Illegale Abschiebung trotz gegenteiliger Anordnung des VG Oldenburg

Am 21. August wurde ein afghanischer Flüchtling nach Italien abgeschoben, obwohl das Verwaltungsgericht Oldenburg aufgrund der Verhältnisse in Italien eine Aussetzung der Abschiebung angeordnet hatte. Zur Begründung führte die Bundespolizei an, die Entscheidung sei vom BAMF der Ausländerbehörde zwar rechtzeitig übermittelt worden, diese habe die Eilentscheidung des VG Oldenburg dann aber zunächst nicht schriftlich, sondern nur telefonisch an die Bundespolizei übersandt. Auf telefonische Mitteilungen hin könne die Bundespolizei eine Abschiebung aber nicht stoppen. Das Fax mit der Eilentscheidung sei dann eine Minute zu spät eingetroffen. Das VG Oldenburg, das bereits vor seiner Entscheidung den Behörden aufgegeben hatte, vor der Entscheidung nicht durch den Vollzug der Abschiebung Fakten zu schaffen, fühlt sich düpiert.
Die Ignoranz der Bundespolizei gegenüber den Anordnungen des Verwaltungsgerichts muss politische Konsequenzen haben.

Zwei Zeitungsberichte aus der Lippischen Landeszeitung und aus der taz

gez. Kai Weber

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