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	<title>Kommentare zu: Die gesetzliche Altfallregelung in § 104 a und b  AufenthG-E</title>
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	<pubDate>Wed, 23 Jul 2008 19:58:02 +0000</pubDate>
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		<title>Von: k.weber</title>
		<link>http://www.nds-fluerat.org/aktuelles/die-gesetzliche-altfallregelung-in-104-a-und-b-aufenthg-e/#comment-817</link>
		<dc:creator>k.weber</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 Oct 2007 13:39:35 +0000</pubDate>
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		<description>Es ist sehr schwer, Ihnen &#252;ber die Homepage zu Ihrer individuellen Situation eine qualifizierte Auskunft zu geben, da die Antwort auf Ihre Frage von vielen ungekl&#228;rten Faktoren abh&#228;ngt. Wenn Sie mir Kopien Ihrer Aufenthaltserlaubnis und weitere Informationen zur Dauer Ihrer Besch&#228;ftigung und zu dem Grund der erstmaligen Erteilung Ihrer AE an die Geschaeftsstelle schicken, gebe ich ihnen gern weitere Auskunft. gez. Kai Weber</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist sehr schwer, Ihnen &#252;ber die Homepage zu Ihrer individuellen Situation eine qualifizierte Auskunft zu geben, da die Antwort auf Ihre Frage von vielen ungekl&#228;rten Faktoren abh&#228;ngt. Wenn Sie mir Kopien Ihrer Aufenthaltserlaubnis und weitere Informationen zur Dauer Ihrer Besch&#228;ftigung und zu dem Grund der erstmaligen Erteilung Ihrer AE an die Geschaeftsstelle schicken, gebe ich ihnen gern weitere Auskunft. gez. Kai Weber</p>
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		<title>Von: Alan</title>
		<link>http://www.nds-fluerat.org/aktuelles/die-gesetzliche-altfallregelung-in-104-a-und-b-aufenthg-e/#comment-807</link>
		<dc:creator>Alan</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Oct 2007 21:11:41 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo 
Ich bin seit 1993 hier in der BRD habe im Jahre 2001 ( aus human&#228;ren Gr&#252;nden ) meine Aufenthaltserlaubnis bekommen und frage mich nun ob meine kinder  einen Antrag auf einb&#252;rgerung stellen k&#246;nnen ,da sie hier schon seit langer zeit in die schule gehen ( 13.klasse /10.Klasse/6.kl)und sich demnach entspr. in die Gesellschaft intigriert haben .Ich bin selber  Elektroniker und arbeite zur zeit wollte fragen , welche Rechte uns erteilt sind und was wir  machen k&#246;nnten......bitte um R&#252;ckantwort!! :)

mfg Alan</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo<br />
Ich bin seit 1993 hier in der BRD habe im Jahre 2001 ( aus human&#228;ren Gr&#252;nden ) meine Aufenthaltserlaubnis bekommen und frage mich nun ob meine kinder  einen Antrag auf einb&#252;rgerung stellen k&#246;nnen ,da sie hier schon seit langer zeit in die schule gehen ( 13.klasse /10.Klasse/6.kl)und sich demnach entspr. in die Gesellschaft intigriert haben .Ich bin selber  Elektroniker und arbeite zur zeit wollte fragen , welche Rechte uns erteilt sind und was wir  machen k&#246;nnten&#8230;&#8230;bitte um R&#252;ckantwort!! :)</p>
<p>mfg Alan</p>
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		<title>Von: k.weber</title>
		<link>http://www.nds-fluerat.org/aktuelles/die-gesetzliche-altfallregelung-in-104-a-und-b-aufenthg-e/#comment-803</link>
		<dc:creator>k.weber</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Oct 2007 10:05:20 +0000</pubDate>
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		<description>Unter die gesetzliche Bleiberechtsregelung fallen
- Einzelpersonen, die vor dem 1.7.1999 eingereist sind und
- Familien oder Fl&#252;chtlinge, die als unbegleitete Minderj&#228;hrige vor dem 1.7.2001 eingereist sind,
wenn bestimmte weitere Bedingungen erf&#252;llt sind. 
Dem neuen Aufenthaltsrecht zufolge steht Ihnen aber auch mit einer Duldung nach vierj&#228;hrigem Aufenthalt eine uneingeschr&#228;nkte Arbeitserlaubnis zu. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn die Ausl&#228;nderbeh&#246;rde nach § 11 BeschVerfV ein Arbeitsverbot gegen Sie verh&#228;ngt hat, z.B. weil sie ihrer Verpflichtung zur Mitwirkung bei Ihrer eigenen Abschiebung nicht nachgekommen sind, sich also etwa geweigert haben, bei der Botschaft einen Heimatpass zu beantragen. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich doch am besten direkt an die Gesch&#228;ftsstelle des Fl&#252;chtlingsrats, dann k&#246;nnen wir Ihre individuellen Umst&#228;nde besprechen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Unter die gesetzliche Bleiberechtsregelung fallen<br />
- Einzelpersonen, die vor dem 1.7.1999 eingereist sind und<br />
- Familien oder Fl&#252;chtlinge, die als unbegleitete Minderj&#228;hrige vor dem 1.7.2001 eingereist sind,<br />
wenn bestimmte weitere Bedingungen erf&#252;llt sind.<br />
Dem neuen Aufenthaltsrecht zufolge steht Ihnen aber auch mit einer Duldung nach vierj&#228;hrigem Aufenthalt eine uneingeschr&#228;nkte Arbeitserlaubnis zu. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn die Ausl&#228;nderbeh&#246;rde nach § 11 BeschVerfV ein Arbeitsverbot gegen Sie verh&#228;ngt hat, z.B. weil sie ihrer Verpflichtung zur Mitwirkung bei Ihrer eigenen Abschiebung nicht nachgekommen sind, sich also etwa geweigert haben, bei der Botschaft einen Heimatpass zu beantragen. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich doch am besten direkt an die Gesch&#228;ftsstelle des Fl&#252;chtlingsrats, dann k&#246;nnen wir Ihre individuellen Umst&#228;nde besprechen.</p>
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	<item>
		<title>Von: farhad Hosseinzadeh</title>
		<link>http://www.nds-fluerat.org/aktuelles/die-gesetzliche-altfallregelung-in-104-a-und-b-aufenthg-e/#comment-794</link>
		<dc:creator>farhad Hosseinzadeh</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Oct 2007 17:12:45 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo

kann ich mit neu gesetzliche Altfallregelung meine arbeiterlaubnis wieder bekommen?,,ich bin ledig und zeit 08,2000 im Deutschland. am 08,2001 bis 05,2006 habe ich voll gearbeitet aber leider wegen meine duldung habe ich meine arbeiterlaubnis verloren.
Gru&#223; farhad</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo</p>
<p>kann ich mit neu gesetzliche Altfallregelung meine arbeiterlaubnis wieder bekommen?,,ich bin ledig und zeit 08,2000 im Deutschland. am 08,2001 bis 05,2006 habe ich voll gearbeitet aber leider wegen meine duldung habe ich meine arbeiterlaubnis verloren.<br />
Gru&#223; farhad</p>
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