Aamir Ageeb: Zur ewigen Ruhe gefesselt

Um eine Abschiebung gegen erbitterten Widerstand durchsetzen zu können, muss im Linienflug das Schreien des ,,Schüblings” verhindert werden. Das Naheliegendste und gebräuchlichste ist der Mundverschluss. Solange die Nasenlöcher frei sind, können bis zu 80 Liter Luft pro Minute geatmet werden. Das ist in Panik und nach heftigem Kampf zu wenig. Bei Scheidewandverkrümmung, Schnupfen, Allergie oder Verengung durch Nasenpopel vermindert sich der Luftdurchlass so weit, dass eine langsame, qualvolle Erstickung erfolgen kann wie bei dem Nigerianer Marcus OMOFUMA, dem am 1.5.1999 während des Fluges von Wien nach Sofia der Mund verklebt worden war. Ein Pilot der Balkan Air, der zufällig als Passagier mitflog, versuchte vergeblich, die Begleitpolizisten zur Entfernung des Klebebands zu bringen.Die Gerichtsmediziner in Sofia diagnostizierten eine Erstickung auf Grund der Klebespuren um den Mund. Die Nachobduzenten in Wien fanden freundlicherweise ein „krankhaft vorgeschädigtes” Herz. Daraufhin soll der Rechtsmediziner in Sofia in einem Brief des österreichischen Innenministeriums aufgefordert worden sein, seine Diagnose noch einmal zu überdenken. Nur mit der Beteuerung, er habe von der Verklebungspraxis nichts gewusst, konnte Innenminister Schlögl seinen Sitz retten. Laut seinem Erlass durfte danach Schreien kein Grund zu polizeilicher Gewaltanwendung sein, notfalls sei dann die Abschiebung abzubrechen und ein Charterflug zu organisieren.

2 Monate früher, am 3.3.1999, wurde der abzuschiebende Palästinenser Khaled ABUZARIFA in Zürich für eine Ausschaffung Level 3 fertig gemacht: Mit einem 5cm breiten Tape wurde ihm der Unterkiefer nach oben fixiert, wobei die Tape-Enden sich auf der Schädeldecke wieder trafen. Etwas waagerechter wurden dann 2 weitere Tapes circulär über den Mund bis zum Hinterkopf geführt. Zusätzlich wurden ihm die Handgelenke zusammengefesselt und die Ellenbeugen mit einem Gürtel hinter dem Rücken zusammengezurrt. 75 Minuten nach der Mundverklebung war ABUZARIFA erstickt. Der Direktor des Züricher Universitätsinstituts für Rechtsmedizin war nicht wie seine Wiener Kollegen so kooperativ, dass er eine Herzschädigung gefunden hätte. Nach einer gerichtsmedizinischen Rekonstruktion der Fesselung und Mundverklebung gutachtete er:

,,In Anbetracht des Fehlens einer morphologisch fassbaren, das heißt organischen Todesursache und aufgrund der Überlegungen ausgeführt im Abschnitt ‚Zusammenhang von Fesselung und Mundverkleben und deren Folgen‘ steht für den Unterzeichner fest, dass Abuzarifa Khaled an den Folgen der bei ihm im Rahmen der Ausschaffung vollzogenen Zwangsmaßnahmen erstickt ist.” Er sparte auch nicht mit Kritik an dem Flughafenarzt, der der Verklebung beigewohnt hatte, und an den Polizisten, von denen eine „spontanere Hilfeleistung, als nur das Warten auf den Arzt erwartet werden” müsste.

In Deutschland wurde die Mundverklebung von einem Lufthansa- Kapitän beschrieben, wahrscheinlich betreffend Kola BANKOLEs 2. Abschiebeversuch am 15.5.1994: Im Flugzeug wurde dem Nigerianer mit Klebeband der Mund bis hinunter zu den Füßen verklebt, während ein BGS-Beamter ihm auf dem Brustkorb kniete. Nach Bankoles Knebelungserstickung mittels eines gegen Zunge und Mundwinkel gezerrten Strumpf-Gurt- Knebels gab der Direktor der Frankfurter Rechtsmedizin Prof. Hansjürgen Bratzke Entwarnung, indem er „einen plötzlichen Tod aus natürlicher innerer Ursache“ bescheinigte. Trotzdem erließ Innenminister Kanther ein Mundverschließungsverbot, was freilich bis zum Begleitarztprozess Anfang 1997 von Bankoles Kneblern ignoriert wurde.

