Geheimes Protokoll zur Umsetzung der Bleiberechtsregelung
Meldung vom Freitag den 28.09.2007 · 1 Kommentar
Die “Niederschrift über die Dienstbesprechung des Referats 42 … mit den Ausländerbehörden zur Anwendung der gesetzlichen Altfallregelung am 11.09.2007 im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport in Hannover”.
Dieses Protokoll (hier als PDF downloaden 2 MB), in dem das niedersächsische Innenministerium in klandestiner Weise den Ausländerbehörden Leitlinien zur Auslegung von Ermessensspielräumen der gesetzlichen Altfallregelung an die Hand gibt, wurde vom Innenministerium nicht veröffentlicht. Das Protokoll stellt kein Erlass dar, ist also für die Ausländerbehörden keine verbindliche Vorschrift, sondern nur eine “dringende Empfehlung”. Zweifel an dieser Form der Kommunikation scheinen angezeigt: Während andere Bundesländer ihre Erlasse in Internetportalen veröffentlichen, betreibt das niedersächsische Innenministerium weiterhin eine fragwürdige Geheimhaltungspolitik zu Fragen des behördlichen Umgangs mit Flüchtlingen in Niedersachsen, die seinesgleichen sucht.
