Rundbrief 120 - Gesundheitsversorgung und Versorgungsbedarf von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus

Meldung vom Mittwoch den 31.10.2007 · noch keine Kommentare

Der Rundbrief 120 “Gesundheitsversorgung und Versorgungsbedarf von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus” ist ab sofort unter der Rubrik “Zeitschrift auf dieser Homepage einzusehen.

§ 2 AsylbLG für alle gedudeten Iraker - auch Kurden aus dem Nordirak

Meldung vom Dienstag den 30.10.2007 · noch keine Kommentare

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle hat mit Urteil vom 16. Oktober 2007 - 11 L AY 61/07 - entschieden, daß eine freiwillige Ausreise in den Irak (auch Nordirak) derzeit als unzumutbar erachtet wird. Es sei im gesamten Irak von einer landesweiten extremen Gefahrenlage für Leib und Leben für den Fall einer Rückkehr auszugehen.

Das Urteil im Volltext habe ich nicht; ich bin von dem Senatsvorsitzenden auf dieses Urteil hingewiesen worden. Vor den Sozialgerichten in Niedersachsen liegen noch eine Vielzahl ähnlicher Verfahren, die nun befriedigend gelöst werden dürften.

Das Sozialgericht Oldenburg hat schon vor einiger Zeit ebenso entschieden. Den Gerichtsbescheid vom 07.05.2007 füge ich bei und weise auf den letzten Satz besonders hin:

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Griechenland: Flüchtlinge werden Opfer von Misshandlungen und Rechtlosigkeit

Meldung vom Dienstag den 30.10.2007 · 1 Kommentar

 Pressemitteilung von ProAyl

Bei zwei Recherchemissionen im Juli/August und im Oktober 2007 haben Vertreter von PRO ASYL und der griechischen Vereinigung der Rechtsanwälte für die Verteidigung der Menschenrechte von Flüchtlingen und Migranten die Situation an der EU-Außengrenze in der Ägäis untersucht. Der Schwerpunkt der Recherche lag beim Umgang griechischer Behörden mit Flüchtlingen vor und auf den ostägäischen Inseln Lesbos, Chios und Samos. Die Rechercheure sprachen mit mehr als 100 Flüchtlingen, Vertretern der griechischen Küstenwache und der Behörden.

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Gazale Salame und Ahmed Siala: Email-Appell an Ministerpräsident Wulff!

Meldung vom Montag den 29.10.2007 · 17 Komentare

Das OVG Lüneburg hat die Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis für Ahmed Siala für rechtmäßig erklärt und damit entschieden, dass die Vertreibung von Ahmed Siala und Gazale Salame nach 17- bzw. 22-jährigem Aufenthalt rechtmäßig sein soll. Diese Entscheidung ist zwar noch nicht rechtskräftig: Die Revision beim Bundesverwaltungsgericht wurde ausdrücklich zugelassen. Für die Familie heißt das jedoch, dass sie bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts weiterhin auf unabsehbare Zeit getrennt bleibt, wenn die Landesregierung nichts anderes entscheidet.

Ahmed Siala und Gazale Salame waren kleine Kinder, als sie nach Deutschland flohen. Ihre ersten Jahre haben sie im Libanon verbracht, und nur aufgrund des Bürgerkriegs mussten sie mit ihren Familien fliehen. Deshalb haben sie zu Recht 1990 eine Aufenthaltserlaubnis als Bürgerkriegsflüchtlinge erhalten. Mit der Türkei haben die beiden nichts zu tun. Es ist absurd, ihnen heute vorzuwerfen, dass sie Vorfahren haben, die in der Türkei registriert sein sollen. Gazale und Ahmed sind Niedersachsen, sie gehören zu uns und nicht in ein ihnen fremdes Land, in dem sie keine Existenzmöglichkeiten haben.