Am 11.2.1998 berichtet der kurdische Türke Metin von seiner Mundverklebung durch Hannoveraner BGS-Beamte bei fortwährenden Schlägen auf Kopf, Körper und Genitalien. 2 Tage vorher lässt sich der Iraner J. durch Hodenquetschungen nicht davon abhalten, in letzter Sekunde aus dem Flugzeug zu springen. Als Zweitprävention wird ihm im VW-Bus auf dem Frankfurter Rollfeld seine Jacke auf sein Gesicht gepresst und ein Lendenwirbel gebrochen. Beim 2. Abschiebeversuch wird ihm im Privatjet am 5.11.1998 von Stuttgarter BGS-Beamten immer wieder ein Tuch auf den Mund gepresst, bis der Flugkapitän angesichts der Atemnot eine Mitnahme verweigert. Am 17.11.1998 wird dem Sudanesen Abdallah F. beim 3. Abschiebeversuch in Frankfurt eine Mütze über den Kopf gezogen bei gleichzeitigen Fausthieben auf seinen Penis. Wegen bedrohlicher Atemnot wird er in der Flughafenklinik behandelt.

Am 17.3.1999 soll nach dem Bericht des Guineers Issagia CAMARA diesem von 3 Düsseldorfer BGS-Beamten während des Charterfluges sein behelmter Kopf zwischen die Knie gedrückt worden sein. Er habe während der 20minütigen Tortur ,,fast keine Luft mehr bekommen.“ (FR 25.6.1999). Möglicherweise hat er überlebt, weil ihm wohl nur die Hände und Füße gefesselt worden waren. Jedenfalls muss sich wohl beim BGS herumgesprochen haben, dass man mit der Rumpf-Zwangsbeugung ohne Mundverschluss erfolgreich ein Schreien der ,,Schüblinge“ verhindern kann. Vergeblich habe ich versucht, die evolutionäre Entwicklung der folgenden 10 Wochen bezüglich Vorfesselung zur Optimierung der Schreiverhinderung nachzuvollziehen, bis sie am 28.5.1999 annähernd die Schweizer Perfektion erreicht hatte: Der Kontrollbeamte der Frankfurter Rückführungsgruppe 51, POM Paulini, ließ es sich nicht nehmen, höchstselbst die ausgeklügelte Fesselung in der Abschiebezelle vorzunehmen, nachdem der Sudanese Aamir AGEEB auch nach 75-minütiger Fesselung mit aneinandergezurrten Hand- und Fußgelenken nicht mürbe geworden war. Nach Berichten in der Bürener Abschiebehaftanstalt und aus derselben Zelle muss befürchtet werden, dass diese Fesselung rücklings in Bauchlage durchgeführt wird. Sie ist in den USA als ,,hog-tie“ (Schweinefesselung) geläufig und dort für 58% der Gewahrsamserstickungen verantwortlich. Bei längerer Anwendung schmerzt sie zusätzlich in den Gelenken und erfreut sich bei den Folterern gewisser Beliebtheit unter dem Namen „Schaukel“.
Da also AGEEBs Widerstand immer noch nicht gebrochen war, kam die Schweizer Fesselung zur Anwendung: Paulini fesselte AGEEBs Handgelenke mit 2 Plastikhandfesseln aneinander, mit 4 weiteren seine Ellbeugen hinter dem Rücken gegeneinander, so dass jetzt der Brustkorb unter Einbeziehung der Unterarme ringsum eingezwängt war. Weitere Doppelfesseln zurrten Knie- und Fußgelenke aneinander. In dieser erstickungsfertigen Fesselung wurde AGEEB um ca. l4Uhr in den Airbus A 300-600 ,,Rosenheim“ getragen zum Flug LH588, der um 14:25 starten sollte, und von Paulini an den Sitz gefesselt. Nach BKA-Fesselungsprotokoll waren 11 Plastikfesseln, 4 Klettbänder und ein 5m langes Seil im Einsatz. Von den 11 Plastikfesseln konnten nur 4 sichergestellt werden. Die 7 Verschwundenen waren möglicherweise gemeine Kabelbinder mit scharfen Kanten im Abstand von 5mm, wie die zahlreichen Fesselungsstriemen mit Blutergüssen bei der Obduktion nahelegen. Jetzt brauchten die 3 Begleitbeamten nur noch anzuwenden, was sie als ,,Haltetechnik“ gelernt hatten: „Das kurzzeitige Vornüberbeugen führe dazu, dass der ,,Ungefesselte“ sich wieder aufrichten wolle, um frei atmen zu können“. Was sich also bei Ungefesselten kurzzeitig anbietet, könnte ja auch während eines langen Fluges funktionieren: Die vor der Magengrube fixierten Hände werden beim Vornüberbeugen wie eine Nuss im Nussknacker gegen Brustbein, Magen und Solarplexus gepresst, wenn die Beine nicht gespreizt werden können. Je nach Beugewinkel lässt sich die Atmung bis auf Null herunterdrosseln und damit das Schreien.

