UNHCR zur Rücküberstellung nach Griechenland nach der Dublin II Verordnung

Meldung vom Dienstag den 29.04.2008 · noch keine Kommentare

Ein Positionspapier des UNHCR (pdf) zur Überstellung von Flüchtlingen nach Griechenland im Rahmen des Dublin II-Abkommens.
Die zentrale Aussage der UNHCR-Position lautet: “Im Lichte der Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten, den Zugang zu fairen und effizienten Asylverfahren auch in Fällen, in denen die Dublin-II-Verordnung zur Anwendung kommt, sicherzustellen, empfiehlt UNHCR den Regierungen, bis auf Weiteres von der Überstellung von Asylsuchenden nach Griechenland nach der Dublin-II-Verordnung abzusehen. UNHCR rät den Regierungen, Artikel 3 Absatz 2 Dublin-IIVerordnung anzuwenden, der es Staaten ermöglicht, einen gestellten Asylantrag auch dann zu prüfen, wenn sie nach den in der Dublin-II-Verordnung festgelegten Kriterien nicht für die Prüfung zuständig sind.”

gez. Timmo Scherenberg

Aufruf - Keine Abschiebungen in den Irak

Meldung vom Freitag den 25.04.2008 · noch keine Kommentare

Täglich sterben Menschen im Irak, vier Millionen IrakerInnen sind auf der Flucht, doch deutsche Behörden tangiert das nicht. Irakischen Flüchtlingen wird das Asyl und die Aufenthaltserlaubnis entzogen und die Abschiebungen in den Irak haben bereits begonnen. Doch solange es keine Sicherheit im Irak gibt, sind Abschiebungen indiskutabel, denn irakische Flüchtlinge brauchen unseren Schutz und eine gesicherte Lebensperspektive. Unterzeichnen deshalb auch Sie den Aufruf gegen Abschiebungen in den Irak und für eine Aufenthaltserlaubnis für irakische Flüchtlinge! Im Sommer 2008 wird der Aufruf an den Bundestag, das Innenministerium sowie die Innnenministerkonferenz übergeben werden.

Abschiebungsstopp Sri Lanka - nicht in Niedersachsen?

Meldung vom Freitag den 25.04.2008 · noch keine Kommentare

Schleswig-Holstein hat heute einen Abschiebungsstopp-Erlass nach Sri Lanka herausgegeben (hier als pdf).

“Im Rahmen der Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 17./18.04.2008 in Bad Saarow hat das Bundesministerium des Innern erklärt, dass für den Norden und Osten von Sri Lanka die Voraussetzungen für einen Abschie­bungsstopp nach § 60a Abs. 1 AufenthG für Angehörige der Volksgruppe der Tamilen vor­liegen.

Darüber hinaus führt das Auswärtige Amt im aktuellen Bericht über die asyl- und abschie­bungsrelevante Lage in Sri Lanka aus, dass sich die dortige Sicherheitslage zuspitzt. Es fänden ver­mehrt Bombenanschläge statt, auch in der Hauptstadt Colombo. Es müsse damit gerech­net werden, dass es zu einer weiteren Verschärfung der Sicherheitslage komme.”

Auszug aus dem Protokoll der IMK Bad Saarow (siehe hier):
“Die IMK bittet den Bundesminister des Innern vor dem Hintergrund seiner Empfehlungen vom 8. Mai und 7. August 2007 sowie des aktualisierten Lageberichtes des Auswärtigen Amtes vom 5. Februar 2008 über die Lage in Sri Lanka um die Bewertung der abschiebungsrelevanten Aspekte sowie des Erfordernisses eines weiteren Abschiebungsstopps.

Im Hinblick auf die heutige Erklärung des BMI, dass für den Norden und Osten von Sri Lanka die Voraussetzungen für einen Abschiebestop nach § 60 a AufenthG für Tamilen vorliegen, werden die Länder Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein einen Abschiebestop verfügen.”

