Land lockert Residenzpflicht von AsylbewerberInnen

AsylbewerberInnen in Niedersachsen können sich ab 1. März 2012 im ganzen Bundesland frei bewegen. Das schwarz-gelbe Kabinett stimmte am Dienstag dieser Woche einer entsprechenden Verordnung zu. 

Bislang durften Asylsuchende, deren Anerkennungsverfahren noch nicht abgeschlossen sind, den Bezirk ihrer Ausländerbehörde nicht oder nur mit Erlaubnis verlassen. Die Landesregierung hatte bereits im vergangenen September signalisiert, dass sie entsprechend der Praxis der meisten Bundesländer nicht nur Geduldeten, sondern auch AsylbewerberInnen den Aufenthalt im Land Niedersachsen bewilligen wolle. Dies hat der Flüchtlingsrat begrüßt, gleichzeitig aber bedauert, dass das Land die gesetzliche Möglichkeit nicht nutzen will, in Absprache mit benachbarten Bundesländern einen Aufenthalt auch länderübergreifend zu ermöglichen, und im Übrigen darauf hingewiesen, dass die Residenzpflicht insgesamt abzuschaffen ist ( siehe hier). Nach wie vor werden Flüchtlinge über diese diskriminierende Regelung im Rahmen eines „racial profiling“ der Polizei (an äußerlichen Merkmalen wie Haut- und Haarfarbe orientierte Kontrollen in Zügen, an Bahnhöfen etc.) gezielt kriminalisiert (siehe hierzu the voice). Eine Karte mit einem Überblick über die Praxis in anderen Bundesländern findet sich hier. Da die Aufenthaltsverordnung, im Alltagsgebrauch mit dem Wort „Residenzpflicht“ missverständlich bezeichnet, nur den vorübergehenden Aufenthalt regelt, sei an dieser Stelle der Hinweis erlaubt, dass die sog. „Wohnsitzauflagen“ davon unberührt bleiben. Auch weiterhin wird Asylsuchenden also eine Unterkunft zugewiesen, in der sie wohnen müssen, und dürfen sich in Niedersachsen nur vorübergehend – besuchsweise – aufhalten.

Der Wortlaut der „Asylbewerber-Aufenthaltsverordnung“ findet sich hier

 

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