2016: Verdoppelung der Zahl der Abschiebungen aus Niedersachsen

1079 Personen wurden im ersten Halbjahr 2016 in Niedersachsen abgeschoben – im Vorjahr waren es 454.  Dieser drastische Anstieg ist alarmierend. Er ist nicht nur auf eine höhere Anzahl abgelehnter Asylanträge zurückzuführen, sondern dokumentiert auch ein rigideres Abschiebungsregime der Behörden. Die einschlägigen Gesetzesänderungen, die u.a. eine Rückkehr zu unangekündigten Abschiebungen und eine Durchsetzung der Ausreisepflicht auch bei kranken Flüchtlingen vorsahen, zeitigen jetzt ihre Wirkung. Der Flüchtlingsrat fordert die Landesregierung auf, der im Koalitionsvertrag vereinbarten Zielsetzung einer „Vermeidung von Abschiebungen“ gerecht zu werden und den einschlägigen Rückführungserlass des Landes so zu überarbeiten, dass auch vor dem Hintergrund der veränderten Rechtslage Abschiebung nach Möglichkeit nicht stattfinden.
Der Flüchtlingsrat kritisiert insbesondere die Abschiebung von Flüchtlingen, die schon jahrelang geduldet in Deutschland leben und hier längst ihren Lebensmittelpunkt haben. Er wirft den Behörden eine mangelnde Anwendung der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten für eine Legalisierung des Aufenthalts über die gesetzlichen Bleiberechtsregelungen (§§ 25a und 25b AufenthG) und den Schutz der Privatsphäre (§25 Abs. 5 in Verbindung mit Art. 8 der EMRK) vor. Ein entsprechender Ausführungserlass des Landes bietet hierzu weitreichende Möglichkeiten, wird in der Praxis aber kaum angewandt.

In fast allen Ländern ist die Zahl der Abschiebungen angestiegen – allen voran in Sachsen, das mit 2245 Abschiebungen die Zahl des ersten Halbjahres 2015 um mehr als das Vierfache übertraf, wie dpa berichtet. Im Bundesland Bremen wurden im ersten Halbjahr 2016 dagegen „nur“ elf abgewiesene Asylbewerber abgeschoben. Deutlich zugenommen haben aber auch die „freiwilligen“ Ausreisen ehemaliger Asylbewerber:innen, wobei der „Freiwilligkeit“ in vielen Fällen, insbesondere bei Balkanflüchtlingen, oftmals mit der Drohung einer anderweitig erfolgenden Abschiebung nachgeholfen wurde. Das gilt auch für Niedersachsen. 4605 Flüchtlinge reisten im ersten Halbjahr mit finanzieller Unterstützung freiwillig aus, 1882 folgten der Aufforderung zur Ausreise ohne finanzielle Anreiz. Das sind schon im ersten Halbjahr 2016 mehr als im gesamten Jahr 2015: Im vergangenen Jahr reisten insgesamt 5809 Flüchtlinge freiwillig wieder aus, 3605 davon mit finanzieller Unterstützung. Die meisten Abschiebungen aus Niedersachsen wurden in die Westbalkanstaaten vollzogen.Unter den Hauptrückkehrländern, in die Personen mit IOM-Mitteln ausgereist sind,  finden sich – neben den Balkanstaaten – überraschend auch der Irak (319 Personen), Afghanistan (165 Personen), Iran (143 Personen) und Georgien (90 Personen).
Am 30.06.2016 lebten nach MI-Angaben 15.143 „vollziehbar ausreisepflichtige“ Personen mit einer Duldung in Niedersachsen. Für insgesamt 2.410 Personen ist eine Abschiebung eingeleitet worden. Bei 1.331 Personen scheiterte die Abschiebung jedoch. Diese hohe Quote verdeutlicht noch einmal, dass nicht primär die Ankündigung des Abschiebungstermins ursächlich ist dafür, dass Abschiebungen nicht vollzogen werden, sondern in erster Linie administrative und rechtliche Gründe eine Rolle spielen. Zu den häufigsten Ursachen zählt das Land, dass die notwendigen Passersatzpapiere nicht rechtzeitig eintreffen, behördliche oder verwaltungsgerichtliche Entscheidungen einen Vollzug der Abschiebung hindern, die Betroffenen nach Einleitung der Abschiebung freiwillig ausreisen, reiseunfähig sind, einen Asylfolgeantrag stellen oder im Rahmen der unangekündigten Abschiebung nicht angetroffen werden.
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