Wohnortzwang ist rechtswidrig
Meldung vom Donnerstag den 31.01.2008 · noch keine Kommentare
Artikel aus der Zeitung Neues Deutschland vom 22.01.08
Leipziger Gericht moniert Auflagen für anerkannte Flüchtlinge
Von Ines Wallrodt
Anerkannte Flüchtlinge dürfen ihren Wohnort frei wählen, auch wenn sie Sozialhilfe bekommen. Das Bundesverwaltungsgericht räumt mit diesem Urteil mit einer diskriminierenden Praxis der Bundesländer auf.
Das hartnäckige Engagement von Flüchtlingsorganisationen hat immerhin bewirkt, dass viele wissen, was unter Residenzpflicht für Asylbewerber zu verstehen ist: Sie dürfen den ihnen zugewiesenen Bezirk nicht verlassen. Weniger bekannt ist, dass auch Menschen, deren Fluchtgründe offiziell anerkannt wurden, von Ausländerbehörden mit Wohnsitzbeschränkungen diskriminiert werden. Nämlich dann, wenn sie auf Sozialleistungen angewiesen sind.
