Landkreis Cuxhaven will AK ASYL Cuxhaven nicht auf seiner Homepage bewerben

Der Landkreis Cuxhaven, vertreten durch Landrat Friedhelm Ottens, liegt in Fehde mit dem Arbeitskreis Asyl Cuxhaven: Der will erreichen, dass der Landkreis Cuxhaven – neben anderen Initiativen – auch den AK Asyl auf seiner Homepage bewirbt. Dort heißt es ausdrücklich:

„Im Rahmen des anhaltenden Zuzugs von Asylsuchenden ist ein vielfältiges ehrenamtliches Engagement im Landkreis Cuxhaven entstanden. Um Ihre Arbeit als ehrenamtlich Tätige zu erleichtern, wollen wir Ihnen an dieser Stelle wichtige Informationen und Kontaktdaten zur Verfügung stellen.“

Auf seiner Seite listet der Landkreis auch einige Initiativen auf. Den seit 30 Jahren in Cuxhaven tätigen Arbeitskreis Asyl hat Landrat Ottens jedoch für unwürdig befunden und dem Verein im Februar 2016 auf dessen Beschwerde kurz und bündig erklärt:

„Die Veröffentlichung von Informationen über die Homepage gehört zur Öffentlichkeitsarbeit des Landkreises. Über die Öffentlichkeitsarbeit entscheidet allein der Landrat. Einen Anspruch darauf gibt es nicht, weshalb es auch keine Rechtsgrundlage für einen Antrag Ihrerseits gibt. Insoweit kann der Landkreis hierüber frei entscheiden.“

Damit will sich der Arbeitskreis Cuxhaven nicht abfinden – und klagt vor dem Verwaltungsgericht auf Gleichbehandlung.

Mit aberwitzigen Begründungen verteidigt der Landkreis im Klageverfahren sein vermeintliches Recht, den Arbeitskreis Asyl Cuxhaven, anders als z.B. die christliche Flüchtlingshilfe, nicht zu erwähnen: Der Verein betreibe womöglich Rechtsberatung und „politische Arbeit“. Dies erschließe sich aus einem Satz in der Selbstdarstellung, der das Angebot des Vereins „nicht neutral“ beschreibe. Wörtlich heißt es da: „Wir beraten Flüchtlinge in sozialen Fragen und helfen ihnen, ihre immer wieder beschnittenen Ansprüche auf materielle Hilfe durchzusetzen.“

Der Arbeitskreis Asyl Cuxhaven vermutet insofern nicht zu Unrecht, dass der Landkreis den sicherlich manchmal unbequemen Verein gern totschweigen möchte, und stellt fest: „Eine Behörde im demokratischen Rechtsstaat und zumal in einer Informationsgesellschaft muss sich auch der öffentlichen Kritik stellen. Klönen und Kaffee trinken sind nach Auffassung des Landkreises in den Orten der Begegnung erlaubt, das politische Gespräch aber ist von Übel. … Unterm Strich bleibt die Zensur eines demokratischen Vereins durch den Landkreis Cuxhaven und der Versuch, unangenehme Wahrheiten zu unterbinden.“

Wir raten Landrat Ottens: Kommen Sie runter! Der Arbeitskreis Asyl Cuxhaven, der seit 30 Jahren Flüchtlinge in Stadt und Landkreis Cuxhaven unterstützt und berät, ist nicht gefährlich! Einige Mitglieder des Vereins wurden sogar vom Landkreis Cuxhaven ausgezeichnet! Es bricht Ihnen kein Zacken aus der Krone, wenn Sie die Kläger klaglos stellen und auf die Angebote des Vereins auch auf Ihrer Homepage hinweisen.

Am 3. Juni 2016 soll vor dem Verwaltungsgericht Stade eine Entscheidung getroffen werden.

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