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TOP 9 und 10 der IMK-Beschlussniederschrift

Meldung vom Donnerstag den 24.04.2008 · 1 Kommentar

Anliegend ein Ausschnitt der IMK-Beschlussniederschrift (Stand 18.04.2008):

  • TOP 9: Bericht des Bundesministers des Innern zur Durchführung von Widerrufsverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei Ausländern, die als Flüchtlinge anerkannt sind - hier als pdf
  • TOP 10: Rückführungen nach Sri Lanka - hier als pdf

Danach gibt es bislang nur in drei Bundesländern die Absicht, auf der Grundlage einer entsprechenden Erklärung des BMI und begrenzt auf Tamilen aus dem Norden und Osten Sri Lankas, einen Abschiebungsstopp für Tamilen zu verhängen. Niedersachsen gehört bisher nicht dazu.

gez. Kai Weber

Rundbrief 122 - Flüchtlinge im Verschiebebahnhof EU - Die EU-Zuständigkeitsverordnung Dublin II

Meldung vom Montag den 21.04.2008 · noch keine Kommentare

Der Rundbrief 122 “Flüchtlinge im Verschiebebahnhof EU - Die EU-Zuständigkeitsverordnung Dublin II” ist ab sofort unter der Rubrik “Zeitschrift“ auf dieser Homepage einzusehen.

Zynisch: Iraker aufnehmen und gleichzeitig abschieben

Meldung vom Montag den 21.04.2008 · noch keine Kommentare

Pressemitteilung des Bayerischen Flüchtlingsrat, 16. April 2008

Zynisch: Iraker aufnehmen und gleichzeitig abschieben

Der Bayerische Flüchtlingsrat begrüßt, dass die Innenministerkonferenz endlich über die Aufnahme von irakischen Flüchtlingen berät / „Wer jedoch gleichzeitig Iraker abschiebt und zur Ausreise auffordert macht sich unglaubwürdig”, erklärt Alexander Thal, Geschäftsführer des Bayerischen Flüchtlingsrats.

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Kritik an Entwurf der Landesregierung für eine Härtefallverordnung

Meldung vom Montag den 21.04.2008 · noch keine Kommentare

Presseerklärung vom 21.04.2008
kargah e.V., Arbeitsgemeinschaft MigrantInnen und Flüchtlinge in Niedersachsen e.V., Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.

Flüchtlingspolitische Verbände kritisieren Änderungsentwurf der Landesregierung
Nachbesserungen zur Härtefallverordnung dringend erforderlich

Die Flüchtlings/selbst/organisationen in Niedersachsen begrüßen die Absicht der Landesregierung, die Härtefallverordnungzu überarbeiten. Von dem vorgelegten Änderungsentwurf der Landesregierung sind wir jedoch enttäuscht:

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Einladung zum Erfahrungsaustausch Flüchtlingssozialarbeit in Niedersachsen

Meldung vom Montag den 21.04.2008 · noch keine Kommentare

Liebe Kolleginnen und Kollegen in der Flüchtlingsarbeit,hiermit laden wir euch/Sie herzlich zu einem allgemeinen Erfahrungsaustausch des niedersächsischen Netzwerks Flüchtlingshilfe ein. Die Einladung richtet sich an alle Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie sonstige Unterstützer/innen, die in der Flüchtlingsberatung tätig sind.

Das Treffen findet statt am
Mittwoch den 14. Mai 2008, 10.30 Uhr - 15 Uhr
in den Räumen des Kargah e.V., Zur Bettfedernfabrik 1, 30451 Hannover-Linden

Auf der Tagesordnung stehen folgende Punkte:

  1. 10.30 - 12.30 Uhr Allgemeiner Austausch
  2. Vorstellungsrunde
  3. Kurzinfos:
    • Änderungen der Härtefallkommissionsverordnung
    • Ergebnisse der Innenministerkonferenz
    • Verfahrensberatung / Ansprechpartner/innen in den niedersächsischen Aufnahmeeinrichtungen
    • Veranstaltungshinweise
  4. Erfahrungsaustausch
    • Umsetzung der Bleiberechtsregelung
    • Umsetzung der geänderten Beschäftigungsverfahrensverordnung (u.a. Arbeitserlaubnis für Asylsuchende und Geduldete nach vier Jahren ohne Vorrangprüfung)
    • Beratung bei Widerruf der Flüchtlingseigenschaft bzw. der Abschiebungshindernisse
  5. Pause 12.30 - 13.30 Uhr
  6. 13.30 - 15 Uhr Vortrag von Marei Pelzer (PRO ASYL): Das Dublin II - Verfahren

Zunächst geht es um die Erläuterung des Dublin-Systems. Anschließend wollen wir darüber sprechen, welche Möglichkeiten der Unterstützung für Flüchtlinge bestehen, die einen Dublin II - Bescheid erhalten (oder erhalten könnten).
Die Einladung sowie ein Anmeldeformular gibt es hier als pdf.
Mit freundlichen Grüßen
für das Netzwerk

Kai Weber
Flüchtlingsrat Niedersachsen

Um Anmeldung per Post, per Fax (05121-31609) oder per E-Mail (kw@nds-fluerat.org) wird bis zum 07.05.2008 gebeten.

