BAMF-Entscheidungspraxis zum Irak
Meldung vom Mittwoch den 20.06.2007 · 1 Kommentar
Vermerk
Auf dem 7. Berliner Symposium zum Flüchtlingsschutz am 18.6.2007 stellt Herr Stiehl vom BAMF Nürnberg die gegenwärtige Entscheidungspraxis Irak wie folgt dar:
Anerkennungen
Soweit eine inländische Fluchtalternative zu verneinen ist, wird für Mandäer ab Februar 2007, für Christen und Jeziden ab Mai 2007 eine Gruppenverfolgung bejaht.
Eine inländische Fluchtalternative wird landesweit und individuell geprüft und dürfte allenfalls für den Nord-Irak in Betracht kommen. Maßgeblich sei, ob die Voraussetzungen “Erreichbarkeit” und “Zumutbarkeit ” erfüllt seien, was dann, wenn Stammes- oder Clan-Beziehungen bzw. familiäre Beziehungen vorliegen, zu bejahen sei.
Widerrufsverfahren
Seit Mai 2007 würden anhängige Widerrufsverfahren in der Bearbeitung grundsätzlich zurückgestellt, wenn die Betreffenden aus dem Großraum Bagdad kämen bzw. wenn es sich um alleinstehende Frauen oder Personen handelt, die hier aufgewachsen und zur Schule gegangen sind. Ob es bei diesem vorübergehenden “Entscheidungsstopp” bleibt, werde im Herbst dieses Jahres erneut entschieden. Soweit entsprechende Verfahren bereits gerichtlich anhängig seien, würde das BAMF die Anordnung des Ruhens des Verfahrens beantragen.
Sollte von der Entscheidung im Widerrufsverfahren indes die Fortführung des Einbürgerungsverfahren abhängig sein, könne auf ausdrücklichen Wunsch der Betroffenen auch jetzt eine Entscheidung herbeigeführt werden.
Soweit zum gegenwärtigen Zeitpunkt von einer Gruppenverfolgung auszugehen sei, würden die Verfahren eingestellt werden. » Den ganzen Beitrag lesen…