Die folgenden 90 Minuten bis zu AGEEBs endgültiger Erstickung sind von etlichen ZeugInnen weitgehend übereinstimmend beschrieben worden. Sie legen nahe, dass der Effekt der Schreiverhinderung durch Niederbeugen weitgehend als Dauermaßnahme genutzt wurde, und dass AGEEBs schreiende und wimmernde Luftnotmitteilung keinerlei Überraschung oder Änderung auslöste. Im Gegenteil wurde sie zum Anlass des vermehrten und verstärkten Niederdrückens genommen:

Die schräg vor Ageeb sitzende Frau O. berichtete dem BKA, als sie das Flugzeug betreten habe, sei der Abschübling schon nach vorn gebeugt gewesen… Im Prinzip sei er immer nach vorn gebeugt gewesen… Als das Flugzeug während der Startphase beschleunigt habe, sei der Abschübling unruhiger geworden. Diese Unruhe habe sich zu einem sehr lauten Schrei des Mannes gesteigert. Als sie sich umgeschaut habe, habe sie gesehen, wie er sich aufgerichtet habe. Dabei habe er sich auch nach vorn gebeugt und laut geschrien: ,,Ich kriege keine Luft“. Der Beamte neben ihr sei sofort aufgesprungen und habe sich umgedreht. Alle drei Beamten hätten ihn dann nach unten gedrückt und versucht, ihn ruhig zu stellen… Die Beamten hätten auch zu ihrer Tochter gesagt. ,,Du brauchst keine Angst zu haben, wir stellen ihn ruhiger.“ Ihre 11jährige Tochter erinnert sich:

Plötzlich habe der Mann aufgeschrien. Sie habe einen Schreck bekommen und angefangen zu weinen, da sie Angst gehabt habe. Die Beamten hätten den Kopf des Mannes nach unten gedrückt. Sie hätten auch Kissen um den Kopf des Mannes gelegt, damit man die Schreie nicht so höre. Der Mann habe immer noch gejammert, dass er keine Luft kriege. Er sei wieder abgewischt worden. Plötzlich sei er ohnmächtig geworden. Die Beamten hätten seinen Namen geschrien und versucht, ihn durch leichte Schläge wieder zu Bewusstsein zu bringen. Nach fünf Minuten habe der Pilot nach einem Arzt gefragt, da ein Notfall vorgelegen habe. Dann habe eine Frau bei dem Mann Herzdruckmassage durchgeführt… (BKA S.38ff)

