Rechtswidrige Abschiebungshaft in Niedersachsen

Bereits zum vierten mal innerhalb eines guten Jahres musste das Bundesverfassungsgericht feststellen, dass man es im Lande Niedersachsen mit der Abschiebungshaft nicht ganz so genau nimmt:

Mit Beschluss vom 12.03.2008 -2 BvR 2042/05- hat das Gericht die Selbstverständlichkeit festgestellt, dass eine verfahrensfehlerhaft ergangene Abschiebungshaftanordnung auch dann zur Rechtswidrigkeit der Inhaftierung führt, wenn eine Haftanordnung womöglich hätte rechtmäßig ergehen können. Anders als Land- und Oberlandesgericht meinten, erlaubt Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG die Prüfung eines hypothetischen, rechtmäßigen Alternativverhaltens nämlich nicht.

gez. Peter Fahlbusch
Rechtsanwalt


SOLIDARITÄT KOSTET GELD! Daher bitten wir um Spenden für die politische und soziale Unterstützung von Flüchtlingen sowie von anderen Migrantinnen und Migranten, die in Bedrängnis geraten sind: Flüchtlingsrat Niedersachsen - Konto 4030 460 700 - GLS Gemeinschaftsbank eG - BLZ 430 609 67 - Zweck: Spende, oder werden Sie Fördermitglied im Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.!

1 Trackbacks/Pingbacks

  1. Gericht befreit Kurden aus Abschiebehaft « Flüchtlingsrat Niedersachsen am 13. August 2009

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *