Vorfälle in Brome: Wie viel wusste die Kreisverwaltung?

Der Landkreis Gifhorn hat gestern die Konsequenzen aus den Vorkommnissen in Brome (LK Gifhorn) gezogen und dem Betreiber der Gemeinschaftsunterkunft (GU) zum 31.08.16 gekündigt. Die Soziale Betreuung und die anderen Aufgaben in der Unterkunft sollen nun getrennt neu vergeben werden. Als Grund für die Kündigung wurde ausschließlich das Zeigen eines IS-Videos durch den Heimleiter genannt, nicht jedoch die durch die NDR-Recherchen bekannt gewordene, in der GU offen ausgehängte Sanktionsliste, die unter anderem das Spielen auf dem Flur oder das Essen außerhalb des Gemeinschaftsraums unter Geldstrafandrohung stellte. Wie der NDR in seinem Beitrag vom 21.08.16 bereits ansprach, deutete einiges darauf hin, dass der Sanktionskatalog bereits im Juli 2016 mit Wissen der Kreisverwaltung installiert wurde.

Dem Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. liegt ein entsprechender Schriftverkehr vor, aus dem eine Beteiligung des Landkreises hervorgeht:

Auszug aus dem E-Mail-Verkehr:

Protector Security am 18.07.2016 an den Landkreis Gifhorn:
„[…]Zukünftig werden wir Verstöße gegen die Hausordnung ebenfalls an sie melden. Dabei übermitteln wir Ihnen sämtliche Personalien sowie Tag und Uhrzeit des Vergehens. Anders wie in W. müssten die Sanktionsgelder dann uns Gutgeschrieben werden, da wir zum einen Betreiber sind und die Reinigungsmaßnahmen zu unseren Lasten gehen[…]“

Antwort des Landkreis Gifhorn vom 20.07.2016 an Protector Security:
„[…]Zur einheitlichen Ahndung bitte ich darum, eine Art „Sanktionskatalog“ für jedermann ersichtlich und verständlich auszuhändigen. Gegen die Erhebung von Sanktionsgeldern bestehen – sofern es sich im verträglichen Rahmen bewegt – keine Bedenken. Die Sanktionsgelder bitte direkt von den Asylbewerbern einfordern[…]“

Angesichts dieses Briefwechsels fragt der Flüchtlingsrat, in welchen Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Gifhorn ähnliche Sanktionskataloge Praxis sind oder waren. Die Firma Protector Security war nach Kenntnis des Flüchtlingsrats zuvor ebenfalls mit dem Betrieb einer Unterkunft in Wittingen im gleichen Landkreis beauftragt worden. Welche Rechtsgrundlage meinten die Beteiligten für ein solches Vorgehen zu haben?

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