Aufenthaltserlaubnis nach §25.5 AufenthG wegen Unzumutbarkeit einer Rückkehr

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat mit Urteil vom 15. Mai 2013 – Az. 11 A 3184/12 – einer Roma und ihren Kindern aus Serbien ein Aufenthaltsrecht nach § 25 Abs. 5 AufenthG in Verbindung mit Art. 8 EMRK zugebilligt, weil sie in Deutschland verwurzelt ist und zu ihrem Herkunftsland keine Bezüge mehr hat. Das Urteil und seine Begründung sind bemerkenswert und zukunftsweisend. Hier wird deutlich, dass eine Aufenthaltserlaubniserteilung in vielen Fällen auch ohne eine Bleiberechtsregelung im Einzelfall möglich wäre.

Viele Ausländerbehörden trauen sich jedoch nicht, ein Aufenthaltsrecht zu erteilen, weil das Innenministerium unter Schünemann den Ausländerbehörden dies untersagt hat und zu dieser Frage seitens des Innenministeriums auch unter der neuen Landesregierung bis heute keine  neuen Direktiven ergangen sind. Einzig die Ausländerbehörde der Stadt Göttingen geht offensiv damit um und erteilt in Einzelfällen eine Aufenthaltserlaubnis nach §25 Abs. 5 AufenthG wegen faktischer Verwurzelung in Deutschland.

Überfällig ist vor diesem Hintergrund, dass das Land Niedersachsen – wie andere Bundesländer auch – den in der Koalitionsvereinbarung versprochenen Erlass zur Auslegung von § 25 Abs. 5 AufenthG endlich herausbringt. Ausdrücklich heißt es in der Koalitionsvereinbarung:

„Die rot-grüne Koalition wird das humanitäre Aufenthaltsrecht (§ 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz) großzügig im Sinne der Betroffenen anwenden. Dabei muss sichergestellt werden, dass Ausländerinnen und Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, die wegen ihrer Verwurzelung in Deutschland entsprechend der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht abgeschoben werden können.“

Ob der taz-Artikel vom 3.4.2014  diesem Ziel dient, mag dahingestellt bleiben. Die Weisung des Innenministeriums an den Landkreis Wittmund, Rechtmittel gegen die positive Entscheidung des VG Oldenburg einzulegen, dürfte noch die Rechtsauffassung der alten Landesregierung widerspiegeln. Wir sind optimistisch, dass das Land Niedersachsen auch in dieser Frage einen Paradigmenwechsel vornehmen und auch das Koalitionsversprechen einlösen wird, „alle landeseigenen Erlasse, Anwendungshinweise und die dazugehörige Verwaltungspraxis“ auf das Ziel hin zu überprüfen, „mehr Menschlichkeit im Umgang mit Flüchtlingen und ihren Familien (zu) üben“.

Kai Weber

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20 Gedanken zu „Aufenthaltserlaubnis nach §25.5 AufenthG wegen Unzumutbarkeit einer Rückkehr“

    • Hello
      Mein name singh und ich hab aufenthalt 25,5
      Aber jetz auslandeamt mache nicht verlangrung
      Auslanderamt schreib absheibung verboten
      Danke

  1. Hallo meine Damen und Herren ich wollte fragen kann jemand mir bitte helfen ich habe 25 absatz 5 fünf und zuwanzig fünf ich bin verheiratet meine Fraue ist in Afghanistan und hat deutschkurz gemacht und ich habe hier Ausbildung fertig gemacht und arbeite ich leiharbeite ich verdiene 1600 Euro ich habe Wohnung ich habe alles und habe ich nicht schlimmes gemacht und habe keine straffe
    Nicht und bin ganz alleine in Deutschland manchmal mir ist so langweilig ganz alleine zu Hause ich hoffe meine Frau kommt damit ich mit jemand reden kann zu hause vielen dank für die helfe LG Fazel Alemi

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  2. Hallo an alle ich bin seit meiner Geburt in Deutschland bin hier geboren und aufgewachsen habe aber immer noch eine Duldung habe 2 Kinder die hier geboren sind habe einen Job bezahle meine Miete und alles aus eigener Tasche gibt’s da einen weg wie ich weg von der Duldung weg kommen kann ???

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    • Ja natürlich! Aufenthaltserlaubnis scheitert wahrscheinlich an fehlendem Pass. Diesen entweder besorgen – oder begründen, warum eine Passbeschaffung nicht (zumutbar) möglich ist. Ich empfehle anwaltliche beratung…

  3. Hallo Leute, ich heiß kodjo. 2006 wurde mir Aufenthaltstitel nach 25 Abs 5 erteilt, 2014 bekomme eine Niederlassungserlaubnis. Meiner Sohn wurde in 2015 geboren allerdings verweigerte Ausländerbehörde Deutsche Staat Angehörigkeit an mein Kind, aus Grund das mein Ehefrau nur noch befristet Aufenthalts hat. Ist diesen eigentlich ordnungsgemäß nach Ausländerrecht?

    Vielen Dank!

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  4. Mein Name Henok und ich hab Aufenthalt seit dem 25,5 2005 bekommen.
    Jetzt möchte ich eine Niederlassungserlaubnis beantragen,dafür wollte ich fragen was man benötischt.
    Meine Paartnerrin Aster hat ihre Aufenthaltserlaubnis seit dem 25.03.2004 bekommen.
    Wir beide arbeiten aber das Ausländeramt möchte das einkommen meiner Partnerin einzelnst rechnen,ist das richtig denn alle anderen Amte rechnen die ganze Familie zusammen.

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    • ich bekomme bald auch 25 abs 5 und ich hab nachgefragt ob ich wohnen darf wo ich will die frau sagte ich kann umziehen wo ich hin möchte also ich hoffe das die ausländerbehörde das einsieht

  5. Hallo ich habe fast die gleiche Frage
    Weil ich auch bald wieder den Aufenthalt 25Abs5 zurück bekommen werde.
    Und ich warte jetzt nur noch darauf damit ich in einer anderen Stadt unsiehen kann…. ????

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  6. Здравствуйте я из Грузий у меня радились дети в германии старшая дочка в июле будет 7 а младшая 5 ,вы не можете ине абеснять касается или нет мне этот параграф 25 абс 5, и как должна я поступать.

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  7. Hallo.ich komme aus Afghanistan.Ich habe eine Aufenthalt Titel Absatz 25.5 . Und meine Frau und mein Kind haben Absatz 25.3 . Meine Frage ist, ob ich mit diesem Aufenthalt Titel Absatz 25.5 nach anderes Land (iran)reisen darf ???

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