Antwort zur Soziale Existenzsicherung nach dem Asylblg
Die über den nachfolgenden Link abrufbare Antwort der Bundesregierung auf eine Große Anfrage von Abgeordneten der Linkspartei spiegelt das ganze Programm der Diskriminierung und Ausgrenzung von Flüchtlingen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes wieder. Konkret rechtfertigt die Bundesregierung hier die niedrigen Fördersätze (und ihre Nichterhöhung seit 1993), das Sachleistungsprinzip, die Lagerunterbringung, die Verlängerung der Fristen für gekürzte Leistungen, die Finanzierung von Rückkehrprogrammen in Bosnien aus Einsparungen im Bereich des AsylbLG, die unzulängliche Umsetzung von EU-Richtlinien im Gesundheitsbereich usw. und begründet ausführlich, warum den betroffenen Flüchtlingen (mindestens) vier Jahre lang eine Integrationsperspektive in Deutschland verweigert werden soll.
- Drucksache 16/7213 - Soziale Existenzsicherung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Ähnliche Beiträge
- Rückstufung von Leistungen nach § 2 AsylbLG auf solche nach § 3 AsylbLG
- Sozialrechtliche Schlechterstellung von Flüchtlingen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz
- Erläuterungen des NMI zu §2 AsylbLG
- [§ 2 AsylbLG] Erst Bargeld - und jetzt wieder Gutscheine
- Beschluss des LSG - Leistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG

