Neue Regelungen zur Austellung der Irakischen Pässe der Serie G

Die Botschaft der Republik Irak veröffentlichte auf Ihrer Website folgenden Text:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit erklärt die Botschaft der Republik Irak, dass 2 Pass-Offiziere des Irakischen Innenministeriums in der Botschaft der Republik Irak in der Bundesrepublik Deutschland eingetroffen sind um das Prozedere für die neuen Pässe der Serie G einzuführen. Die Richtlinien des Innenministeriums sind wie folgt:

  1. der Pass der Serie G wird für jeden Iraker ausgestellt, der im Besitz des Irakischen Personalausweises ( Hawitt al-Ahwal Al-Medanie) und der Irakischen Staatsangehörigkeitsurkunde ( Shahadit al-jensie) ist.
  2. Um Ihre Passausstellung zu erleichtern, bitten wir Sie , uns per Post folgende Dokumente per Einschreiben mit einen Rückumschlag zu schicken:-
    1. Den irakischen Personalausweiss( Original ) mit zwei farbigen Kopie.
    2. Ihre irakische Staatsangehörigkeitsurkunde ( Original ) mit zwei farbigen Kopie
    3. Zwei farbige Kopie des deutschen Ausweises ( Seite 1- Seite 2- und die Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland)
    4. Die genaue Adresse in Deutschland und ihre Telefonnummer, damit wir einen Termin mit Ihnen vereinbaren können
    5. Der alte Pass der Serie (S) und 2 farbigen Kopien
  3. Diese Dokumente muss der Iraker alle gesammelt per Einschreiben mit Poststempel an die Konsulatsabteilung der Botschaft der Republik Irak schicken. Anbei sollten die vollständige Adresse und die Telefonnummer des Irakers sein , damit das Konsulat Kontakt aufnehmen kann.
  4. Jedes Kind erhält einen eigenen Pass anhand der vorliegenden Original- Dokumente, sollten für das Kind keine Dokumente vorliegen, genügen die Original-Dokumente des Vaters oder der Mutter.
  5. Das verantwortliche Personal in der Botschaft der Republik Irak wird vorab die Dokumente prüfen und ein persönliches Interwiev mit dem jeweiligen Iraker führen. Der Antrag wird vor Ort in der Botschaft vom Personal ausgefüllt und zusammen mit den Farb-Kopien der Dokumente nach Bagdad geschickt
  6. Nach Prüfung aller Dokumente vereinbart das Konsulat der Botschaft der Republik Irak einen Termin mit dem Iraker.
  7. Eine Austellungsgebühr von 20,- Euro muss in bar in der Botschaft der Republik Irak entrichtet werden.
  8. Die neuen G-Pässe werden von der Behörde für Passangelegenheiten in Bagdad ausgestellt, nachdem die dafür vorgesehenen Anträge ausgefüllt und die Original-Dokumente des Irakers geprüft wurden und in Farb-Kopie nach Bagdad geschickt wurden. Das kann 2-3 Monate Zeit in Anspruch nehmen.

Berlin, 17.10.2007

SOLIDARITÄT KOSTET GELD! Daher bitten wir um Spenden für die politische und soziale Unterstützung von Flüchtlingen sowie von anderen Migrantinnen und Migranten, die in Bedrängnis geraten sind: Flüchtlingsrat Niedersachsen - Konto 8402 306 - Postbank Hannover eG - BLZ 250 100 30 - Zweck: Spende, oder werden Sie Fördermitglied im Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.!

29 Kommentare zu „Neue Regelungen zur Austellung der Irakischen Pässe der Serie G“

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  1. Sabir schrieb am 29. Dezember 2007 um 00:56 Uhr

    Ich habe eine sehr wichtige Frage bezüglich meines S Passes. Mein S Pass ist seit dem 04.12.2007 abgelaufen aber ich brauche dringend einen gültigen Reisepass für den 11.01.2008, ich habe einen Trauungstermin beim Standesamt in Düsseldorf. Ich bitte um eine baldige Rückmeldung Ihrerseits.
    Ich bedanke mich für Ihre Antwort
    Mit freundlichen Grüßen
    Ali Sabir

    PS: Falls Sie mir telefonisch weiterhelfen könnten, wäre ich Ihnen dankbar : o173/2326923

