Gesetzliche Altfallregelung – Voraussetzung zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Das DICV Osnabrück (ESF-Netzwerk Integration) hat ein Expertise zur gesetzlichen Altfallregelung veröffentlicht (hier als pdf). Die Darstellung bezieht sich auf Niedersachsen, ist also nicht unbedingt auf andere Bundesländer übertragbar. Beispielsweise ist die Frage, in welchem Umfang ergänzende Hilfen zum Lebensunterhalt bezogen werden dürfen, in den meisten Bundesländern erheblich großzügiger geregelt als in Niedersachsen.
gez. Kai Weber
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