Neuer Erlass des nds. MI betr. Flüchtlinge aus Syrien

Schneller als erwartet hat das niedersächsische Innenministerium nunmehr mit Schreiben vom 07.01.2010 einen Erlass zum Umgang mit syrischen Flüchtlingen herausgegeben. Das MI weist darauf hin,

  • dass das BMI die Innenminister der Länder über die Notwendigkeit unterrichtet hat, “in jedem Einzelfall eine besonders sorgfältige Prüfung der zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisse” vorzunehmen,
  • dass dieses Schreiben weder einen Abschiebungsstopp noch eine Aussetzung des mit Syrien ausgehandelten Rückübernahmeabkommens bedeutet, und
  • dass ausreisepflichtige Personen aus Syrien “die Möglichkeit” haben, “ihre individuell-konkrete Gefährdungssituation bei Rückkehr im Rahmen eines Verfahrens zur Feststellung von Abschiebungshindernissen oder eines Asylverfahrens bzw. Asylfolgeverfahrens beim Bundesamt prüfen zu lassen”.

Dem Erlass ist das Schreiben des BMI nicht beigefügt. Die Ausländerbehörden werden insofern auch nicht darüber unterrichtet, dass die Besorgnis des BMI begründet ist mit Berichten über die Inhaftierung von Flüchtlingen in Syrien nach ihrer Abschiebung.

Der letzte Spiegelstrich ist ein reiner Plazebo: Dass Flüchtlinge die Möglichkeit haben, sich an das Bundesamt zu wenden und dort zielstaatsbezogene Schutzansprüche geltend zu machen, muss das niedersächsische Innenministerium den Ausländerbehörden eigentlich nicht mitteilen. Erforderlich wäre die Verpflichtung der Ausländerbehörden gewesen, vor der Einleitung von Abschiebungsmaßnahmen die Flüchtlinge auf die Möglichkeit hinzuweisen,beim BAMF (ggfs. erneut) um Schutz nachzusuchen und so eine drohende Abschiebung vorerst abzuwenden.

Freilich muss eine Ausländerbehörde schon sehr bösartig sein, wenn sie die Hinweise des Innenministeriums auf die Besorgnis des BMI und eine mögliche Schutzgewährung durch das BAMF ignoriert und die Abschiebung einleitet. Dennoch: Eine allgemeine Entwarnung kann nicht gegeben werden.

gez. Kai Weber

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