Bitte unterstützt/ unterstützen Sie die Kampagne für ein Aufenthaltsrecht von Ahmed Siala und Gazale Salame in Deutschland. Schreiben Sie an Ministerpräsident Wulff! Einfach Namen und E-Mail-Adresse eintragen und abschicken. » Den ganzen Beitrag lesen…

Eröffnung Plakatausstellung “Menschen ohne Papiere”

Meldung vom Donnerstag den 25.10.2007 · noch keine Kommentare

Die Ausstellung des Kölner Netzwerkes kein mensch ist illegal ist in Hannover

2006 hat kein mensch ist illegal Köln einen Plakatwettbewerb zum Thema “Menschen ohne Papiere” veranstaltet. Die Ausstellung soll auf die Lebensbedingungen von illegalisierte Menschen aufmerksam und ihre Lebenssituation sichtbar machen. Ziel der Ausstellung ist auch, zu aktiver Solidarität mit Menschen ohne Papiere aufzufordern.

Ausstellungseröffnung:
Donnerstag, 8. November 2007, 17.30 Uhr
Arbeit und Leben, Arndtstraße 20, 30167 Hannover

Es sprechen:

  • Sebastian Wertmüller, Vorsitzender DGB Region Niedersachsen-Mitte
  • Sonja Griebenow, Kooperative Flüchtlingssolidarität
  • Sigmar Walbrecht, Flüchtlingsrat Niedersachsen

Musikalisches Rahmenprogramm: Cellolitis
Im Anschluss Rundgang durch die Ausstellung, Imbiss und Gespräche

Veranstalter: Arbeit und Leben Niedersachsen Mitte und Bündnis gegen Abschiebung Hannover

Antirassismus: Veranstaltungsreihe/Plakatausstellung

Meldung vom Donnerstag den 25.10.2007 · noch keine Kommentare

Das Bündnis gegen Abschiebung Hannover führt eine Veranstaltungsreihe gegen Abschiebung und Abschiebehaft, begleitet von einer Plakatausstellung zu Menschen ohne Papiere von kein mensch ist illegal Köln, durch. Das ganze mündet in einer Demonstration gegen Abschiebung und das Abschiebegefängnis in Hannover-Langenhagen am 8.12.07.Wir haben eine Broschüre erstellt mit Beiträgen zum Thema sowie Texten und Ankündigungen zu den einzelnen Veranstaltungen und zur Ausstellung. Die Broschüre wird demnächst an verschiedenen Orten ausliegen, kann aber auch hier (pdf - 2,24 MB) heruntergeladen werden.

Und hier folgt ein Hinweis auf die erste Veranstaltung in dieser Reihe:

„Das Lager als Struktur bundesdeutscher Flüchtlingspolitik”
Ideologische und gesellschaftstheoretische Funktion der Lagerunterbringung von Flüchtlingen
Vortrag von Tobias Pieper

Sa., 3. November, 19.00 Uhr
Kulturzentrum Pavillon, Lister Meile 4, Hannover

Wir würden uns freuen, Euch bei der einen oder anderen Veranstaltung und alle auf der Demo am 8.12. begrüßen zu dürfen!

Beste Grüße
Kooperative Flüchtlingssolidarität für das Bündnis gegen Abschiebung Hannover

Arbeitshilfe Familienzusammenführung

Meldung vom Donnerstag den 25.10.2007 · noch keine Kommentare

Hedwig Mehring vom Diözesan-Caritasverband macht auf eine Arbeitshilfe aufmerksam, die vom DCV erstellt wurde. Die einschlägigen Erlasse zum Thema Familienzusammenführung befinden sich hier.

gez. Kai Weber


Neue Regelungen zur Austellung der Irakischen Pässe der Serie G

Meldung vom Donnerstag den 25.10.2007 · 6 Komentare

Die Botschaft der Republik Irak veröffentlichte auf Ihrer Website folgenden Text:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit erklärt die Botschaft der Republik Irak, dass 2 Pass-Offiziere des Irakischen Innenministeriums in der Botschaft der Republik Irak in der Bundesrepublik Deutschland eingetroffen sind um das Prozedere für die neuen Pässe der Serie G einzuführen. Die Richtlinien des Innenministeriums sind wie folgt:

