Weitere Informationen zur Nichtanerkennung irakischer Pässe der Serie S durch das BMI ab 1.4.2007

Meldung vom Samstag den 31.03.2007 · 6 Komentare

Wir haben beim Auswärtigen Amt, beim BMI sowie bei der irakischen Botschaft in Berlin weiterrecherchiert und konnten Folgendes in Erfahrung bringen:

  1. Nach Angaben des Servicebüros des Auswärtigen Amtes ist die Einreise von irakischen Staatsbürgern, die einen Pass der Serie S besitzen, weiterhin in das Bundesgebiet möglich, wenn im Pass ein Aufenthaltstitel der Bundesrepublik eingetragen ist oder die Einreisevoraussetzungen gemäß Schengener Abkommen vorliegen. Allerdings wird ab 1.4.2007 in diesen Fällen der Pass bei der Einreise ungültig gestempelt.
  2. Das Bundesinnenministerium erklärte auf Nachfrage, “dass eine Aussage zu der Frage wann mit der Erteilung irakischer Reisepässe der Serie G durch die zuständigen irakischen Behörden zu rechnen ist, von hier nicht getroffen werden kann, da dies in den alleinigen Zuständigkeitsbereich der irakischen Seite fällt”. Von der irakischen Botschaft in Berlin war zu erfahren, dass neue Pässe der Serie G derzeit nur zentral (im Irak) ausgestellt werden können. Die Kosten betragen ca. 80 Euro. Die irakischen Botschaften werden trotz der Ankündigung des BMI bis auf Weiteres nur Pässe der Serie S ausstellen. Die Kosten für einen solchen Pass betragen 17 Euro.
  3. Schwierigkeiten haben insbesondere solche irakischen Staatsbürger zu erwarten, die noch keinen Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik besitzen und z.B. im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland kommen wollen. Hierzu erklärte das BMI auf Anfrage: “In Fällen der Familienzusammenführung weise ich auf das erforderliche Visumverfahren hin. Bei der Beantragung eines Visums zum Zwecke der Familienzusammenführung kann über die zuständige deutsche Auslandsvertretung eine Ausnahme von der Passpflicht vor der Einreise beantragt werden. Inhaber ungültiger Reisepässe der Serie “S” sind gehalten, einen neuen Reisepass bei den zuständigen irakischen Behörden zu beantragen.”

gez. Karim Alwasiti

Bleiberechtstext in der Kabinettfassung inkl. Folgeregelung im SGB II

Meldung vom Freitag den 30.03.2007 · noch keine Kommentare

Der Bleiberechtstext in der Kabinettfassung inkl. Folgeregelung im SGB II weiterlesen (pdf).

Elektronische Gesamtversion gibt es noch nicht.

gez. Nicole Viusa
PRO ASYL

Abschiebungen im Jahr 2006/Sammelvorführungen von Passlosen vor Botschaftsangehörigen und “Delegationen”

Meldung vom Freitag den 30.03.2007 · noch keine Kommentare

Antwort auf die Kleine Anfrage “Zahl der Abschiebungen im Jahr 2006″ (Bt-Drs 16/4724)
http://www.ulla-jelpke.de/news_detail.php?newsid=447

Antwort auf die Kleine Anfrage “Beteiligung ausländischer Delegationen an Verfahren zur Identitätsfeststellung in Asyl- bzw. Abschiebungsverfahren” (Bt-Drs 16/4723)
http://www.ulla-jelpke.de/news_detail.php?newsid=449

gez. Ulla Jelpke

LK Osterode: Repression gegen Psychotherapeutin

Meldung vom Freitag den 30.03.2007 · 1 Kommentar

Der Landkreis Osterode gefährdet die Existenz einer Psychothearpeutin mit dem Vorwurf der Ausstellung von “Gefälligkeitsattesten” für Asylbewerber.

Begonnen hatten die Angriffe auf die Psychotherapeutin Dr. Ratdke 2001 mit ihrer Ablehnung der Forderung von Seiten der Ausländerbehörde, Atteste in asyl- und ausländerrechtlichen Fällen mit dieser abzustimmen. In Briefwechseln mit dem Landkreis wird ihr unterstellt, Gefälligkeitsatteste ausgestellt zu haben, mit denen eine Abschiebung verhindert werden sollte. Es folgten Ruf schädigende Artikel in der Presse; wo dieser Vorwurf aufgegriffen wurde. Schließlich gab im September 2005 der erste Kreisrat des Landkreises, Gero Geißlreiter im Rahmen eines Klageverfahrens gegen eine angeordnete Abschiebung gegenüber dem Verwaltungsgericht an, dass die Stellungnahmen von Frau Dr. Radtke „als unbrauchbare Gefälligkeitsatteste amts- und gerichtsbekannt“ seien.

