Das „Basiskonto“ – bei Asylsuchenden halten sich die Banken zurück

Mit Hilfe des Zahlungskontengesetzes (ZKG) vom 19.06.2016 wurde das „Basiskonto“ eingeführt. Seitdem hat jede_r Verbraucher_in mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU einen Anspruch auf ein Konto bei einer Bank, das Recht auf ein sogenanntes „Basiskonto“. Insbesondere Personen in prekären Umständen – Obdachlose, Asylsuchende oder auch geduldete Personen – soll dieses Konto zu Gute kommen.

In der Praxis stellt sich die Einrichtung eines Basiskontos jedoch vielfach als aufwendig und teuer dar. Von Kundenfreundlichkeit ist da bei den Banken überwiegend nicht viel zu spüren. Dies ergab eine Umfrage des Vergleichsportals konto.org

 

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