  1. der Pass der Serie G wird für jeden Iraker ausgestellt, der im Besitz des Irakischen Personalausweises ( Hawitt al-Ahwal Al-Medanie) und der Irakischen Staatsangehörigkeitsurkunde ( Shahadit al-jensie) ist.
  2. Um Ihre Passausstellung zu erleichtern, bitten wir Sie , uns per Post folgende Dokumente per Einschreiben mit einen Rückumschlag zu schicken:-
    1. Den irakischen Personalausweiss( Original ) mit zwei farbigen Kopie.
    2. Ihre irakische Staatsangehörigkeitsurkunde ( Original ) mit zwei farbigen Kopie
    3. Zwei farbige Kopie des deutschen Ausweises ( Seite 1- Seite 2- und die Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland)
    4. Die genaue Adresse in Deutschland und ihre Telefonnummer, damit wir einen Termin mit Ihnen vereinbaren können
    5. Der alte Pass der Serie (S) und 2 farbigen Kopien
  3. Diese Dokumente muss der Iraker alle gesammelt per Einschreiben mit Poststempel an die Konsulatsabteilung der Botschaft der Republik Irak schicken. Anbei sollten die vollständige Adresse und die Telefonnummer des Irakers sein , damit das Konsulat Kontakt aufnehmen kann.
  4. Jedes Kind erhält einen eigenen Pass anhand der vorliegenden Original- Dokumente, sollten für das Kind keine Dokumente vorliegen, genügen die Original-Dokumente des Vaters oder der Mutter.
  5. Das verantwortliche Personal in der Botschaft der Republik Irak wird vorab die Dokumente prüfen und ein persönliches Interwiev mit dem jeweiligen Iraker führen. Der Antrag wird vor Ort in der Botschaft vom Personal ausgefüllt und zusammen mit den Farb-Kopien der Dokumente nach Bagdad geschickt
  6. Nach Prüfung aller Dokumente vereinbart das Konsulat der Botschaft der Republik Irak einen Termin mit dem Iraker.
  7. Eine Austellungsgebühr von 20,- Euro muss in bar in der Botschaft der Republik Irak entrichtet werden.
  8. Die neuen G-Pässe werden von der Behörde für Passangelegenheiten in Bagdad ausgestellt, nachdem die dafür vorgesehenen Anträge ausgefüllt und die Original-Dokumente des Irakers geprüft wurden und in Farb-Kopie nach Bagdad geschickt wurden. Das kann 2-3 Monate Zeit in Anspruch nehmen.

Berlin, 17.10.2007

Eilt: Familien-Abschiebung morgen verhindern!

Meldung vom Mittwoch den 24.10.2007 · 2 Komentare

Morgen soll eine Straubinger Familie nach 12 Jahren in Deutschland abgeschoben werden. Die Kinder sprechen nur deutsch, die Familie hat noch einen Bleiberechtsantrag laufen doch das Landratsamt scheint persönlich Rache nehmen zu wollen nachdem die Oras ihren Pass vorgelegt haben. Bitte schickt Protestfaxe oder ruft an. » Den ganzen Beitrag lesen…

Synopse Härtefallkommissionen

Meldung vom Dienstag den 23.10.2007 · noch keine Kommentare

Die vergleichende Gegenüberstellung der Härtefallkommissionen der einzelnen Bundesländer ist eine aktualisierte Fortentwicklung meiner bereits existierenden Synopse. Sie berücksichtigt u.a. eventuelle Änderungen der Zusammensetzung der Kommissionen, Aktualisierungen der Internethinweise sowie insbesondere die zwischenzeitlich erstellten Tätigkeitsberichte der Kommissionen.

Alle weiteren Informationen dazu findet Ihr in der Synopse selbst.

gez. Andreas Schwantner
- amnesty international -

Tagung des „Netzwerks Flüchtlingshilfe in Niedersachsen”

Meldung vom Montag den 22.10.2007 · noch keine Kommentare

Tagung des „Netzwerks Flüchtlingshilfe in Niedersachsen”
>>> hier als pdf

Thema: Das 2. Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz
Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union

Das Seminar beschäftigt sich mit dem so genannten „2. Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz”. Mit ihm wird das Zuwanderungsgesetz in wichtigen Teilen verändert und verschärft. Diese Veränderungen in Bereichen wie Schutz für Bürgerkriegsflüchtlinge, Dublin II Verfahren, Bleiberecht, Familienzusammenführung, Integration etc. werden unter Berücksichtigung erster Erfahrungen mit dem Gesetz sowie der Ausführungsempfehlungen des niedersächsischen Innenministeriums vorgestellt und diskutiert.