Daraufhin erstattete Frau Dr. Radtke Anzeige wegen Beleidigung gegen Herrn Geißlreiter. Ein Richter am Verwaltungsgericht Göttingen bestätigte im Rahmen des Ermittlungsverfahrens, dass Gutachten und Stellungnahmen von Frau Dr. Radtke nicht als unbrauchbare Gefälligkeitsgutachten bekannt seien. Das Angebot der Staatsanwaltschaft an Herrn Geißlreiter, von einer Klageerhebung abzusehen und das Verfahren gegen Zahlung eines Bußgeldes einzustellen, lehnt dieser jedoch ab und antwortete statt dessen mit einer Strafanzeige gegen Frau Dr. Radtke, wegen des „Verdachts des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse“. Außerdem beantragte Herr Geißlreiter die Entziehung der ärztlichen Approbation.

Bei Frau Dr. Ratdke stand daraufhin im Februar 2006 die Polizei vor der Tür, um eine Personen-, Praxis-, und Hausdurchsuchung vorzunehmen (die lediglich nicht durchgeführt wurde, weil die Polizei sich mit der Herausgabe der gesuchten Akte zufriedengab). Die Staatsanwaltschaft hat allerdings festgestellt, dass die Atteste von Frau Dr. Radtke nicht zu beanstanden seien und stellte im März 2007 das Verfahren gegen sie ein.

Herr Geißlreiter steht jedoch nun auf dem Standpunkt, dass es nicht strafbar sei (da bisher das Verfahren wegen Beleidigung gegen ihn nicht zur Anklageerhebung geführt hat) weiterhin zu behaupten, Frau Dr. Radtke stelle Gefälligkeitsgutachten aus. Frau Dr. Radtke hat die Staatsanwaltschaft daher aufgefordert, dass Verfahren gegen ihn wieder auf zu nehmen. Sie sieht sich durch die Ruf schädigenden Äußerungen als Psychotherapeutin, die etliche PatientInnen mit Fluchterfahrungen behandelt, in ihrer Existenz bedroht.

Es kann nicht sein, dass Ärztinnen und Ärzte von den Ausländerbehörden unter Druck gesetzt werden, um eine abgestimmte Erstellung von Attesten und Stellungnahmen zu erwirken, mit dem Ziel, Abschiebungen reibungsloser durchführen zu können.

Der Flüchtlingsrat und Pro Asyl werden die Auseinandersetzung von Frau Dr. Radtke mit dem Landkreis Osterode weiter beobachten und sie unterstützen.

gez. Sigmar Walbrecht

Vertrieben im eigenen Land - die neue ila Zeitschrift

Meldung vom Donnerstag den 29.03.2007 · noch keine Kommentare

Weltweit gibt es etwa 40 Millionen interne Vertriebene, die Hälfte davon in Afrika. Trauriger Spitzenreiter in Lateinamerika ist Kolumbien mit zur Zeit 3,8 Millionen Vertriebenen. In der ersten Hälfte 2006 waren es durchschnittlich 637 Personen pro Tag, die ihre Heimatgebiete aus Angst vor dem bewaffneten Konflikt, vor Verfolgung oder Menschenrechtsverletzungen verlassen mussten. Aber auch in anderen Ländern des Kontinents gibt es sie – 60 000 in Peru, 242 000 in Guatemala und 12 000 in Mexiko. Hinzu kommen Tausende von Familien, die aufgrund von Ressourcenkonflikten in ganz Lateinamerika direkt oder indirekt vertrieben werden – wegen Bergbau, Forstwirtschaft oder großflächigem Anbau von Agrarprodukten für den Export. Auch bei infrastrukturellen Großprojekten wie Verkehrswegen zu Wasser und zu Land oder Staudämmen zur Energiegewinnung steht nicht selten die ansässige Bevölkerung im Wege, die auf den begehrten Ländereien lebt. Meist flüchten die internen Vertriebenen vom Land in die Stadt, doch es gibt auch innerstädtische Vertreibung. Nicht wenige leiden unter mehrmaliger Vertreibung. » Den ganzen Beitrag lesen…

