Ruppige Abschiebung einer zehnköpfigen Familie mit schwerkrankem Kleinkind aus dem Landkreis Schaumburg

Anfang Juni 2020 haben niedersächsische Behörden eine zehnköpfige Familie mit kleinen Kindern  – darunter ein schwerkrankes Kleinkind – nach Georgien abgeschoben. Der Flüchtlingsrat fordert die Behandlung des Kleinkindes sicherzustellen oder eine Wiedereinreise zu ermöglichen.

Seit sechs Jahren lebte der Großteil der Familie I. – die beiden Eltern sowie acht Kinder zwischen fünf Monate und elf Jahre – in Deutschland, zuletzt in der Gemeinde Lindhorst im Landkreis Schaumburg. Die drei älteren Kinder wurden in Niedersachsen eingeschult und die jüngeren Kinder in Deutschland geboren. Mitten in der Nacht des 4. Juni 2020, gegen 3:30 Uhr, fuhr die Polizei mit einem Großaufgebot bei Familie B. vor.

Nächtliche Abschiebung: Eltern und elfjähriger Sohn in Hand- und Fußfesseln

An der nächtlichen Abschiebung waren die sogenannte Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit der Zentralen Polizeidirektion sowie zwei lokale Streifenwagen zur Unterstützung der Beamt:innen der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen beteiligt. Packen musste die 9-jährige Tochter der Familie, da die Polizei den Eltern bereits im Haus Handschellen angelegt hatte. Für den Transport zum Flughafen Düsseldorf wurden die Eltern voneinander sowie von ihren Kindern getrennt. Für den Transport legte die Polizei auch dem elfjährigen Sohn Hand- und Fußfesseln an. Vom Flughafen Düsseldorf aus wurde die Familie dann nach Georgien abgeschoben.

Schon allein die Art und Weise der Abschiebung ist skandalös: Es ist eines demokratischen Rechtsstaates unwürdig, Familien mitten in der Nacht aus ihren Betten zu reißen und Kinder zu fesseln, nur um sie abzuschieben. Selbst wenn die Asylanträge sowohl der eingereisten wie auch der in Deutschland geborenen Familienmitglieder abgelehnt worden sind und es bis zur Ausreise nicht gelungen war, die Feststellung von Abschiebungsverboten zu erwirken, hätte die Abschiebung niemals in dieser menschenunwürdigen und gerade für die Kinder sehr belastenden Weise stattfinden dürfen. Insbesondere hätten die besonderen Bedürfnisse des kleinen Abdullah angemessen berücksichtigt werden müssen.

Gesundheitliche Gefährdung des kleinen Abdullah

Der einjährige Sohn der Familie, Abdullah, wurde ohne Hirnanhangsdrüse (Hypophyse) geboren. Diese seltene Erkrankung hat zur Folge, dass wichtige Hormone nicht gebildet und im Körper verteilt werden können. Fehlen die Hormone, müssen sie durch entsprechende Präparate ersetzt werden. Solche genau auf sein Alter und Verfassung abgestimmte Hormon-Kombinationen erhielt der kleine Junge in Deutschland. Den Hinweisen der Eltern im Rahmen der Abschiebung, dass die Medikamente des Jungen mitgenommen werden müssen, wurde durch die Beamt:innen keine Beachtung geschenkt.

Obwohl das Verwaltungsgericht Hannover den ablehnenden BAMF-Bescheid von Abdullah bestätigt hat und etwa in seinem Beschluss zum gestellten Eilantrag davon ausgegangen ist, dass „[…] in Georgien alle Arten von Medikamenten des westeuropäischen Marktes als Originalpräparate oder Generika [grunsätzlich] zur Verfügung [stehen]“, erweist sich die Beschaffung der notwendigen Medikamente vor Ort als sehr kompliziert, wenn nicht unmöglich.

So ist es höchst ungewiss, inwieweit in Georgien für Kleinkinder geeignete Wachstumshormone verfügbar sind. Das Präparat, das Abdullah in Deutschland verabreicht wurde, gibt es dort jedenfalls nicht. Das georgische Gesundheitsamt hat der Familie zwar mitgeteilt, dass bei Verordnung eines Facharztes vor Ort die Kosten für die Zurverfügungstellung eines anderen Präparates zu einem unbestimmten Anteil und für unbestimmte Zeit übernommen werden könnten. Inwieweit dieses andere Präparat tatsächlich geeignet ist, ist aber fraglich und müsste erst von den Ärzten in Deutschland überprüft werden.

Zudem hat die Familie noch keinen Zugang zu einem solchen Facharzt in Georgien, weil hierfür eine in Deutschland ausgestellte, mit einer Apostille versehene Geburtsurkunde notwendig ist. Die Besorgung solcher Ausfertigungen der Geburtsurkunden für die in Niedersachsen geborenen Kinder wurde erst nach der Abschiebung durch Unterstützer:innen der Familie in die Wege geleitet. Die niedersächsischen Behörden, deren Aufgabe es ist, die Abschiebung und den nahtlosen Zugang zur Behandlung im Zielstaat nach Ankunft zu organisieren, haben sich weder um die Besorgung der Dokumente gekümmert noch der Familie einen entsprechenden Hinweis gegeben.

