Die gesetzliche Altfallregelung – eine Zwischenbilanz

Rechtsanwältin Silke Schäfer aus Göttingen hat eine hervorragende Zwischenbilanz zur gesetzlichen Altfallregelung erstellt. Darin beschreibt sie die Probleme in der Praxis und erläutert diese anhand von Fallbeispielen. Schließlich beschreibt sie die gesetzlichen Möglichkeiten einer Aufenthaltssicherung außerhalb der Bleiberechtsregelung.

Wegen der fehlenden Fiktionswirkung sollten Personen mit AE nach § 104a AufenthG einen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mit Hilfsanträgen (AE nach §§ 25,4 Satz 2, 25,5, …) schon im September stellen!

gez. Kai Weber

SOLIDARITÄT KOSTET GELD! Daher bitten wir um Spenden für die politische und soziale Unterstützung von Flüchtlingen sowie von anderen Migrantinnen und Migranten, die in Bedrängnis geraten sind: Flüchtlingsrat Niedersachsen - Konto 4030 460 700 - GLS Gemeinschaftsbank eG - BLZ 430 609 67 - Zweck: Spende, oder werden Sie Fördermitglied im Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.!

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *