Abarbeitung der offenen Asylanträge in Niedersachsen – ergänzende Informationen

Am 28.07.2016 hat der Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. über die Maßnahmen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) zur Ladung aller Personen, die bisher nach Einreise noch keine Möglichkeit hatten ihren formellen Asylantrag beim BAMF zu stellen, berichtet. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass Sammelladungen in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten derzeit sehr kurzfristig erfolgen. Die LAB NI unterstützt hier das BAMF maßgeblich bei der Organisation der Termine und der Transporte. Beispielhaft veröffentlichen wir hier ein solches Ladungsschreiben der LAB NI. Das Schreiben trägt das Datum 03.08.2016 und lädt zur Abfahrt in Richtung BAMF für den 08.08.2016, was die Kurzfristigkeit verdeutlicht. Zunächst geht es um die Aktenanlage und erkennungsdienstliche Behandlung beim BAMF, es wird aber darauf hingewiesen, dass ggf. für die Folgetage mit Folgeterminen beim BAMF gerechnet werden kann. Auch der Hinweis, dass ggf. weitere vorhandene Beweismittel mitgebracht werden sollen und die Geladenen sich ggf. auch auf weitere Übernachtungen einstellen sollen, lässt darauf schließen, dass vielfach an den Folgetagen auch direkt mit der Durchführung der inhaltlichen Anhörungen zu rechnen ist.

Daher wird hiermit der dringende Hinweis erneuert sich spätestens jetzt intensiv auf den inhaltlichen Teil des Asylverfahrens vorzubereiten. Hilfreiche mehrsprachige Leitfäden zum Thema Anhörung finden sich zB hier. Beratungsstellen, Rechtsanwält:innen und Initiaviven der Unterstützung in Niedersachsen finden sich im Adressenreader des Flüchtlingsrats. An den Standorten Braunschweig und Friedland bieten unter anderem die im Rahmen des AMBA-Netzwerkprojektes tätigen dort ansässigen Träger Asylverfahrensberatung an. Diese können gerne kontaktiert werden.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass der EASY-Gap entgegen unserer Aussage von letzter Woche nicht ausschließlich an den Standorten Braunschweig und Friedland bearbeitet wird, sondern auch am Standort Bad Fallingbostel. Dies hat das BAMF so entschieden. Davon betroffen werden aller Voraussicht nach hauptsächlich Personen sein, die in geographischer Nähe zu Bad Fallingbostel zugewiesen worden sind. Problematisch daran ist, dass es dort bis zum heutigen Tage keine von Land oder Bund finanzierte unabhängige Asylverfahrensberatung gibt. Betroffene müssen sich daher an andere Beratungsstellen auf kommunaler oder überregionaler Ebene wenden.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass überall sichergestellt werden muss, dass Post zugestellt werden kann. Das BAMF muss jederzeit die aktuelle Adresse kennen, damit keine Post verloren geht. Wer also bis Anfang September 2016 keine solche Terminsladung erhält, obwohl er/sie bisher noch keinen Asylantrag beim BAMF stellen konnte, sollte bei der zuständigen Ausländerbehörde nachfragen, ob die Daten korrekt ans BAMF gemeldet wurden.  Insgesamt scheint es aus Sicht des Flüchtlingsrats bei Unklarheiten über die Terminierung derzeit sinnvoller zu sein bei der zuständigen kommunalen Ausländerbehörde nachzufragen als beim ohnehin stark überlasteten BAMF. Prinzipiell müsste auch die kommunale Ebene hierzu auskunftsfähig sein. Das gilt natürlich nicht für Personen, die bereits ihren Asylantrag beim BAMF stellen konnten.

Das BAMF in Niedersachsen geht nunmehr davon aus, dass mit dem nun verfolgten Maßnahmeplan bis Ende September 2016 jedenfalls alle Personen regulär im Verfahren sein werden.

 

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