Innocent Irankunda: Flüchtlingsrat kritisiert Bundesamt

Wie bereits am 02.11.2009, bzw. 30.11.2009 berichtet, wurde Innocent Irankunda nach seiner Abschiebung aus Deutschland unmittelbar verhaftet und später von einem ruandischen Gericht zu vier Jahren Haft verurteilt.

Nachdem das Bundesamt den Asylantrag am 10.09.09 als „offensichtlich unbegründet“ ablehnte, wurde Irankunda bereits am 14.10.09 überraschend nach Ruanda abgeschoben. Wie aus der Dokumentation der Anwältin Florentine Heiber hervorgeht, versuchte sie in der kurzen Zeit, die ihr blieb, ihren Mandanten vor der drohenden Gefahr in Ruanda zu schützen. Ihr Eilantrag wurde jedoch vom zuständigen Richter abgelehnt.

Aus dem Verfahrensprotokoll des ruandischen Gerichts, das dem Flüchtlingsrat mittlerweile vorliegt, geht hervor, dass Innocent Irankunda von der Staatsanwaltschaft Urkundenfälschung und die Leugnung des Genozids vorgeworfen wurden. Irankunda sei beschuldigt worden, Vorladungsformulare zu einem so genannten Gacaca-Gericht und ein deutsches Visum gefälscht zu haben, um damit nach Deutschland einzureisen und eine „angebliche“ politische Verfolgung in Ruanda vorzutäuschen. Gefordert wurde von der Staatsanwaltschaft eine Gesamtstrafe von 20 Jahren. Da eine Leugnung des Genozids vor Gericht jedoch nicht habe belegt werden können, Innocent aber ein Geständnis für die Urkundenfälschung abgelegt habe, sei er zu einer Haftstrafe von vier Jahren für die Fälschung und den Gebrauch von gefälschten Urkunden verurteilt worden.

Weder aus den Akten der zuständigen Ausländerbehörde noch aus den Unterlagen des Bundesamtes geht hervor, dass Innocent Irankunda gefälschte Papiere in Deutschland vorgebracht habe, um sein Asylverfahren zu begründen. Es steht also außer Frage, dass die Verurteilung Irankundas auf falschen Fakten beruht. Das „Geständnis“ zur Urkundenfälschung Innocent Irankundas wurde wahrscheinlich unter Folter erzwungen.

Die gefälschten Papiere wurden Irankunda offensichtlich untergeschoben, um eine Verhaftung zu begründen. Zu diesem Schluss kommt das Bundesamt jedoch nicht. Es geht weiterhin von einer rechtmäßigen strafrechtlichen Verfolgung aus und stützt sich dabei auf eine Einschätzung der deutschen Botschaft, dass kein „Politmalus im Raume“ gestanden habe.

Das Bundesamt erkennt weder die eigene Verantwortung für das Schicksal des abgeschobenen Ruander an, noch sieht es sich durch die eklatanten Rechtswidrigkeiten dazu veranlasst, die Entscheidung vom 29.05.09 zurückzunehmen und Innocent Irankunda als Flüchtling anzuerkennen. Dabei besteht nun kein Zweifel mehr daran, dass eine Anerkennung als politischer Flüchtling gerechtfertigt war und immer noch ist, denn die Verurteilung ist ein klarer Beweis für die Repression, die Irankunda in Ruanda erleiden muss.

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen verurteilt das Verhalten der deutschen Behörden aufs Schärfste, das einer Billigung politischer Verfolgung gleichkommt. Der Flüchtlingsrat fordert das Bundesamt auf, die eigene Verantwortung für das Schicksal des jungen Ruander anzuerkennen und die Fehler bei der Bewertung des Asylantrags von Innocent Irankunda rückgängig zu machen. Eine Anerkennung als politischer Flüchtling würde die rechtlichen Bedingungen für eine Rückkehr nach Deutschland schaffen.

Darüber hinaus fordern wir, dass die deutschen Behörden und das Auswärtige Amt die ruandischen Behörden sich für die Beendung der Haft des jungen Mannes einsetzen.

gez. Tobias Seefeld

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2 Gedanken zu „Innocent Irankunda: Flüchtlingsrat kritisiert Bundesamt“

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