MI-Erlass zu Bleiberecht auf Grundlage des Art. 8 EMRK kommt 2014

Wie einem Artikel aus der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 26.06.2014 zu entnehmen ist, wird das Innenministerium in der zweiten Jahreshälfte 2014 einen Erlass herausgeben, der auf die Möglichkeit einer Aufenthaltserlaubniserteilung nach §25 Abs. 5 AufenthG in Verbindung mit Art. 8 EMRK aufgrund der faktischen Verwurzelung in Deutschland hinweisen wird.

Selbstverständlich müssen Ausländerbehörden nicht auf diesen Erlass warten. Die Rechtsprechung des EGMR zu Art. 8 EMRK ist schon jetzt unmittelbar geltendes Recht in Deutschland. Das präsentierte Gutachten von Dr. Maierhöfer, ehem. Richter am VG Oldenburg, verdeutlicht die bestehenden Spielräume für eine Rechtsanwendung.

Kai Weber

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