden Einwohner sind Staatsangeh&#246;rige der Republik Kosova (genie&#223;en das Recht der Staatsangeh&#246;rigkeit der Republik Kosova).&#8221;</p>
<p>&#8220;Abs. 2:</p>
<p>Die Republik Kosova anerkennt das Recht aller B&#252;rger der fr&#252;heren<br />
F&#246;derativen Republik Jugoslawien, die ordentliche Bewohner von Kosova am 01. Januar 1998 waren, sowie ihren Abk&#246;mmlingen ersten Grades, die Staatsangeh&#246;rigkeit der Republik Kosova zu erwerben. Das gilt unabh&#228;ngig davon, welchen Wohnsitz sie gegenw&#228;rtig haben und welche Staatsangeh&#246;rigkeit auch immer sie haben.&#8221;</p>
<p>&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8211;</p>
<p>Anmerkung zu &#8220;fitimi&#8221; in Art. 14 und &#8220;fituar&#8221; in Art. 155 Abs. 2: Beide stammen ab von dem Verb &#8220;fitoj = &#8220;gewinnen, erringen, siegen&#8221;. Das Substantiv &#8220;fitimi&#8221; hei&#223;t denn auch &#8220;Erwerb&#8221;, also Statusver&#228;nderung. In diesem Kontext geht es also nicht um das &#8220;automatische Haben&#8221; der Staatsangeh&#246;rigkeit. Das &#8220;automatische Haben&#8221; wird an anderer Stelle durch das Verb &#8220;gëzoj&#8221; (&#8221;genie&#223;en, sich freuen&#8221;) ausgedr&#252;ckt.</p>
<p>Anmerkung zur englischen &#220;bersetzung des Art. 155 Abs 2: Das Wort &#8220;citizen&#8221; als &#220;bersetzung von &#8220;banorë të përhershëm&#8221; ist m.E. nicht ganz korrekt. &#8220;Citizen&#8221; hei&#223;t albanisch &#8220;Qytetar&#8221;; beide W&#246;rter stammen aus dem gleichen lateinischen Wort. In Art. 155 Abs. 2 wird wird jedoch nicht das &#8220;B&#252;rger-Sein&#8221;, sondern das &#8220;ordentliche&#8221; (i përhershem) &#8220;Bewohner-Sein&#8221; (banorë) zur Vorausetzung gemacht.</p>
<p>&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;</p>
<p>Damit l&#228;&#223;t sich jetzt schon sagen, da&#223; der Bundesminister des Inneren Recht hat, soweit er bei Personen, die aus dem Kosovo stammen, die jedoch ihren Wohnsitz in Deutschland haben, keine sichere Prognose &#252;ber die Staatsangeh&#246;rigkeit machen will. Derzeit besteht nach dem vorhandenen Verfassungsentwurf sogar die M&#246;glichkeit von Staatenlosigkeit:</p>
<p>- Ein automatischer Erwerb scheitert an dem fehlenden Wohnsitz im Kosovo.</p>
<p>- Selbst ein Recht auf Einb&#252;rgerung d&#252;rfte bei denen, die schon vor dem 01.01.1998 den Kosovo verlassen haben, fehlen. Das ist bei der &#252;berw&#228;ltigenden Mehrheit der Kosovo-Roma in Deutschland der Fall.</p>
<p>- Die &#8220;serbische Staatsangeh&#246;rigkeit&#8221; - genauer: die Staatsangeh&#246;rigkeit der &#8220;Sozialistischen Republik Serbien&#8221; - ist mit der Unabh&#228;ngigkeitserkl&#228;rung der Republik Kosova untergegangen.</p>
<p>Da&#223; die kleinserbischen Machthaber in Belgrad auf dem gr&#246;&#223;ten Teil des Schutthaufens der &#8220;Sozialistischen Republik Serbien&#8221; ihren &#8220;eigenen Staat&#8221; (die nun nicht mehr sozialistische &#8220;Republik Serbien&#8221;) aufgemacht haben, bedeutet nicht, da&#223; alle fr&#252;heren Bewohner des Kosovo heute automatisch<br />
Staatsangeh&#246;rige dieses Staates sind. Eine solche Betrachtung w&#228;re v&#246;lkerrechtswidrig; das habe ich ausgef&#252;hrt.</p>
<p>In der Staatspraxis der &#8220;Republik Serbien&#8221; wird denn auch gar nicht erst der Versuch gemacht, die &#8220;Kosovaren&#8221; an den f&#252;r den 11. Mai 2008 angesetzten Parlamentswahlen teilhaben zu lassen. Die Serben in Belgrad benutzen die &#8220;Kosovaren&#8221; lediglich als &#8220;Vieh&#8221;, um ihren rechtlich und milit&#228;risch gescheiterten territorialen Anspruch auf das Kosovo zu untermauern (vgl.<br />
<a href="http://www.hullerum.de" rel="nofollow">http://www.hullerum.de</a>). W&#228;hlen sollen nach ihrem Willen nur die Serben in den serbischen Enklaven des Kosovo. Der Rest kann den Serben offenbar gestohlen bleiben.</p>
<p>Sp&#228;testens nach dem Abzug der UNMIK Mitte 2008 wird sich dieses Problem der pers&#246;nlichen Abscheu der serbischen Machthaber vor dem Volk von Kosova zuspitzen. Dann wird Art. 12 Abs. 3 des deutsch-serbischen R&#252;ck&#252;bernahmeabkommens vom 16.09.2002 (siehe hierzu das anliegende Schreiben des BMI vom 25.09.2002) seiner Grundlage beraubt sein und dann werden politisch uninformierte deutsche Beamte von den Belgrad-Serben die R&#252;ck&#252;bernahme aller ausreisepflichtigen Personen einfordern, denen die Belgrad-Serben einen &#8220;blauen Pa&#223;&#8221; ausgestellt haben. Wir werden dann sehen, wie schnell die Belgrad-Serben unter Protest gegen die deutsche Anerkennungspolitik dieses Abkommen k&#252;ndigen und neue P&#228;sse ausgeben werden&#8230;</p>
<p>MfG</p>
<p>Fred Hullerum</p>
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