Rot-Grün ist mitverantwortlich für lange Guantánamo-Haft von Murat Kurnaz

Meldung vom Donnerstag den 29.03.2007 · noch keine Kommentare

Pressemitteilung - amnesty international

Berlin, 29. März 2007 – Die frühere rot-grüne Bundesregierung ist mitverantwortlich für die lange Haft des Bremer Murat Kurnaz im US-Gefangenenlager Guantánamo. Kurnaz saß dort viereinhalb Jahre unschuldig in völkerrechtswidriger Haft und erlitt schwere Menschenrechtsverletzungen. „Die frühere Bundesregierung hat Möglichkeiten nicht genutzt, die Haftzeit deutlich zu verkürzen, sondern alles getan, um Kurnaz von Deutschland fernzuhalten“, sagte Barbara Lochbihler, Generalsekretärin von amnesty international Deutschland anlässlich der morgigen Befragung von Außenminister Frank-Walter Steinmeier vor dem BND-Untersuchungsausschuss. „Das Mindeste ist, dass der Ex-Kanzleramtschef Steinmeier sich bei Murat Kurnaz entschuldigt“, sagte Lochbihler. „Die jetzige Regierung sollte Kurnaz bei Bemühungen, in den USA eine Entschädigung zu erwirken, unterstützen und ihm bei seiner Wiedereingliederung ins Alltagsleben in Deutschland behilflich sein.“ » Den ganzen Beitrag lesen…

Mit Hausverboten sollen KritikerInnen des Lagersystems mundtot gemacht werden

Meldung vom Donnerstag den 29.03.2007 · noch keine Kommentare

Seit einigen Jahren gibt es in den Flüchtlingslagern der Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörde (ZAAB) in Oldenburg und dessen Außenlager in Bramsche-Hesepe Proteste und Widerstand gegen das Leben dort. Gemessen an der Resonanz in der Öffentlichkeit und den Medien, ist der Protest sehr erfolgreich. Auch der Stadtrat Oldenburg hat in einer Resolution die Untersuchung der Situation in der ZAAB Oldenburg gefordert. Innenminister Schünemann sowie der Behördenleiter der ZAAB, Christian Lüttgau und der Leiter des Lagers Bramsche-Hesepe, Conrad Bramm, geraten immer wieder in Rechtfertigungszwang. » Den ganzen Beitrag lesen…

Abschiebehaft abschaffen- Gegen das unmenschliche Migrationsregime von EU und G8 Auf nach Ingelheim

Meldung vom Mittwoch den 28.03.2007 · noch keine Kommentare

Im Rotweinstädtchen Ingelheim am Rhein befindet sich seit bereits fünf Jahren einer der modernsten Abschiebeknäste Deutschlands, konzipiert für 150 Häftlinge. Aktuell werden dort circa 40 bis 50 sogenannte “Ausreisepflichtige” von 60 Wärtern und 7 Hunden bewacht. Die fünf Meter hohen Betonmauern, zusätzlich mit Nato-Stacheldraht und Kameras gesichert, suggerieren dort säßen “Schwerkriminelle” ein. Vorurteile der Bevölkerung werden so befördert und verhindern eine kritische Auseinandersetzung mit dieser Einrichtung und ihrer Funktion.

Bei den Einsitzenden handelt es sich meist um Menschen auf der Flucht, die in Rheinland-Pfalz oder dem Saarland erfolglos um Asyl nachgesucht haben. Bei ihrem Asylantrag wurden sie häufig schlecht beraten oder sind an den hohen gesetzlichen Hürden gescheitert. Mojgan *(Name geändert) stellte nach vier Monaten illegalen Aufenthalt in Trier einen Asylfolgeantrag. Als sie dann bei der ABH Mainz vorsprach, um ihren Aufenthalt aufgrund des Folgeantrags zu (re-)legalisieren, wurde sie dort festgenommen. Sie wurde zunächst nach Zweibrücken und 3 Monate später nach Ingelheim gebracht. » Den ganzen Beitrag lesen…

PRO ASYL: Mehr Haft, weniger Rechtsschutz, mehr Ausgrenzung

Meldung vom Mittwoch den 28.03.2007 · noch keine Kommentare

Pressemitteilung von PRO ASYL
Heute im Bundeskabinett: Das große Antiausländerpaket alias „Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union“

Getarnt als Gesetzentwurf zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union geht heute ein ganzes Paket mit ausländerrechtlichen Verschärfungen ins Bundeskabinett. PRO ASYL kritisiert den Inhalt dieses Antiausländerpakets als repressiv und vom Geist der Abschottung geprägt. Das Resultat ist absehbar: Mehr Haft, weniger Rechtsschutz, mehr Ausgrenzung.

Wenn dieser Entwurf Gesetz wird, werden Tausende zusätzlicher Haftplätze entstehen. Denn Asylsuchende, die in einen anderen EU-Staat überstellt werden sollen, weil dieser zuständig ist, werden keine Chance mehr haben, gegen diese Abschiebung Rechtsmittel im Eilverfahren einzulegen. Sie werden in der Regel in Zurückweisungshaft genommen.