Die Anaesthesistin Dr. Naggar berichtet, sie habe keine schnelle Fürsorge durch die für seine Bewachung Verantwortlichen festgestellt. Die Bewacher hätten nicht geholfen, den Mann dadurch zu retten, indem sie den Ärzten dabei geholfen hätten, ihn auf den Boden zu legen, um den erforderlichen ärztlichen Beistand zu leisten. Ihre Bitten gegenüber den Bewachern seien vergeblich gewesen. Der Mann sei an seinem Sitz mit kräftigen, dünnen Plastikstreifen angebunden gewesen. Er sei auch an beiden Armen und der Brust am Sitz angebunden gewesen. Die Bewacher des Mannes hätten ihn nicht losgebunden. Daher hätten die anwesenden Ärzte alle Anstrengungen unternommen, die Fesseln zu lösen… (BKA S.34f). Von Seiten der Flugbegleiter kam es weder zum Eingreifen gegen die BGS-Beamten, noch zur Unterstützung der Ärzte.

Nach der Zwischenlandung in München erfolgte eine Erstbefragung der 14 Zeugen und der BGS-Beamten durch die Kripo Erding und die Staatsanwaltschaft Landshut sowie die Obduktion durch Münchner Rechtsmediziner. Diese beschrieben zahlreiche Schleimhautblutungen als ,,gravierendes Indiz für einen Erstickungsmechanismus“. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft wollte die weitere rechtsmedizinische Begutachtung ihren bewährten rechtsmedizinischen Zuarbeitern in Frankfurt übergeben. Diese meinten, dass man einen mechanischen „Erstickungsvorgang kaum beweisen können“ werde, da sie sich bisher ja auch erfolgreich gegen eine Rekonstruktion des Tathergangs bei Gewahrsamserstickungen gewehrt hatten. Der couragierte Frankfurter Staatsanwalt Möllers wagte zwar nach 3jährigen Ermittlungen eine Anklageerhebung gegen die drei Abschiebungsvollstrecker, nicht aber gegen die vorbereitenden Fessler, Ausbilder und Vorgesetzten, ebenso wenig wie gegen die Hilfe vermeidenden Flugbegleiter.
Dass die 3 Begleitpolizisten angeklagt werden, liegt an dem deutlichen Ergebnis der Fesselungsrekonstruktion der Münchner Rechtsmediziner, die die extreme Luftdrosselung als ,,Zangenmechanismus“ beschrieben haben. Auch die mögliche „Bedeckung der Visieröffnung des Helmes durch ein Kissen“ könne zusätzlich atembehindernd gewirkt haben. Dass sie trotzdem dem Helm ,,keine Relevanz“ zugebilligt haben trotz der für Herzdruckmassage zu hohen Rippenbrüche im Kinnbügelbereich, bleibt als leichtfertig zu kritisieren.

Warum noch nicht einmal der unmittelbare Fessler und Erstickungsvorbereiter als 4. BGS- Beamter angeklagt wird, lässt sich leicht erklären: Es gäbe über die Schubwesenhierarchie, die sich bezüglich der angewandten Fesselung am 14.11.01 völlig ahnungslos gab, über die Ausbilder mit ihren Fessel und Haltetechniken bis zum Innenministerium, mit der zuständigen Abteilung BGSII/2 und Minister Schily kein Halten mehr. Denn wer ist dafür verantwortlich, dass der BGS-Pressesprecher Klaus Ludwig treuherzig ohne Folgen schreiben darf, er habe monatelang keine Zeit für ein von mir immer wieder eingefordertes Gespräch gefunden - im Unterschied zu Polizeidirektor Philippi, der nach Übergabe meiner Unterlagen zu US-Literatur über ,,positional asphyxia“(lagebedingteEr-stickung) sofort für hessenweite und übers BKA bundesweite Verbreitung von Warnhinweisen und Vermeidungsvorschriften seit Dez. 1998 gesorgt hatte. Wer ist verantwortlich, dass der SPIEGEL 6/99-Artikel zu lagebedingten Erstickungen nicht ausgewertet wurde. Wer hat die Fesselungs- und Beugemethode abgesegnet oder stillschweigend geduldet, obwohl damit von vornherein die halbjährlich zu erneuernde Unterschrift unter die Dienstanweisung, die bei Helmverwendung eine permanenten Überwachung der Atmung fordert, zur Farce wird. Denn von wo aus soll bei den Gebeugten die Atmung kontrolliert werden?

