Härtefallkommission: Landesregierung beschließt neue Regelungen

Der heutigen Erklärung des niedersächsischen Innenministers zur geplanten Reform der Härtefallkommissionsverordnung ist zu entnehmen, dass es folgende Korrekturen gegenüber dem Anfang Mai vorgelegten Entwurf geben soll:

  • Eine Präambel soll der Verordnung vorangestellt werden
  • Es soll nicht nur eine/n, sondern mehrere Stellvertreter/innen für HFK-Mitglieder geben
  • Die neu eingebaute Frist für Entscheidungen der HFK nach Vorlage einer Stellungnahme des MI wird von drei auf vier Monate verlängert
  • Auf die vorgesehene weitere Verschärfung in Form eines mindestens dreijährigen Aufenthalts als Voraussetzung für die Annahme eines HFK-Antrags wurde verzichtet.

Mit diesen kosmetischen Korrekturen erfüllt die Landesregierung unsere Forderungen zur Umstrukturierung der Härtefallkommission leider nicht im Ansatz. Ein paar warme Worte über Humanität in der Präambel nützen nicht viel, wenn der Bezug öffentlicher Mittel weiterhin ein Regelausschlussgrund darstellt. Auch zukünftig findet sich kein/e Vertreter/in einer Flüchtlings- oder Menschenrechtsorganisation unter den benannten Mitgliedern. Fast alle formalen Nichtannahmegründe bleiben bestehen. Der in der Vergangenheit mehrfach praktizierte Protest von Mitgliedern durch „Ruhenlassen“ der Mitarbeit in der Kommission wird durch die nun eingebaute Entscheidungsfrist zukünftig nicht mehr möglich sein, weil dies eine Ablehnung von Anträgen nach Ablauf der viermonatigen Fristsetzung zur Folge haben würde.

gez. Kai Weber

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