Rechtsgespräch betr. Bleiberecht nach Art 8 EMRK am 20. Juni im Pavillon Hannover

Veranstaltung zum Internationalen Tag des Flüchtlings

Bleiberecht für langjährig Geduldete nach Art. 8 EMRK – Wege zur menschenrechtskonformen Auslegung des Aufenthaltsgesetzes

Freitag den 20. Juni 2014, 10.00 – 13.00 Uhr
im Pavillon Hannover, Lister Meile 4, 30161 Hannover

mit

  • Prof. Hans Alexy   OVG Bremen
  • Prof. Thomas Groß   Universität Osnabrück, Fachbereich Rechtswissenschaften, European Legal Studies Institute (ELSI)
  • Dr. Christian Maierhöfer   Leiter des Referats für Verfassungsrecht, Öffentliches Recht und Europarecht beim Senator für Justiz und Verfassung in Bremen, ehem. Richter am VG Oldenburg

Moderation: Claire Deery, Dündar Kelloglu, Kai Weber, Flüchtlingsrat Niedersachsen

Inhalt:

In einer Reihe von Aufsehen erregenden Entscheidungen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass sich aus Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention („Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens“) ein Abschiebungsverbot ergibt, wenn eine Person in ihrem Aufenthaltsstaat „verwurzelt“ ist.

Der Schutz des Art. 8 EMRK geht weiter als Art. 6 GG. Durch Art. 8 EMRK wird nicht nur die Familie, sondern das Privatleben insgesamt geschützt. Der Schutz der Familie bezieht sich dabei auch auf die Bindung an die Eltern, wenn die betreffende Person bereits volljährig ist. Zu dem geschützten Privatleben zählen die Gesamtheit der sozialen Bindungen, also das Netz an sozialen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen.

In der niedersächsischen Verwaltungspraxis wird ein Aufenthaltsrecht unter Bezugnahme auf Artikel 8 der EMRK nur ausnahmsweise erteilt, ein Ausführungserlass des Landes fehlt bislang. Das Rechtsgespräch dient der Klärung der Frage, für welche Personen sich aus Artikel 8 der EMRK in menschenrechtskonformer Auslegung des Aufenthaltsgesetzes ein Aufenthaltsrecht ableiten lässt.

Anmeldung und weitere Infos s. Einladung

Kai Weber

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