Rede von Schünemann im Bundesrat: Kritik an EU-Asylrichtlinie

Die Rede von Innenminister Schünemann, mit der dieser seine Ablehnung der von der EU-Kommission im Dezember 2008 vorgeschlagenen Verbesserungen der Aufnahmebedingungen für Asylsuchende in Europa begründet finden Sie hier als pdf.

Dass Niedersachsen und der Bundesrat an der Diskriminierung von Flüchtlingen durch das Asylbewerberleistungsgesetz festhalten würden, war zu erwarten: Das 1993 beschlossene Sondergesetz, das Leistungen für Flüchtlinge auf einem Niveau von derzeit ca. 36% unterhalb von Hartz 4 festschreibt, ist auf Betreiben der Länder mehrfach verschärft worden, selbst ein Inflationsausgleich wurde immer wieder verweigert.

Auch die Verweigerung einer unentgeltlichen Rechtsberatung, wie sie etwa in Holland selbstverständlich ist, ist keine ßberraschung, wenn auch die angegebene Begründung mehr als dürftig ist: Die vom Land Niedersachsen weiterhin für notwendig gehaltene Prüfung der Erfolgsaussichten einer Rechtsvertretung setzt begrifflich nicht nur eine Rechtsberatung voraus, sondern auch eine Begründung des Antrags. Die Kosten beim Anwalt bzw. bei der Anwältin entstehen also, bevor über den Antrag auf Prozesskostenhilfe entschieden ist, was zur Folge hat, dass ein Teil der Flüchtlinge aus Kostengründen von vornherein auf eine anwaltliche Vertretung verzichten muss.

Enttäuschend ist schließlich die Ablehnung weiterer Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang, hatte Niedersachsen doch in der Vergangenheit selbst entsprechende Forderungen für einen verbesserten Arbeitsmarktzugang aufgestellt.
Alles in Allem verbalisiert Schünemann mit seiner Rede die überholte, längst widerlegte Abschreckungsdoktrin, die aber die niedersächsische Flüchtlingspolitik bis heute bestimmt und darauf baut, dass Flüchtlinge durch eine möglichst schäbige Behandlung außer Landes zu treiben sind.

gez. Kai Weber

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