Auch zu spät gestellte Anträge auf Bleiberecht haben Chance
Meldung vom Mittwoch den 8.08.2007 - Abgelegt unter: Aktuelles
Bisher geduldete Ausländer in Berlin müssen keine Ablehnung ihrer Anträge auf Bleiberecht befürchten, wenn sie diese zu spät gestellt haben. Nach dem Beschluss der Innenministerkonferenz vom November 2006 konnten langjährig in Deutschland lebende Ausländer - bevorzugt mit Kindern - einen Antrag auf Bleiberecht stellen. Die Frist dafür war am 18. Mai ausgelaufen. 56 Anträge wurden nach dem Stichtag gestellt. “Diese Anträge werden allein wegen Fristversäumnis nicht abgelehnt”, teilte Innensenator Ehrhart Körting (SPD) auf eine Parlamentarische Anfrage der FDP-Fraktion mit. Vielmehr werde geprüft, ob der Antragsteller bis zum Inkrafttreten der neuen Bleiberechtsregelung im August weiter zu dulden sei. Dafür müsse die Arbeitsagentur prüfen, ob der Antragsteller einen Arbeitsplatz suche, erläuterte Körting.
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