Tagungsort: St. Clemens-Haus, Leibnizufer 17 B, 30169 Hannover

Zeit: 9.30 Uhr - 16.00 Uhr am 23.11.2007

Referent: Prof. Dr. Holger Hoffmann, FH Bielefeld

Prof. Dr. Holger Hoffmann ist ein ausgewiesener Kenner des Ausländer- und Asylrechts und gilt als Experte auf dem Gebiet der Europäischen Entwicklungen im Flüchtlings- und Asylrecht.

Ablauf:

  • 09.30 - 10.00 Uhr Stehcafe
  • 10.00 - 12.30 Uhr Reicht’s jetzt? - Die Umsetzung flüchtlingsrechtlicher Richtlinien der EU durch das 2. ÄnderungsG
  • 12.30 - 13.30 Uhr Mittag
  • 13.30 - 15.00 Uhr Dürfen jetzt alle bleiben? - Wie “humanitär” ist die Altfallregelung?
  • 15.00 - 15.15 Uhr Stehcafe
  • 15.15 - 16.00 Uhr Welche weiteren Änderungen für Flüchtlinge / Geduldete bringt das neue Recht?

Das Seminar kostet nichts. Als Unkostenbeitrag für Tee und Kaffee wird jedoch ein Pauschalbetrag in Höhe von 5 € pro Person erhoben. Getränke müssen extra bezahlt werden. Es besteht die Möglichkeit, ein Mittagessen in einer Mensa oder in Stehrestaurants einzunehmen.
Die Gesetzestexte können vorab von unserer Homepage des Flüchtlingsrats heruntergeladen werden. Das nicht veröffentlichte Protokoll zur Umsetzung der gesetzlichen Bleiberechtsregelung in Niedersachsen findet sich hier.

Die Tagung wird gefördert durch den Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) und findet im Rahmen des Projektes „Netzwerk Flüchtlingshilfe Niedersachsen” statt. Es werden keine Teilnahmegebühren erhoben. Die Teilnahmeberücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge des Anmeldeeingangs.

Wir bitten um schriftliche, verbindliche Anmeldung:
per Fax: 05121-31609 oder per eMail: nds@nds-fluerat.org oder per Post
an die Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats Niedersachsen, Langer Garten 23 B, 31137 Hildesheim

Anmeldeschluss: 16.11.2007

Stellungnahme zum Fall Ahmed Siala

Meldung vom Donnerstag den 18.10.2007 · 2 Komentare

Das nds. Innenministerium und die Richter am OVG Lüneburg bezichtigen in ihren Stellungnahmen bzw. in der Urteilsbegründung Ahmed Siala als einen Flüchtling, der “unter Täuschung über seine Identität nach Deutschland gekommen” sei und nur deshalb eine Aufenthaltserlaubnis erhalten hätte. Sie behaupten, Ahmed Siala sei gar kein Kurde aus dem Libanon, sondern ein Kurde aus der Türkei, und habe daher 1990 zu Unrecht ein Bleiberecht erhalten. Als Beleg dient ein türkischer Registerauszug aus dem Jahr 1975, erstellt also vier Jahre vor der Geburt von Ahmed Siala, der seinen Vater Ghazi Siala als Türken ausweisen soll.

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Wieder Abschiebungen in den Irak

Meldung vom Donnerstag den 18.10.2007 · noch keine Kommentare

Zur Ankündigung der kurdisch-irakischen Fluggesellschaft Zagros-Air, wieder für Abschiebungen von Flüchtlingen in den Irak zur Verfügung zu stehen, erklärte die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion Ulla Jelpke:

Abschiebungen von irakischen Flüchtlingen aus Deutschland in den Irak sollen wieder aufgenommen werden. Nächsten Monat findet die erste Abschiebung mit einem Charterflieger der Linie Zagros-Air statt.