Eine Regelung aus Absurdistan ist die Rücknahme der bisherigen Einbürgerungserleichterungen für junge Erwachsene. Bislang können unter 23-Jährige sich einbürgern lassen – auch ohne ihren Lebensunterhalt selbst sichern zu können. Das ist sinnvoll, damit Studenten und Auszubildende ein Studium oder Ausbildung nicht abbrechen und arbeiten müssen, um sich einbürgern zu lassen. Die geplante Änderung ist integrationsfeindlich, weil sie die sinnvolle Wahrnehmung einer Bildungschance zum möglichen Nachteil macht. Ein Schildbürgerstreich – müsste doch bei zuletzt stark gesunkenen Einbürgerungszahlen das Interesse an der Einbürgerung qualifizierter Jugendlicher groß sein.

Seinen angeblichen Zweck, nämlich die Umsetzung von EU-Richtlinien, löst das Gesetz nur unzureichend ein. Obwohl eine EU-Richtlinie zu den Aufnahmebedingungen für Flüchtlinge vorsieht, dass Personen in schwierigen Lebenssituationen besondere Rechte zustehen, wird dies im Gesetzentwurf nicht umgesetzt. Der Entwurf gewährleistet nicht, dass Minderjährige ggf. Zugang zu psychologischer Betreuung und notwendigen Rehabilitationsmaßnahmen haben müssen. Er regelt nicht den Anspruch der Opfer von Folter und Gewalt auf die erforderliche Behandlung.

Der verbesserte Schutz, den die sog. EU-Qualifikationsrichtlinie für Flüchtlinge aus Kriegs- und Krisengebieten, insbesondere Bürgerkriegsflüchtlinge vorsieht, wird manipulativ und unzureichend in nationales Recht umgesetzt. Ohne Schutz sollen die Betroffenen in Deutschland auch künftig bleiben, wenn die Gefahren der Bevölkerung im Herkunftsland allgemein drohen.

PRO ASYL fordert die Abgeordneten des Bundestages auf, im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens darauf hinzuwirken, dass ein Gesetz herauskommt, das rechtsstaatlichen Ansprüchen genügt.

gez. Bernd Mesovic
Referent

Anerkennung nach § 60,1 AufenthG durch BAMF im Folgeverfahren

Meldung vom Mittwoch den 28.03.2007 · noch keine Kommentare

Mal eine positive Nachricht: Nach einem unanfechtbar abgelehnten Asylerstantrag wurde einer jungen iranischen Frau im Folgeverfahren jetzt im März diesen Jahres Abschiebungshindernisse nach § 60,1 AufenthG anerkannt. Durch ihren westlichen Lebensstils / ihre Integration in bundesdeutsche Lebensverhältnisse drohe bei einer Rückkehr Verfolgungsgefahr.

Der positive Bescheid als pdf hier weiterlesen.

gez. Sophia Engelberts

Ergänzungserlass des MI zur Bleiberechtsregelung

Meldung vom Dienstag den 27.03.2007 · noch keine Kommentare

Ergänzungserlass des MI zur Bleiberechtsregelung (pdf) - mit Dank an Erk Jessen von der AWO Harburg-Land

  • Die wichtigste Änderung:
  • Ab dem 2. Kind wird der ergänzende Bezug von Sozialhilfe in Höhe von 100,-Euro je Kind für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren zugelassen (maximal 300,- Euro ).
  • Erfreulich ist auch die Vorgabe, dass eine Ablehnung des Asylantrags als “offensichtlich unbegründet” nach § 30 III AsylVfG in der Vergangenheit einem Bleiberecht nicht im Wege steht: § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG kommt also nicht zur Anwendung.
  • Dagegen hält das MI daran fest, dass Personen, die in der Vergangenheit ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben wurden, aufgrund des § 11 AufenthG auch dann kein Bleiberecht erhalten sollen, wenn sie alle Bedingungen erfüllen.
  • Bereits bekannt war, dass auch Leih- und Zeitarbeitsverträge Grundlage für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung darstellen können. Das MI weist noch einmal darauf hin, dass eine Beteiligung der Arbeitsagenturen vor einer erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nicht erfolgen soll. Eine Prüfung der Arbeitsbedingungen erfolgt also erst bei einer Verlängerung von Arbeitsverträgen.
  • Kryptisch ist die Aussage des MI zur Anwendung der Bleiberechtsregelung an Studierende. Hier käme “vorrangig” eine AE nach § 16 AufenthG in Betracht, wer jedoch BAFöG erhalte, könne auch eine AE nach § 23 Abs. 1 AufenthG bekommen. Hintergrund ist ein laufendes Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des BAFöG, nach der auch Personen mit einer AE nach § 23 Abs. 1 anspruchsberechtigt werden sollen. Da der § 16 AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis nur zum Zweck und für dioe Dauer des Studiums vorsieht, sollten Studierende sich möglichst nicht auf eine AE nach § 16 AufenthG verweisen lassen, sondern eine AE nach § 23 I AufenthG beantragen.

