Soltau: 23-j. Munsteranerin u. ihr Bruder werden um 5 h morgens aus Schlaf gerissen

Die Böhme-Zeitung vom 21.01.2012 berichtet über die am 18.01.2012 versuchte Abschiebung der Geschwister Emma und Aschot Hovhannisyan, die glücklicherweise nicht durchgeführt wurde.

Der Fall vereutlicht auf’s Neue, wie erbarmungslos die Abschiebung von langjährig in Deutschland lebenden Flüchtlingen in Niedersachsen durchgeführt werden. Offenbar wurde auch in diesem Fall die Zusage des Landes nicht eingehalten, betroffenen Familien vor der Einleitung einer Abschiebung die Möglichkeit einzuräumen, einen Antrag an die niedersächsische Härtefallkommission zu stellen. Selbst wenn die Abschiebung bereits vor der Veröffentlichung des einschlägigen Erlasses des nds. MI vom 30.11.2011 eingeleitet worden sein sollte, der die Ausländerbehörden zur Mitteilung über die Möglichkeit eines HFK-Antrags verpflichtet, fragt sich, warum die Ausländerbehörde nicht selbst auf diesen Gedanken kam. Niemand hat der Ausländerbehörde, die offenbar selbst vom Vorliegen eines Härtefalls ausgeht, einen solchen Hinweis verboten.

Dass die Ausländerbehörde dann auch noch darauf verzichtete, den Betroffenen den Abschiebungstermin mitzuteilen, und die Abschiebung in einer Nacht-und-Nebel-Aktion durchzusetzen versuchte, bringt das Fass zum Überlaufen.

Jetzt soll ein Härtefallantrag gestellt werden. Wir wollen hoffen, dass die Familie Hovhannisyan darüber nun endlich das erhoffte Aufenthaltsrecht erhält.


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2 Kommentare

  1. Siegfried Thomann am

    Ich bin entrüstet, erinnert stark an Gestapo-Methoden.

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  2. Gabiglobal am

    Es muss wirklich mal geschaut werden, ob die Härtefallkommission richtig zusammen gesetzt ist. Ich möchte mich als Bürgerin darauf verlassen können, dass die dort im Sinne des Volkes entscheiden. Diese aus früheren unseligen Zeiten bekannten Methoden müssen dringend abgestellt werden! Bekommen diese wie Verbrecher behandelten Menschen eigentlich rechtzeitig vorher eine verständliche Aufklärung über ihre Rechte?
    Es scheint, als ob die straffällig gewordenen Einwanderer/Asylbewerber besser geschützt sind, als die voll integrierten. Ich hoffe, mein Eindruck täuscht, aber ich staune manchmal, wie viele Straftaten nicht integrationswillige Ausländer hier begehen können, ohne das ihnen viel passiert. Und die “Guten” werden bei Nacht und Nebel aus dem Bett gezerrt.

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  1. Newsletter Lars Klingbeil, MdB – 27.01.2012 | am 28. Januar 2012

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