Eine Lieferung der Wachstumshormone aus Deutschland stellt auch keine sichere (Übergangs-)Lösung dar, da die Präparate ständig gekühlt sein müssen. Eine solche kontinuierliche Kühlung war bereits aller Wahrscheinlichkeit nach im Rahmen der Abschiebungsmaßnahme unmöglich, was sich darin äußert, dass der kleine Abdullah seither keinen Zentimeter gewachsen ist. Laut Abdullahs Endokrinologen in Deutschland hat das Absetzen der Einnahme unbeschädigter Wachstumshormone in der Tat einen „sofortigen Wachstumsstopp und möglicherweise eine lebensgefährliche Unterzuckerung zur Folge“. Dieser Fall könnte angesichts der bald zu Ende gehenden Reserve bald in Gänze eintreten.

Zudem ist es in Georgien nicht möglich, das benötigte Hydrocortison in der Kleinkinder-Dosierung zu erhalten. Ohne Hydrocortison schwebt Abdullah laut seinem Arzt insbesondere bei fieberhaften Infekten in Lebensgefahr, während eine Einnahme in erhöhter Dosierung nach einigen Wochen zu den Nebenwirkungen des Wachstumsstopps und Übergewicht führen dürften. Auch bei diesem Medikament werden die Reserven der Familie in wenigen Tagen zu Ende gehen.

Familie I. wurde also trotz höchst besorgter Ärzt:innen und Unterstützer:innen vor zwei Monaten aus dem Landkreis Schaumburg abgeschoben. Die überlebensnotwendige ärztliche Versorgung des kleinen Jungen ist in Georgien noch immer nicht sichergestellt. Eine angemessene Behandlung von Abdullah wäre derzeit nur in Deutschland zu gewährleisten.

Unterstützerin Andrea Dollak:

„Was bedeuten eigentlich Menschenrechte? Alle reden davon… Aber wenn Eltern und ein 11-jähriges Kind mit Handschellen vor den Augen von 7 kleinen Kindern abgeführt werden: Sprechen wir da auch von Menschenrechten? Wenn der Landkreis, das Jugendamt, die Familienhilfe und die Ausländerbehörde ein Kind abschieben, mit der Gewissheit, dass der kleine Abdullah  dort seinen 2. Geburtstag wegen nicht verfügbarer lebensnotwendiger Medikamente nicht erleben wird, bedeutet das Menschenrecht? Medikamente sind noch für 8 Tage vorhanden.“

Der Flüchtlingsrat fordert die Behandlung des kleinen Abdullah sicherzustellen oder eine Wiedereinreise zu ermöglichen.

Bewertung

Die Abschiebung der Familie I. wirft ein Schlaglicht auf die skandalöse Abschiebepraxis in Deutschland:

  • Die Verhärtungen der Abschiebepraxis mit dem behaupteten Handlungsdruck führen zu menschenunwürdigen und schockierenden Praktiken: Unangekündigte, häufig nächtliche Abschiebungen, Familien, die aus den Betten geholt werden, Hand- und Fußfesseln, die sowohl Erwachsenen, wie auch Kindern angelegt werden, Kinder, die nachhaltig verstört werden. Die Abschiebung von Familie I. zeigt zum einen, wie menschenunwürdig und schwer belastend vor allem für die Kinder solche ruppigen nächtlichen Abschiebungen sind. Zum anderen hat die Abschiebung die Familie in eine hilflose Lage versetzt, in der das Leben des kranken Kindes einem erheblichen und akuten Risiko ausgesetzt ist.
  • Zahlreiche gesetzliche Verschärfungen in den letzten Jahre haben die Anforderungen an ärztliche Atteste im Aufenthaltsrecht drastisch erhöht (vgl. auch diese Übersicht). Dadurch ist es für Betroffene immer schwieriger geworden, in der knappen zur Verfügung stehenden Zeit und mit den beschränkten finanziellen Mitteln geeignete Atteste und Gutachten vorzulegen, um vorliegende Abschiebungshindernisse in einer Form nachzuweisen, die von den Behörden akzeptiert wird. In der Folge ignorieren die Behörden viele existierende Erkrankungen, allein weil sie nicht entsprechend der (verschärften) gesetzlichen Anforderungen belegt werden können.
  • Bei der Vorbereitung und Durchführung der Abschiebungsmaßnahme legen die Behörden den Fokus auf ein überwältigendes und übereiltes Vorgehen anstatt zumindest dafür Sorge zu tragen, dass Medikamente und Unterlagen mitgenommen werden können. Ein solches Vorgehen hätte im Fall der Familie I. immerhin eine kontinuierlichere Gesundheitsversorgung des kranken Kindes begünstigt.

Medienberichte

Schaumburger Nachrichten vom 07.09.2020

Nach Abschiebung mit Polizeieinsatz in Lindhorst: Polizei verteidigt Vorgehen, in: Schaumburger Nachrichten vom 26. Juni 2020

Abschiebung in Lindhorst: Auch schwerkrankes Kleinkind musste zurück nach Georgien, in Schaumburger Nachrichten vom 24. Juni 2020

Polizeieinsatz bei Abschiebung in Lindhorst, in: Schaumburger Nachrichten vom 8. Juni 2020

Kontakt

Luara Rosenstein
Referentin des Flüchtlingsrats Niedersachsen
Telefon: 0511 / 98 24 60 33
E-Mail; lr(at)nds-fluerat.org

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