Rechtswidrige Abschiebungshaft in Niedersachsen - BVerfG vom 01.04.2008

Meldung vom Donnerstag den 17.04.2008 · noch keine Kommentare

Ein Beschluss des BVerfG vom 01.04.2008 in einer Abschiebungshaftsache.

Zum drittenmal innerhalb eines Vierteljahres ist die Abschiebungshaftpraxis in Niedersachsen betroffen.

In dem Verfahren ging es um die Voraussetzungen einer geplanten Festnahme.

Das BVerfG macht Ausführungen zu vier zentralen Fragen:

  • Jede noch so kurze Freiheitsentziehung (hier 1-2 Std) bedarf einer vorherigen richterlichen Entscheidung, wenn die Freiheitsentziehung geplant war;
  • Auch/erst recht bei einstweiligenAnordnungen nach § 11 FEVG ist die Ausländerakte beizuziehen;
  • Entscheidungen nach § 11 FEVG können -nur dann- ohne vorherige Anhörung des
    Betroffenen ergehen, wenn zu befürchten steht, dass der Beschwerdeführer die Ladung zum Anlaß nimmt, unterzutauchen;
  • Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften (hier § 6 I FEVG; § 11 I FEVG) ist entgegen der Auffassung des OLG nicht etwa deshalb unbeachtlich,
    als bei Beachtung der Vorschriften die Festnahme ordnungsgemäß hätte angeordnet werden dürfen (Als Eselsbrücke gut zu merken: “Es gibt nichts Gutes, es sei denn, man tut es…”). Derartiges hatte das BVerfG bislang -nur- bei Verletzung der Anhörungsverpflichtung entschieden.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Fahlbusch
Rechtsanwalt

Kosovo Reiseausweis - ungeklärte Staatsangehoerigkeit laut BMI

Meldung vom Donnerstag den 17.04.2008 · 1 Kommentar

Möglicherweise mit dem Ziel, Personen aus der Republik Kosovo wohin auch immer abschieben zu können, und vielleicht auch mit dem Kalkül, das bisher bestehende Fehlen von konsularischen Auslandsvertretungen Kosovos bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen zu unerlaufen, soll der Eintrag zur Staatsangehörigkeit im Reiseausweis von Kosovaren laut BMI wegen angeblich fehlender staatsangehörigkeitsrechtlicher Regelungen der Republik Kosovo “serbisch oder kosovarisch” lauten, siehe hier.

gez. Kai Weber

Nachtrag: Eine interessante Entgegnung von RA Fred Hullerum mit Hinweisen auf das kosovarische Staatsangehörigkeitsrecht findet sich im ersten Kommentar. Zu diesem Text folgende Anlagen:

BMI-Erlass vom 25.9.2002, wonach keine Personen, die aus dem Kosovo stammen, gem. dem dt.-jugosl. Rückübernahmeabkommen nach Serbien abgeschoben werden dürfen, findet sich hier

Artikel 155 des kosovarischen Verfassungsentwurfs in albanischer
und in englischer Sprache.

Abschiebung nach 27 Jahren - “Auf die Rechtmäßigkeit kommt es für uns nicht an”

Meldung vom Montag den 14.04.2008 · noch keine Kommentare

Der Abschiebung einer seit 27 Jahren in Berlin lebenden, aus Beirut stammenden 52 jährigen staatenlosen Kurdin Khadra O. in die Türkei - ein Land in dem sie nie gelebt hat - war bezüglich des Vorwurfs der Identitätstäuschung ein Freispruch durch das Landgericht Berlin vorausgegangen. *)

Das rechtskräftige Urteil des Landgerichts im Volltext gibt es hier (Namensnennung von Frau O. mit deren Einverständnis).

Den Vorwurf der Idenitaetstäuschung weist das Landgericht scharf zurück.

Die Leiterin der “Abteilung Sonderaufgaben/Kurden” bei der Ausländerbehörde Berlin (GE Ident), auf deren Strafanzeige hin das Verfahren eingeleitet wurde, erklärte vor Gericht, befragt zur Richtigkeit des als Beweis für die angebliche türkische Herkunft angeführten Geburtsregistereintrags,

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Ärzte-Pool für “Flugmedizin”

Meldung vom Montag den 14.04.2008 · noch keine Kommentare

Wie schon hier berichtet, will Niedersachsen unter Umgehung der Amtsärzte/innen einen Pool von Ärzten einrichten, die kranke Flüchtlinge “flugtauglich” schreiben und Abschiebungen damit ermöglichen sollen. Hierzu einige Artikel (hier, hier und hier) aus der heutigen Ausgabe der Frankfurter Rundschau.

gez. Kai Weber

Update: Ein Artikel der Welt am Sonntag vom 20.04. gibt es zusätzlich hier.

