<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><!-- generator="wordpress/2.3.3" -->
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	>
<channel>
	<title>Kommentare zu: Antr&#228;ge auf Kindergeld f&#252;r Personen nach § 104a AufenthG werden nicht bearbeitet</title>
	<link>http://www.nds-fluerat.org/aktuelles/antraege-auf-kindergeld-fuer-personen-nach-104a-aufenthg-werden-nicht-bearbeitet/</link>
	<description></description>
	<pubDate>Fri, 16 May 2008 23:44:18 +0000</pubDate>
	<generator>http://wordpress.org/?v=2.3.3</generator>
		<item>
		<title>Von: Assaad Bacha</title>
		<link>http://www.nds-fluerat.org/aktuelles/antraege-auf-kindergeld-fuer-personen-nach-104a-aufenthg-werden-nicht-bearbeitet/#comment-1860</link>
		<dc:creator>Assaad Bacha</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 26 Jan 2008 11:21:51 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.nds-fluerat.org/aktuelles/antraege-auf-kindergeld-fuer-personen-nach-104a-aufenthg-werden-nicht-bearbeitet/#comment-1860</guid>
		<description>Ich bin einer von 5Kindern in meiner Familie 2 von uns haben einen Realabschluss und haben uns rechtlich in das Land intigriert. Ich kann es nicht verstehn das man obwohl man 18jahre hier in Deutschland lebt,sich nicht voll in Deutschland etablieren darf.

Das hier soll keine Klage sein das hier soll ihnen zeigen das wir als fr&#252;here Asylbewerber uns sehr gefreut haben und eine Last genommen wurde als wir mitbekommen haben das wir jetzt Arbeiten d&#252;rfen und uns die gleichen Rechte wie ein normaler Deutscher f&#252;r 2jahre zustehen. Also kann ich es nich verstehn das sie jetzt &#252;ber Kindergelder sprechen ich finde es hat nichts zu Debatte den ein Mitb&#252;rger dem die volle Unterst&#252;tzung versprochen wurde f&#252;hlt sich jetzt im warsten sinne des wortes ,,aufs kreuz gelegt".  
Ihre vorrausetzung an uns ist das wir in mindestens 2Jahren eine 
Arbeit sichern sollten, doch wir w&#252;nschen uns vom N&#252;rnberger Gericht, das wir auch vollste Unterst&#252;tztung bekommen um diese 2Jahre gut zu meistern. Bitte um R&#252;cksprache</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich bin einer von 5Kindern in meiner Familie 2 von uns haben einen Realabschluss und haben uns rechtlich in das Land intigriert. Ich kann es nicht verstehn das man obwohl man 18jahre hier in Deutschland lebt,sich nicht voll in Deutschland etablieren darf.</p>
<p>Das hier soll keine Klage sein das hier soll ihnen zeigen das wir als fr&#252;here Asylbewerber uns sehr gefreut haben und eine Last genommen wurde als wir mitbekommen haben das wir jetzt Arbeiten d&#252;rfen und uns die gleichen Rechte wie ein normaler Deutscher f&#252;r 2jahre zustehen. Also kann ich es nich verstehn das sie jetzt &#252;ber Kindergelder sprechen ich finde es hat nichts zu Debatte den ein Mitb&#252;rger dem die volle Unterst&#252;tzung versprochen wurde f&#252;hlt sich jetzt im warsten sinne des wortes ,,aufs kreuz gelegt&#8221;.<br />
Ihre vorrausetzung an uns ist das wir in mindestens 2Jahren eine<br />
Arbeit sichern sollten, doch wir w&#252;nschen uns vom N&#252;rnberger Gericht, das wir auch vollste Unterst&#252;tztung bekommen um diese 2Jahre gut zu meistern. Bitte um R&#252;cksprache</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Flüchtlings-Café Hanau</title>
		<link>http://www.nds-fluerat.org/aktuelles/antraege-auf-kindergeld-fuer-personen-nach-104a-aufenthg-werden-nicht-bearbeitet/#comment-1849</link>
		<dc:creator>Flüchtlings-Café Hanau</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 Jan 2008 08:51:58 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.nds-fluerat.org/aktuelles/antraege-auf-kindergeld-fuer-personen-nach-104a-aufenthg-werden-nicht-bearbeitet/#comment-1849</guid>
		<description>Hallo,
 
durch das "Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europ&#228;ischen Union" wurde das Elterngeldgesetz dahingehend ge&#228;ndert, dass ein Anspruch von Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG generell ausgeschlossen wird.
 
Dass weder die ansonsten wortgleichen Anspruchsvoraussetzungen des Bundeskindergeldgesetzes noch das Einkommenssteuergesetzes in gleicher Weise ge&#228;ndert wurden, bedeutet ja wohl, dass diese Versch&#228;rfung beim Kindergeld nicht beabsichtigt war.
 
Abgesehen davon sollte nat&#252;rlich auch bei der Verweigerung des Elterngeldes bei 104 a-Aufenthaltserlaubnissen Widerspruch eingelegt werden. Da ich hier gerade so einen Fall habe (Herabstufung von § 23, Abs. 1 zu 104a, infolgedessen Beendigung des Elterngeldbezugs), w&#252;rde ich mich freuen, wenn mir Tipps f&#252;r die Widerspruchsbegr&#252;ndung zugingen.
 
Danke &#38; Gr&#252;&#223;e
 
Mohses
Fl&#252;chtlings-Café Hanau</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>durch das &#8220;Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europ&#228;ischen Union&#8221; wurde das Elterngeldgesetz dahingehend ge&#228;ndert, dass ein Anspruch von Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG generell ausgeschlossen wird.</p>
<p>Dass weder die ansonsten wortgleichen Anspruchsvoraussetzungen des Bundeskindergeldgesetzes noch das Einkommenssteuergesetzes in gleicher Weise ge&#228;ndert wurden, bedeutet ja wohl, dass diese Versch&#228;rfung beim Kindergeld nicht beabsichtigt war.</p>
<p>Abgesehen davon sollte nat&#252;rlich auch bei der Verweigerung des Elterngeldes bei 104 a-Aufenthaltserlaubnissen Widerspruch eingelegt werden. Da ich hier gerade so einen Fall habe (Herabstufung von § 23, Abs. 1 zu 104a, infolgedessen Beendigung des Elterngeldbezugs), w&#252;rde ich mich freuen, wenn mir Tipps f&#252;r die Widerspruchsbegr&#252;ndung zugingen.</p>
<p>Danke &amp; Gr&#252;&#223;e</p>
<p>Mohses<br />
Fl&#252;chtlings-Café Hanau</p>
]]></content:encoded>
	</item>
</channel>
</rss>