gez. Kai Weber

Ausstellung BlickWechsel Afrika 01.04. bis 13.05.2007 im Wasserturm Lüneburg

Meldung vom Dienstag den 27.03.2007 · noch keine Kommentare

“Dieser Kontinent ist zu groß, als dass man ihn beschreiben könnte. Er ist ein regelrechter Ozean, ein eigener Planet, ein vielfältiger, reicher Kosmos.”
(Ryszard Kapuscinski)

Die Ausstellung „BlickWechsel Afrika“ wirft mit Fotografien, Bildern, Skulpturen und Informationen einen Blick auf diesen vielfältigen und bunten Kontinent.

Sie knüpft bei unseren Vorstellungen von Afrika an, erzählt Geschichten und fragt nach der Umsetzung der UN-Millenniums-Entwicklungsziele. Es werden Hintergrundinformationen zum Kontinent und zu einzelnen Ländern gegeben und Herausforderungen ebenso wie Entwicklungserfolge und zukunftsweisende Projekte beschrieben. Afrika - so wird deutlich, ist viel mehr als ein Kontinent der Katastrophen. » Den ganzen Beitrag lesen…

Kostenloses Krisentelefon Zwangsheirat

Meldung vom Dienstag den 27.03.2007 · noch keine Kommentare

Unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800-0667888 stehen tagsüber geschulte Ansprechpartnerinnen zur Verfügung, die u.a. auch türkisch sprechen. Zudem ist die email-Adresse zwangsheirat@kargah.de rund um die Uhr erreichbar.

gez. Christian Wüstenberg
Regionalverbund Heide
Kooperative Migrationsarbeit Niedersachsen

Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen

Meldung vom Dienstag den 27.03.2007 · 2 Komentare

Neu erschienen! 14. aktualisierte Auflage der Dokumentation
Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen (1993 bis 2006)

Die Zahl der Flüchtlinge, die in der BRD Asyl beantragten, war 2006 mit 21.000 die niedrigste seit 1983. Zugleich wurden bei 30.756 Ent­scheidungen des Bundesamtes nur 251 Personen als Asylberechtigte anerkannt (0,8 %). 1.097 (3,6 %) Menschen erhielten einen Abschiebe­schutz nach § 60 Abs.1 des Aufenthaltsgesetzes.

Aber für 100 % der Flüchtlinge bedeutet der Aufenthalt in der BRD - egal, wie er endet - einen jahrelangen Kampf gegen den erklärten Grenz­abschottungs- und Abschiebewillen des Staates. Ein Marathon, der aufgrund seiner zeitlichen Länge mittlerweile die Kinder und Kindeskinder der ursprünglich eingereisten Menschen betrifft. Ca. 300.000 Menschen leben in der BRD mit sogenannten Ketten-Duldungen oder Grenz­übertrittsbescheinigungen in der ständigen Angst vor Abschiebung - z.T. seit eineinhalb Jahrzehnten oder länger. » Den ganzen Beitrag lesen…

Die gesetzliche Altfallregelung in § 104 a und b AufenthG-E

Meldung vom Montag den 26.03.2007 · 4 Komentare

Die geplanten gesetzlichen Bleiberechtsregelung aus der Sicht der SPD-Bundestagsfraktion (pdf).

gez. Kai Weber


“Liebe Freundinnen, liebe Freunde, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

anhängend stelle ich als word-Datei ein klarstellendes “Papier” des Vorsitzenden des AK Innenpolitik der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Dieter Wiefelspütz MdB, zur Verfügung. Dieses erläutert die gesetzliche Altfallregelung in § 104a und b des AufentG-Entwurfs, über den die Koalitionspartner auf Bundesebene - *_leider gegen den erbitterten Widerstand Niedersachsens_* - Einvernehmen erzielt haben.

Wir können davon ausgehen, dass diese Regelung als Gesetz in Kraft treten wird.
Mit herzlichen Grüssen

Klaus-Peter Bachmann
Mitglied des Nieders. Landtages”

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