Widerrufsverfahren Irak
Meldung vom Donnerstag den 17.01.2008 · noch keine Kommentare
Von UNHCR erfuhr ich heute, dass das BAMF seit Juni 2007 ein neues Verfahren zur Erfassung von Widerrufsverfahren eingeführt hat, das nicht mehr nur die durchgeführten Widerrufsverfahren erfasst, die ja in der Regel einen negativen Ausgang haben, sondern alle Verfahren, d.h. auch die, bei denen ohne Einleitung eines Widerrufsverfahrens nach außen nach Prüfung der Aktenlage festgestellt wird, dass kein Widerruf ergeht. Insbesondere betrifft dies die neuen Verfahren nach § 73 (2a) AsylVfG, die mit einer positiven Mitteilung an die ABH enden (dass kein Widerrufsverfahren durchgeführt wird), ohne dass die/der Betroffene dies erfährt. Dies erkläre, warum die Zahl der Widerrufsprüfverfahren im September und Oktober 2007 drastisch gestiegen ist (866 bzw. 1.811 eingeleitete Widerrufsprüfverfahren gegenüber 259 im August). » Den ganzen Beitrag lesen…
