UN-Flüchtlingsgipfel am 19. September in New York

Heute halten die Vereinten Nationen zum ersten Mal eine hochrangige Plenartagung der Generalversammlung zu den großen Wanderungsbewegungen von Flüchtlingen, Migranten und Migrantinnen ab. Staats- und Regierungschefs, Minister und Ministerinnen aus 126 Ländern stehen auf der vorläufigen Redeliste (PDF, 357 KB, nicht barrierefrei). Unter anderem ist die Verabschiedung der „New York Declaration“ geplant. Mit dem Treffen reagieren die UN auf den historischen Höchststand sowohl bei der Zahl von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen als auch bei der Gesamtzahl der internationalen Migrantinnen und Migranten. Ziel des Gipfels ist, Prozesse zu initiieren, die zu stärkerer internationaler Verantwortungsteilung und Koordination der Weltgemeinschaft bei großen Flucht- und Migrationsbewegungen führen sollen.

Das Ergebnisdokument ist bereits verhandelt. Das Deutsche Institut für Menschenrechte stellt in einem Artikel über den UN-Gipfel die wesentlichen Ergebnisse dar. Barbara Lochbihler, außenpolitische Sprecherin der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament und Vizepräsidentin des Menschenrechtsausschusses, kommentiert:

Der bisherige Tiefpunkt europäischer Flüchtlingspolitik, der völkerrechtswidrige Pakt mit einer immer autoritäreren Türkei, soll nun noch unterboten werden: Die EU-Mitgliedstaaten haben angekündigt, den EU-Türkei-Deal zur Blaupause zu erheben und vergleichbare Verträge mit solch illustren Drittstaaten wie Äthiopien oder Libyen abschließen zu wollen. Auch mit Jordanien wird bereits konkret über gemeinsamen Grenzschutz und Rückführungen verhandelt. Dabei weist das Land laut jüngsten Erkenntnissen von Amnesty International syrische Flüchtlinge seit Monaten an der Grenze ab. Zehntausende Schutzsuchende sind seither von humanitärer Hilfe abgeschnitten; an den geschlossenen Grenzstationen Rukban und Hadalat wurden erste Massengräber entdeckt.

Auch planen die EU-Mitgliedstaaten eine neue Konditionalität in ihren Außenbeziehungen: Schon bald könnte mit Handelsbegünstigungen belohnt werden, wer bei der Abschottung hilft; wer sich hingegen sträubt, könnte fortan weniger Entwicklungsgelder erhalten. Unter Missachtung grundlegender Prinzipien der internationalen Entwicklungszusammenarbeit und in eklatantem Widerspruch zu Artikel 21 der europäischen Verträge sollen offenbar die Außenbeziehungen der EU dem Ziel der Abschottung untergeordnet werden.

Natürlich spricht nichts dagegen, mit Partnerländern über eine gemeinsame Politik zu verhandeln. Angesichts von 65 Millionen Flüchtenden weltweit müssen gemeinsame Wege erörtert, Unterstützung geleistet und weitere Investitionen getätigt werden. Doch sollten dabei stets die Menschenrechte der Betroffenen im Mittelpunkt stehen.

Der Europäischen Union bietet sich mit der „New York Declaration“ ein guter Ansatz, um die fatalen Fehler der bisherigen Flüchtlingspolitik zu korrigieren. Sie sollte diese Chance nutzen. Den Worten von New York muss auf europäischer Seite ein flüchtlingspolitischer Paradigmenwechsel folgen – auf Grundlage des Völkerrechts, nicht kompromissloser Abschottung.

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