Krankenversorgung für syrische Flüchtlinge

Der Presseerklärung des nds. Innenministers zur Übernahme von Krankenversicherungskosten für Flüchtlinge aus Syrien, die auf der Grundlage persönlicher Verpflichtungserklärungen aufgenommen wurden, ist u.a. der Hinweis zu entnehmen, dass Verpflichtungsgeber:innen auch nachträglich von ihren Verpflichtungen entbunden werden können, wenn aus einer Krankenbehandlung noch Rechnungen zu begleichen sind.

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