Abschiebungsverbot wegen Krankheit führt zu Rechtswidrigkeit der Abschiebungsandrohung
Meldung vom Donnerstag den 13.09.2007 · noch keine Kommentare
Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vom 11.09.2007 Nr. 60/2007 - BVerwG 10 C 8.07
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass eine vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) gegenüber einem Asylbewerber ausgesprochene Androhung der Abschiebung in sein Heimatland aufzuheben ist, wenn nachträglich im gerichtlichen Verfahren ein Abschiebungsverbot wegen erheblicher konkreter Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit nach § 60 Abs. 7 Satz 1 Aufenthaltsgesetz - AufenthG - festgestellt wird. Damit hat der nunmehr für das Asylrecht zuständige 10. Senat eine seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes im Jahre 2005 umstrittene Frage geklärt. Nach der früheren Rechtslage blieb die Abschiebungsandrohung des Bundesamts in einem solchen Fall bestehen » Den ganzen Beitrag lesen…
