Hat Arbeitgeber aus Nordstemmen einen Arbeitssuchenden wegen seiner Hautfarbe diskriminiert ?

Meldung vom Dienstag den 21.02.2006 - Abgelegt unter: Aktuelles

Die Bundesregierung hat durch ihr Versäumnis EU-Recht fristgerecht umzusetzen fast jede rechtliche Möglichkeit zur Entschädigung vereitelt

Mamadou Fall ist deutscher Staatsangehöriger mit dunkler Hautfarbe. Dass er deshalb in Deutschland zum Opfer rassistischer Diskriminierung werden kann, musste der gut qualifizierte Arbeitssuchende Ende vergangenen Monats erfahren. Seiner Aussage nach hat eine Firma aus Nordstemmen ihn nicht eingestellt, da sie befürchten würde, ihre Kunden könnten wegen seiner Hautfarbe Ressentiments gegen ihn haben. Dies habe sie unverhohlen dem zuständigen Sachbearbeiter beim Arbeitsamt mitgeteilt. Gegenüber Herrn Fall selbst allerdings habe sie nicht den Mut gehabt, ihm die Absage… auch persönlich mitzuteilen, sondern zog es vor – so Herr Fall –, sich gar nicht mehr bei ihm zu melden.
Die beschuldigte Firma hält den Vorfall für ein Missverständnis.

Trotz des eklatanten Widerspruchs zu den beschlossenen EU-Anti-Diskriminierungs-Richtlinien hat Mamadou Fall kaum Möglichkeiten, sich rechtlich zur Wehr zu setzen. Der Grund dafür ist, dass die Bundesregierung es seit mittlerweile über zwei Jahren versäumt hat, diese EU-Richtlinien in deutsches Recht umzusetzen. Damit verstößt sie nicht nur gegen die europäischen Vereinbarungen, sondern bewirkt auch, dass Fälle rassistischer Diskriminierung kaum juristisch geahndet werden können.

gez. Gernot Eisermann, Tel. 05121 – 289 27 76

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