Entwurf zur Änderung der Nds. Härtefallkommissionsverordnung

Meldung vom Montag den 14.04.2008 · 1 Kommentar

Der Entwurf der Landesregierung für eine geänderte Härtefallregelung ist aus mehreren Gründen unzureichend:

  1. Statt einer 3/4-Mehrheit aller acht Mitglieder soll zukünfig eine 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder für ein positives Ersuchen ausreichend sein. Die HFK soll beschlussfähig sein, wenn mindestens 5 Mitglieder anwesend sind.
    Wenn alle acht Mitglieder anwesend sind, ändert sich damit gar nichts: 6 positive Stimmen müssen vorliegen.
    Bei sieben anwesenden Mitgliedern liegt die notwendige Mehrheit nunmehr bei 5 Stimmen
    Bei sechs und fünf anwesenden Mitgliedern liegt die notwendige Mehrheit bei 4 Stimmen
  2. Der Entwurf verzichtet auf die immer wieder geforderte Berufung einer zusätzlichen VertreterIn aus den Flüchtlingsorganisationen. Bislang gibt es nur einen Stellvertreterposten für Sibylle Naß vom kargah
  3. Die meisten formalen Ausschlussgründe bleiben bestehen. Lediglich der an Sippenhaft erinnernde Ausschluss aller Familienmitglieder bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes für ein Familienmitglied wird von einem zwingenden Ausschlussgrund in einen Regelausschlussgrund transformiert.

Eine öffentliche Stellungnahme wird noch vorbereitet.

gez. Kai Weber

Beschäftigungs- und Aufenthaltserlaubnis für Geduldete

Meldung vom Freitag den 11.04.2008 · noch keine Kommentare

Nachfolgend die Antworten des Innenministers Schünemann (hier und hier) auf zwei Kleine Anfrage der Grünen zu den Themen Aufenthalt und Beschäftigung von Geduldeten. Danach leben 14.848 Personen mit einer Duldung seit mindestens vier Jahren in Deutschland auf. Wie viele dieser Personen arbeitsfähig sind und eine Arbeitserlaubnis tatsächlich erhalten haben, wird statistisch nicht erfasst - was man nicht wissen will, wird auch nicht erfragt.
Brisanter sind die Antworten der zweiten Anfrage: Das niedersächsische Innenministerium räumt hier ein, dass die in der Statistik zur Bleiberechtsregelung der Innenminister angegebene Zahl von 7.607 “Duldungen zur Arbeitsplatzsuche” infolge von Doppelzählungen “deutlich niedriger” ist. Mit diesen Doppelzählungen sei zu erklären, dass bis Ende des Jahres 2007 nur 5.431 Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der gesetzlichen Bleiberechtsregelung gestellt wurden. Unbefriedigend ist auch die Erklärung des MI dafür, dass nur 1070 der bereits am 30.9. mit einer “Duldung zur Arbeitsplatzsuche” ausgestatteten Flüchtlinge bis Ende des Jahres 2007 eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe nach § 104a erhalten haben. Duldungen seien auch erteilt worden, “wenn eine zeitnahe Ablehnung wegen aufwändiger Prüfung von Ausschlussgründen nicht möglich war”. Darüber hinaus seinen fehlende Pässe oder unzureichende Deutschkenntnisse Gründe für eine Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis auf Probe.

Fazit: Der Verdacht liegt nahe, dass das Innenministerium die Bilanz der IMK-Bleiberechtsregelung schönen wollte. Tatsächlich scheitert die überwiegende Mehrheit der langjährig geduldeten Flüchtlinge an Schwierigkeiten bei der Passbeschaffung sowie an formalen Ausschlussgründen.

gez. Kai Weber

Antwort des MI zum Thema Abschiebungshaft

Meldung vom Freitag den 11.04.2008 · noch keine Kommentare

Antwort des MI auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Landtag zu Abschiebungshaft.
Der Rückgang der Abschiebungshaftzahlen von 2003 (1.637) bis 2007 (510) korrespondiert mit dem Rückgang aller Abschiebungen (2003: 2.091, 2007: 663) und ist nicht etwa auf eine liberalere Politik zurückzuführen, sondern auf den allgemeinen Rückgang der Flüchtlingszahlen und die Bleiberechtsregelungen.

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