UNHCR-Gutachten kritisiert deutsche Widerrufspraxis
Meldung vom Freitag den 29.08.2008 · noch keine Kommentare
Berlin - Die Asyl-Widerrufspraxis in Deutschland steht nicht im Einklang mit der Genfer Flüchtlingskonvention und dem Europarecht.
Tausende von Flüchtlingen haben deshalb in den letzten Jahren ihren Status zu Unrecht verloren. Zu diesem Ergebnis kommt ein neues Rechtsgutachten des UN-Flüchtlingskommissariats (UNHCR) für den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg.
Hintergrund: Aufgrund der derzeit vorherrschenden Auslegung in Deutschland widerrufen die Behörden ihre Entscheidung über die Anerkennung eines Flüchtlings, wenn sich die Umstände in dem Heimatland der Betroffenen so geändert haben, dass keine Verfolgung droht. Auf Grundlage dieser Kriterien wurde z.B. seit der militärischen Invasion multinationaler Truppen im Irak im Jahre 2003 bis Ende 2007 systematisch der Flüchtlingsstatus von über 17.000 Irakern in Deutschland widerrufen. Die durch tägliche Anschläge geprägte allgemeine Sicherheitslage, die prekären Lebensbedingungen und die faktisch fehlende staatliche Autorität in einigen Teilen des Landes wurden dabei als nicht relevant für den Widerruf eingestuft. Als ausschlagebend galt allein die durch den Sturz des Saddam-Regimes erfolgte Veränderung im Irak.
