Bildungspaket auch für alle Asylbewerberkinder – jetzt bundesweit beantragen!
Der Berliner Senat hat am 5. April 2011 beschlossen, dass die Leistungen des neuen Hartz IV-Bildungspakets ohne Einschränkung auch für alle Asylbewerberkinder gewährt werden.
Der Senatsbeschluss zum Bildungspaket im Wortlaut
Der Berliner Flüchtlingsrat empfiehlt nun, bundesweit für alle Asylbewerberkinder das Bildungspaket unter Hinweis auf § 6 AsylbLG (oder ggf § 2 AsylbLG iVm § 34 SGB XII, insoweit ist der Anspruch ohnehin klar!) mit den auch für Hartz IV Kinder vorgesehen Formularen zu beantragen. Mit dem Antrag kann zugleich auch der Protest gegen das diskriminierende AsylbLG zum Ausdruck gebracht werden. Im Ablehnungsfall dürften u.E. vor Gericht gute Chancen bestehen.
Dazu ein Musterantrag vom Flüchtlingsrat findet sich hier
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