Dass in anderen Fällen Staatsanwälte forscher mit der Anklage sind, z . B. wenn der ahnungslose Pfadfinderführer zum Riesentauziehen ein Seil besorgt, dessen Reißen einen mächtigen Peitscheneffekt auslöst, der teils tödliche Verletzungen hervorrief, was er nach Meinung des Staatsanwalts hätte wissen müssen, oder wenn der Ideengeber eines Raubüberfalls angeklagt wird und für 8 Jahre hinter Gitter muss (FR 5.3.02 S.38), zeigt, dass noch immer eine große Scheu vor staatstragenden Verantwortlichen besteht. Hier sollte sich die bei allen Frankfurter Abschiebungsmisshandlungen vor und nach AGEEB Anklage verweigernde Frankfurter Staatsanwaltschaft ein Beispiel an Den Haag nehmen.
Die Frankfurter Rechtsmedizin sollte sich ähnlich ein Beispiel an ihren Züricher und Münchner Kollegen nehmen, sonst können Sie sicher sein, dass Sie und ihre Angehörigen völlig gefahrlos im Altersheim mit dem Kissen erstickt werden können, oder haben Sie mit 80 ein völlig gesundes Herz? Apropos Kissen: Auf einem der 4 nach AGEEBs Tod sichergestellten Kissen fanden sich beidseitig AGEEBs Speichelspuren. Der belgische Innenminister Tobback musste seinen Hut nehmen, als am 22.9.1998 die Nigerianerin Sémira ADAMU mit der ,,Kissenmethode” erstickt wurde.

Warum Staatsanwalt Möllers die Hilfeverweigerung der BGS-Beamten bis zum Eintreffen der 3 zufällig mitfliegenden Ärzte sowie während deren Wiederbelebungsmaßnahmen, die selbstverständlich nicht auf dem mittleren Sitz optimal durchgeführt werden können, nicht zur Anklage gebracht hat, könnte die Vermutung nähren, dass sonst eine Verschärfung der Anklage der fahrlässigen Tötung auf ,,Tötung durch Unterlassen“ erforderlich geworden wäre. Vielleicht hätte das zur Folge, dass die 3 Angeklagten ihre Aussageverweigerung aufgeben und aus der von den innenministeriell bezahlten Rechtsanwälten vorgegebenen Schweigedisziplin ausbrechen würden. Dann könnten sie nämlich aus dem Nähkästchen der Abschiebungsrealität plaudern, die sie aus zusammen über 100 gewaltsamen Abschiebungen kennen. Dann könnte herauskommen, dass ungeregelte Fesselungs und Schmerzzufügungspraktiken die Regel sind und die Einhaltung der offiziellen Regeln die Ausnahme. Dann würde die organisierte Ignoranz und Wurstigkeit der BGS-Vorgesetzten, die ich seit Jahren immer wieder beobachte, offengelegt. Dann würde schließlich die organisierte Ignoranz und Wurstigkeit der zuständigen Abteilung BGS 11/2 im Innenministerium offengelegt, die seit Jahren nach Kräften knochenbrechende, hodenquetschende und luftdrosselnde Abschiebungserzwingungspraktiken nicht wahr haben will. Dann würde zur Sprache kommen, ob es genügt, wenn Innenminister Schily ab und zu mal brüllt, wenn seine Leute Mist gebaut haben, und ihnen ansonsten völlig freie Hand lässt, und natürlich alles Wesentliche immer erst hinterher erfährt.(Vgl. NPD-Spitzel-Affäre). Aber davon ist unsere Justiz noch Lichtjahre entfernt, dass sie wirklich alle jeweils Verantwortlichen ohne Rücksicht auf Staatsräson gleich behandelt. Deutschland bleibt menschenrechtliches Entwicklungsland.

Claus Metz - prakt. Arzt Psychotherapie