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  2. Kati Ajair schrieb am 14. Januar 2008 um 00:55 Uhr

    Hallo.
    ich habe eine Frage an Sie .
    Mein Mann besitz einen Pass der Serie ,,S,,
    Wir haben sorgfälltig die Unterlagen (komplett)zur Botschaft nach Berlin geschickt und dann nach ca 6 Wochen die Antwort erhalten,dass
    ein Formular nicht in Ordnung sei.Nun soll sich mein Mann im Irak dieses Formular neu beschaffen,aber wie soll denn das gehen,wenn sein Pass ungültig ist.Seinen derzeitigen Aufenthaltstitel ist nicht in seinem Pass,,S,, vermerkt,sondern in einem Ersatzausweiss.
    Nun haben wir die Vermutung,dass wenn er mit den Ausweissersatz nach Irak reisst ,er nicht wieder zurück darf.

    Können Sie mir eine Auskunft geben,wie es sich derzeit verhällt und ob ich meinen Ehemann ohne Sorgen in den Irak schicken kann?

    Mfg Kati Ajair

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  3. Elke Lehmann schrieb am 15. Februar 2008 um 11:12 Uhr

    Hallo,

    ich betreue eine irakische Frau, die auch nicht alle Unterlagen hat, d.h. ihr fehlt die Staatsangehörigkeitsurkunde.
    Welche Möglichkeiten gibt es um diese zu besorgen. Und wer hat Erfahrungen mit dem Ausweisersatz, denn so wie ich gelesen habe, müßte sie evtl. in den Irak reisen.

    MfG Elke Lehmann

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  4. k.weber schrieb am 18. Februar 2008 um 10:01 Uhr

    Hallo Frau Ajair

    Leider haben Sie uns nicht gesagt, welches Dokument Ihrem Ehemann für die Ausstellung des Passes fehlt, aber ich vermute, dass, Sie die irakische Staatsangehörigkeitsurkunde ( Shahadit al-jensie) meinen.
    Leider kann das o.g Dokument z.Zt. nur im Irak ausgestellt werden und nur dann, wenn die betroffene Person ihren Antrag persönlich stellt.
    Die Botschaft kann auf die Vorlage des o.g. Dokumentes allerdings verzichten, wenn Ihr Ehemann die Staatsangehörigkeitsurkunde seines Vaters vorlegt.

    Die deutsche Behörden betrachten die Einreise in den Irak als unzumutbar. Daher sollte es Verständnis dafür geben, wenn der Passe der Serie G auf Grund der fehlenden Dokumente z.Zt. nicht ausgestellt werden können.

    Wie wir erfahren haben, soll es möglich sein, sich von einer anderen Person, der eine entsprechende Vollmacht auszustellen ist, das Dokument im Irak beschaffen zu lassen. Die angesprochene Möglichkeit muss allerdings erst noch von der irakischen Botschaft bestätigt werden.
    Sollte Ihre Ehemann selbst in den Irak einreisen wollen (verpflichtend ist das nicht), muss er zuvor ein entsprechende Reisedokument bei der Ausländerbehörde beantragen.
    Anträge auf Ausstellung von Pässen der Serie G nimmt die Botschaft nur noch bis zum 29.02.08.

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  5. k.weber schrieb am 18. Februar 2008 um 10:10 Uhr

    Hallo Frau Lehmann,

    Die von Ihnen Betreute muss es mit der Vorlage der Einbürgerungsurkunde ihres Vaters bzw. Bruders versuchen.
    Sonst müsste sie jemanden im Irak bevollmächtigen, das Dokument für sie zu beschaffen. Wir sind allerdings nicht sicher, ob die Ausstellung der Einbürgerungsurkunde im Irak an eine bevollmächtigte Person überhaupt möglich ist. Dies werden wir aber demnächst von der Botschaft erfahren.
    Die/der Inhaber/in eines Ausweisersatzes kann damit nicht ins Ausland ausreisen, dafür benötigt sie/ er einen Reiseausweis.

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  6. K. Alwasiti schrieb am 23. Februar 2008 um 15:44 Uhr

    Laut Angaben der irakischen Botschaft in Berlin können im Ausland lebende Iraker nicht durch eine von ihnen ausgestellte Vollmacht im Irak die Staatsangehörigkeiturkunde (shahdet al-djnseia) beantragen.

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  7. M.Weber schrieb am 28. Mai 2008 um 08:10 Uhr

    Hallo,

    mein Mann ist Iraker. Wir haben letztes Jahr den Pass der Serie S beantragt. Dies wurde abgelehnt, da etwas mit den Dokumenten nicht gestimmt haben soll. Diese haben wir nun neu besorgt und nochmals zugeschickt. Diesmal kamen sie zurück, weil momentan keine Bearbeitung der Pässe durchgeführt wird. Auf der web-Seite der Botschaft steht allerdings, dass Anträge ab 01.04. wieder angenommen werden. Gibt es jetzt doch wieder einen neuen Termin? Bei der Botschaft kann ich niemanden erreichen.

    Ich bitte Sie um eine baldige Rückmeldung.

    Mfg,
    Mandy Weber

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  8. Karim Alwasiti, Nds Flüchtlingsrat schrieb am 6. Juni 2008 um 12:19 Uhr

    Hallo Frau Weber,
    nach einer telefonischen Auskunft der konsularischen Abteilung von Heute nimmt die Irakische Botschaft in Berlin vorübergehend keine neue Anträge zur Erstellung von neuen irakischen Passe der Serie G an.
    Bitte beachten Sie bezüglich der Wiederaufnahme der Anträge die aktuellen Meldungen der Botschaft .

    Mfg
    Karim Alwasiti

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  9. Sarhat Gavan schrieb am 18. Juni 2008 um 09:51 Uhr

    Ich bin ein Iraker.Ich habe leztes Jahr den Pass der Serie S beantragt.Diese wurde nicht mehr anerkannt und nun ich bekomme keiner Pass Serie G ,wei ich besitze keine Irakische Staatsangehörigkeit(Shaht al-dinsiea).Was soll ich machen.
    mfg Sarhat

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  10. Mohamad schrieb am 17. Juli 2008 um 23:17 Uhr

    Guten Tag
    Ich habe schon seit 28.01.08 den Pass G beantragt, und bis diesem Moment keine Rueckmeldung erhalten, das ist werklich Traurig, denn wenn ich den Pass aus dem Irak beschafe, werde ich ihn in einer Woche erhalten!!!!!! noch fragen meine Dammen und Herren?

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  11. elias schrieb am 30. Juli 2008 um 09:51 Uhr

    An alle die irakischen Mann/irakische Frau haben und selbst deutsch sind,

    ich bin deutsche Staatsbürgerin.Mein Mann (Kurde) hat letztes Jahr den Pass der Serie S ausgestellt bekommen. Zur Beantragung des G-Passes fehlt die eigene Staatangehörigkeitsurkunde (die des Vaters o.ä. reicht NICHT MEHR aus).Theorethisch kann die Urkunde durch eine Vollmachtsübertragung (ist bei der Botschaft zu beantragen) von Anghörigen im Irak ausgestellt werden.
    Das Ausländeramt hat uns jetzt aber ein Ausweisersatz (vorher Fiktionsbescheinigung) ausgestellt auf welche sich die Aufenthaltsgenehmigung befindet. Mit diesen beiden Unterlagen ist es möglich in den Irak Ein- und Auszureisen. Mein Mann kann sich dann also alle möglichen Unterlagen persönlich im Irak besorgen bzw. dort auch gleich den Pass beantragen. Ich habe mit insgesamt 3 Bundespolizeiinspektionen gesprochen- es besteht keine GEFAHR bei der Rückreise nach Deutschland nicht wieder “reingelassen zu werden” o.ä.. Die sagten mir, dass das Verfahren in den Irak zu reisen mit den Pass Serien S & Ausweisersatz (mit Aufenthalt) SEHR oft vorkommt und auch bei anderen Nationalitäten üblich ist (Kosovo..die fahren mit einem Ausweisersatz in die Heimat um sich dort einen Pass austellen zu lassen).Es kann vielleicht vielleicht mal vorkommen, dass man eine Anzeige bekommt (nicht Strafanzeige), weil man ja mit einem nach BMI ungültigen Pass wieder nach Dt.einreist, diese Anzeige wird in der Regel wieder fallen gelassen, weil den Irakern keine Schuld trifft, das er keinen Pass bekommt, weil z.B. ein wichtiges Dokument fehlt, oder das Austellungsverfahren so lange dauert!
    Der Ausweisersatz erlaubt eigentl keinen Grenzübertritt, dass heisst Reisen sind nur innerhalb der Schengenstaaten möglich, aber! kehrt man ins eigene Land zurück in Kombination mit dem Pass ist‘s möglich!zusätzliche Info: wir haben den Ausweisersatz erhalten, weil wir nachweislich belegen konnten, dass die derzeit Botschaft keine Anträge mehr annimmt. Denn nach der letzen Beantragung kam von der Botschaft ein Schreiben, dass zur Zeit wieder “Sperre” ist und übrigens noch eine eigene Staatsangehörigkeitsurkunde verlangt wird.