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Durchführungsanweisungen zur Beschäftigungsverfahren

Meldung vom Mittwoch den 17.10.2007 · noch keine Kommentare

Die Bundesagentur für Arbeit hat die Durchführungsanweisungen zur Beschäftigungsverfahrensverordnung aktualisiert:

  1. Falls die Voraussetzungen vorliegen (vierjähriger ununterbrochener Aufenthalt und kein Arbeitsverbot nach § 11 BeschVerfV), muss die Zustimmung ohne Vorrangprüfung und ohne Lohnprüfung erfolgen. Dies ist eine wichtige Klarstellung, da im Verordnungstext nur von “kann” die Rede ist.
  2. Die Zustimmung kann ohne Einschaltung der Agentur für Arbeit direkt von der Ausländerbehörde erfolgen, wenn zwischen beiden Behörden vor Ort eine entsprechende Vereinbarung (”Globalzustimmung”) getroffen worden ist. Dies galt bislang bereits für die Zustimmung für Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 8 und 9 BeschVerfV. Ohne Globalzustimmung muss erst ein konkretes Arbeitsangebot vorgelegt werden und die Agentur für Arbeit muss formal - ohne inhaltliche Prüfung - beteiligt werden.
  3. Die Zustimmungen müssen unbeschränkt erteilt werden, das heißt die betroffenen Personen sind mit der Zustimmung frei auf dem Arbeitsmarkt. Falls eine der Ausnahmen von Vorrang- und Lohnprüfung (§§ 8, 9 oder 10 S. 2 BeschVerfV) greift, ist auch die Beschäftigung als Leiharbeitnehmer möglich.
  • Durchführungsanweisungen als pdf
  • Ausschnitt zu § 10 / nur Seite 17 als pdf

Besten Dank an: Claudius Vogt / GGUA Münster

Rückstufung von Leistungen nach § 2 AsylbLG auf solche nach § 3 AsylbLG

Meldung vom Montag den 15.10.2007 · noch keine Kommentare

Das Sozialgericht Braunschweig hat mit Beschluss von 12.10.2007 - Az. S 20 AY 57/07 ER entschieden, dass ein Flüchtling, der bereits seit vier Jahren im Leistungsbezug nach dem AsylbLG steht und dem Leistungen nach § 2 AsylbLG bislang gewährt wurden, vorerst weiterhin Leistungen nach § 2 AsylbLG erhält, also nicht zurückgestuft werden darf auf Leistungen nach § 3 AsylbLG mit der Begründung, er habe noch nicht 48 Monate eingeschränkte Leistungen nach § 3 AsylbLG erhalten.

Der Beschluss trägt folgenden Tenor:

  1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine Rückstufung von Leistungen nach § 2 AsylbLG auf solche nach § 3 AsylbLG wird wiederhergestellt
  2. Bei Leistungsgewährung nach § 2 AsylbLG ohne zeitliche Befristung handelt es sich um einen Dauerverwaltungsakt; ein Anfechtungswiderspruch gegen einen Änderungsbescheid hat grundsätzlich aufschiebende Wirkung
  3. Es erscheint nicht von vornherein ausgeschlossen, dass bei der neuen gesetzlichen 48-Monats-Frist bereits gewährte Leistungen nach § 2 AsylbLG mit angerechnet werden
  4. Bei der Folgenabwägung ist maßgeblich zu berücksichtigen, dass Leistungen nach § 3 AsylbLG erhebliche Einschnitte in die lebensführung einschließlich verringerter Integrationsmöglichkeiten zur Folge hat.

Die Hauptsacheentscheidung steht in diesem Verfahren noch aus. Wir raten dennoch dazu, in entsprechenden Fällen Widerspruch bei den Leistungsbehörden und ggfs. (bei fortlaufender Leistungskürzung) Eilanträge bei den Sozialgerichten einzureichen.

gez. Kai Weber

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