Die gesetzliche Altfallregelung – eine Zwischenbilanz

Rechtsanwältin Silke Schäfer aus Göttingen hat eine hervorragende Zwischenbilanz zur gesetzlichen Altfallregelung erstellt. Darin beschreibt sie die Probleme in der Praxis und erläutert diese anhand von Fallbeispielen. Schließlich beschreibt sie die gesetzlichen Möglichkeiten einer Aufenthaltssicherung außerhalb der Bleiberechtsregelung.

Wegen der fehlenden Fiktionswirkung sollten Personen mit AE nach § 104a AufenthG einen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mit Hilfsanträgen (AE nach §§ 25,4 Satz 2, 25,5, …) schon im September stellen!

gez. Kai Weber

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