    Hoffe jemanden weitergeholfen zu haben, wenn was unklar ist fragt gerne!
    Liebe Grüße!

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  12. Sabine schrieb am 6. September 2008 um 17:03 Uhr

    Hallo elias,
    kann nur bestätigen was du erklärt hast !
    Wobei bei uns das Problem ist, das mein Partner seinen “ungültigen” S-Pass abgegeben hatte (aus unwissenheit wieviel dieser ja doch noch bedeutet) und nun auch keinen mehr bekommt.
    Tja und ohne S-Pass kannste halt nicht ausreisen.
    Allerdings gibt es ja noch die Möglichkeit, einen Ersatzpass in der Ausländerbehörde zu beantragen – nur – in Bayern natürlich mal wieder nicht!!!
    Ergo – keinen S-Pass, keinen Ersatzpass, keine Staatsangehörigkeitsurkunde – keine Ausreise möglich !!!
    Bayern schönes Bayern
    Aber Umziehen können wir deshalb ja auch nicht (hängt zuviel Fammilie dran)
    Allen anderen noch viel Glück
    Grüße

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  13. Birgit Weber schrieb am 28. September 2008 um 11:43 Uhr

    Hallo Kann mir jemand helfen,mein freund brauch eine Vollmacht für Staatsangehörigkeit.Wo bekommt er sie her.

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  14. Sabine schrieb am 29. September 2008 um 18:32 Uhr

    Hallo Birgit,
    was genau meinst Du?

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  15. Birgit Weber schrieb am 29. September 2008 um 19:06 Uhr

    Hallo Sabine, Mein Freund hat keine Staatsangehörigkeitsurkunde,nach irak kann er auch nicht fliegen.jetzt wollte er sein Bruder im irak sagen das er eine ausstellen lässt.Aber das geht nur mit ein Dokument von Deutschland.ich glaube das heist Vollmacht.

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  16. Amir schrieb am 30. September 2008 um 21:18 Uhr

    Hallo Birgit:
    Vollmacht kann Man Bei den Botschaft in Berlin beantragen. Und unbedingt einen Termin voher Ausmachen, ansonsten bist die ganze Streke umsonst gefahren, und den Termin kriegt man es nicht leicht. Viel Glück

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  17. Birgit Weber schrieb am 1. Oktober 2008 um 08:55 Uhr

    Danke schön Amir.

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  18. Jony schrieb am 25. November 2008 um 10:33 Uhr

    Hallo alle zusammen
    Ich will euch nur sagen, dass man den Pass G aus dem Irak in einer Woche für satte(500)!!!!!!!!! Euro erhalten kann, und dann der Botschaft bestätigt bzw ligalisiert den Pass auch für (500)!!!!!!!!!!!, Kurz gesagt, ihr müsst für die Behörden in Bagdad und in Deutschland zahlen, anders ghet niiiiiiiicht . Das ist schon mit mir passiert

    der arme Jony

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  19. OMID AL ORFALI schrieb am 3. März 2009 um 23:21 Uhr

    FRAGE AN JONY,

    WELCHE PERSONEN BEI DEN BEHßRDEN KANN ICH GENAU MIT DER BESCHAFFUNG MEINER ( HAWITT AL-AHWAHL
    AL-MEDANIE) UND DER IRAKISCHEN STAATSANGEHßRIGKEITSURKUNDE ( SAHADIT AL-JENSIE) ZUR ERLANGUNG
    DES REISEPASSES G. BEAUFTRAGEN ?

