Umverteilungen bereits mit BÜMA möglich

Mancherorts stellen sich eine Menge Fragen aufgrund der verzögerten Registrierung der Asylbegehren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und der damit verzögerten Ausstellung der Aufenthaltsgestattungen als reguläre Ausweispapiere während des Asylverfahrens. Viele Asylsuchende in Niedersachsen müssen über einen langen Zeitraum ausschließlich mit einer BÜMA (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender) leben.

Auf Rückfrage hat das niedersächsische Innenministerium nun mitgeteilt, dass für Umverteilungen eine BÜMA ausreichend ist und somit keine Aufenthaltsgestattung erforderlich ist. Da dies bereits in der Vergangenheit so gehandhabt wurde, ist den beteiligten Behörden diese Verfahrensweise bekannt. Dringende Umverteilungsverfahren können daher auch bereits mit einer BÜMA eingeleitet werden. Weitere Informationen zum Thema Umverteilungen können unserem Leitfaden in den Kapiteln 10 und 17 entnommen werden, sh. hier.

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