Fortbildung am 07. Juli 2011 – §25a AufenthG: Bleiberecht für geduldete Jugendliche

Veranstaltung des EFF-geförderten Netzwerks Flüchtlingshilfe in Niedersachsen*

Donnerstag den 07. Juli 2011, 10.30 – 15.30 Uhr

im Kargah e.V., Zur Bettfedernfabrik 1, 30451 Hannover-Linden

Der Bundestag hat am 17. März 2011 ein Gesetzespaket zum Aufenthaltsrecht verabschiedet, das neben der Einführung eines Straftatbestands der Zwangsverheiratung u.a. auch eine Bleiberechtsregelung für Jugendliche vorsieht. Demnach kann Jugendlichen mit einer Duldung, die sich sechs Jahre in Deutschland aufhalten und sechs Jahre erfolgreich die Schule besucht haben, eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Die Eltern der betroffenen Jugendlichen können ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie den Lebensunterhalt eigenständig durch Erwerbstätigkeit sichern können.

Das niedersächsische Innenministerium hat im Hinblick auf das laufende Gesetzgebungsverfahren bereits im Dezember 2010 per Erlass die Aussetzung von Abschiebungen des in Frage kommenden Personenkreises verfügt (siehe hier), jedoch in einem Folgeerlass am 17. Januar 2011 eine Reihe fragwürdiger Einschränkungen formuliert, die im Wesentlichen darauf hinaus laufen, dass nur fleißige Schüler, die mindestens den Hauptschulabschluss erreichen und nicht zu viele Fehlzeiten aufweisen, von dem geplanten Bleiberecht profitieren sollen (siehe hier). Im Februar wurde dann unter Hinweis auf schlechte Kopfnoten ein 16-jähriger Schüler aus Hildesheim abgeschoben, obwohl er gute Aussichten hatte, den Hauptschulabschluss zu erreichen.

Vor diesem Hintergrund stellen sich für die weitere Praxis eine Menge Fragen:

  • Wer profitiert von der neuen Regelung, wer bleibt ausgeschlossen?
  • Wie weit sind Lehrer/innen gegenüber den Ausländerbehörden zur Auskunft über Schulleistungen und Kopfnoten verpflichtet?
  • Was wird aus den Flüchtlingen, deren Aufenthaltserlaubnis auf Probe gemäß Beschluss der IMK zum Ende des Jahres 2011 mangels hinreichender Lebensunterhaltssicherung ausläuft?
  • Welche alternativen Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung bestehen für Flüchtlinge, die seit vielen Jahren in Deutschland leben?

Wir freuen uns mit Rechtsanwalt Dr. Erich Peter einen Fachreferenten als Gast begrüßen zu dürfen, der sich in Fragen des Kinderrechts besonders gut auskennt und sein für PRO ASYL erstelltes Gutachten vorstellen wird:

„Datenerhebung an öffentlichen Schulen zum Zwecke einer Integrationsprognose –
Grenzen der ausländerrechtlichen Mitteilungspflichten pädagogischer Einrichtungen“

Die Teilnahme ist kostenlos. Um eine schriftliche Voranmeldung wird gebeten.

* Dem Netzwerk gehören folgende Organisationen an:

kargah Hannover, IBIS e.V. Oldenburg, Flüchtlingsrat Niedersachsen, Arbeitsgemeinschaft MigrantInnen und Flüchtlinge in Niedersachsen, Verein Niedersächsischer Bildungsinitiativen, Refugium Braunschweig, Diözesan-Caritasverbände Hildesheim und Osnabrück, Netzwerk für traumatisierte Flüchtlinge in Niedersachsen e.V.

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