    ICH BIN BEREIT, DIE GEFORDERTEN ZAHLUNGEN, DIE DIE ANGEGEBENEN STELLEN ZU LEISTEN.

    FßR EINE BALDIGE ANTWORT BIN ICH DANKBAR.

    FREUNDLICHE GRßSSE

    AL-ORFALI

    19
  20. Jony schrieb am 21. März 2009 um 22:48 Uhr

    Hallo, Omid
    Ich hoffe dass die Person die mein Pass ligalisiert hat noch in solchen Sachen Aktive ist!!!
    aber den Pass kannst du vom Irak aus beschfen, und dann hier ligalisieren lassen,
    den Pass kostet dir jetzt ungefäer 300Euro, für die ligalisierung muss ich erst nach fragen, ich schriebe dir bald wieder

    alles gue bis dann

    20
  21. Jony schrieb am 24. März 2009 um 12:36 Uhr

    Liebe Leute,
    Schön, dass Sie uns aufmercksam machen für welche Zweck dieser Fermular ist, aber glauben Sie mir ich war sehr oft in Ihrer Geschäftsstelle und in vielen anderen Geschäftsstellen und zwar 2Jahre lang, und keine von Ihnen konnte mich helfen.

    Sie wiessen jetzt schon dass man mit 1000 Euro den Irakischen Pass erhalten kann, man kriegt den ohne weitern Fragen, nur zahlen muss man.
    Also wenn Sie uns nicht helfen können, und die Koruption in Irakischen Botschaft auch nicht bekämpfen können, dann bitten wir um Ruhe.
    Lassen Sie uns bitte unsere Probleme Selbst lösen, Sie können ehe nichts tun.

    Adios Amigos
    Jony

    21
  22. nora schrieb am 18. August 2009 um 22:17 Uhr

    hallo,

    kann man mit irakische und gültige S serie pass in deutschland einreisen??

    danke für antwort
    mfg

    22
  23. sadam schrieb am 29. April 2010 um 12:35 Uhr

    ax ax axxxxxx für mein irak
    axxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

    23
  24. sadam schrieb am 29. April 2010 um 12:36 Uhr

    hehehe

    24
  25. Dr.Roj schrieb am 29. April 2010 um 12:38 Uhr

    bijit kurdistan ich liebe kurdistan und serok masud barzani kurdistan 4ever

    25
  26. oda hmoud morhej schrieb am 9. Juni 2010 um 17:02 Uhr

    ich habe da auch eine frage zu diesen thema und zwar benötige ich denn reisepass a und habe immoment denn pass s da ich aber im juli heiraten möchte und ich diesen pass benötige…kann ich nicht so lange warten bis ich einen neuen pass bekomme ich habe zwar auch alle unterlagen die verlangt werden.aber ich bitte sie höffslich darum ob sie mir einen tipp geben können wie ich das schaffe……

    26
  27. maria capone schrieb am 4. Juli 2010 um 13:36 Uhr

    Hallo,

    ich habe eine Feage und zwar mein freund ist iraker lebt seit 2001 in deutschland,er ist im besitz einer fiktionsbescheinigung, er hat im september 2008 den antrag auf den G pass gestellt,nach ca. 1 jahr hat er telefonisch erfahren,dass sein irakischen ausweis nicht nützlich ist für den antrag und er soll bitte in irak einen neuen machen, nun wollte ich fragen ob er überhaupt mit der fiktionsbescheinigung nach irak reisen kann um dieses ausweis zu machen??
    oder ob er jemanden in irak bevollmächtigen kann diesen ausweis zu machen?

    bitte dringend um antwort denn wir sind seit 2 jahren verzweifelt, wissen nicht was wir machen können…

    mit freundlcihen Grüssen

    Frau capone

    27
  28. Sandra Masifi schrieb am 8. Juli 2010 um 12:01 Uhr

    Hallo ich habe mal ne Frage? Kann man mit dem iragischen Reisepass G ohne Probleme in den Irak reisen? Ich würde mich freuen wenn ihr mir meine Frage beantworten könnt.

    28
  29. ali schrieb am 18. August 2010 um 15:36 Uhr

    Hallo

    ist Irakischen Pässe der Serie A aktuelle in deutschland

    Danke

    29

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