Kritik an Abschiebungspraxis

Der heutige Artikel aus der HAZ Nachts finden immer noch Abschiebungen statt berichtet ausführlich über das Ansteigen der Abschiebungszahlen, den nach wie vor hohen Anteil an Nachtabschiebungen und den Vollzug von Dublin – Abschiebungen in Niedersachsen. Konkrete Zahlen hierzu finden sich in einer Antwort der Landesregierung vom 6.03.2014 auf eine Kleine Anfrage von Ansgar Focke (CDU), siehe Drs. 17-1288.

Zur Spezifizierung unserer Kritik folgende Anmerkungen:

  1. Die Landesregierung verweist zu Recht auf die Zuständigkeit des Bundes zur Frage, ob ein Asylverfahren in Deutschland durchgeführt oder verwehrt wird. Das Innenministerium hat es nicht in der Hand, Dublin III – Bescheide des Bundesamtes aufzuheben, ist also gebunden an die Entscheidung und muss sie umsetzen.
  2. Der konkrete Vollzug von Abschiebung fällt jedoch in die Verantwortung des Landes. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit, der Achtung der Würde des Einzelnen sowie im Interesse einer Wahrung der Familieneinheit kann und darf das Land eine Abschiebung aussetzen. Das Land hat einen humanen Umgang mit Flüchtlingen und den Verzicht auf das Auseinanderreißen von Familien versprochen.
  3. Hier setzt unsere Kritik an: Nach wie vor gibt es nicht nur viele Nachtabschiebungen, sondern immer wieder auch Dublin III – Abschiebungen ohne eine vorherige Ankündigung des Abschiebungstermins. Auch sind immer wieder schwerkranke Flüchtlinge von solchen Abschiebungen betroffen. Mehrfach haben wir im Innenministerium die Problematik angesprochen, dass „Reisefähigkeit“ von niedersächsischen Ausländerbehörden regelmäßig durch die Gewährleistung gewisser Rahmenbedingungen herbeigeführt wird. Die behandelnden Fachärzte werden gefragt, ob der Transport eines Patienten ohne Lebensgefahr möglich ist, wenn eine ärztliche Begleitung mit Notfallmedizin im Flugzeug bereit gestellt wird und Medikamente mitgegeben werden. Auf diese Weise kann die „Reisefähigkeit“ auch von Schwerkranken herbei geführt werden.

Auslöser unserer Kritik war die gestrige Abschiebung von Motasem N., der trotz bestehender Suizidalität aus der Psychiatrie abgeholt und von seiner Frau getrennt wurde, die wegen mehrfacher Suizidversuche ebenfalls in der Psychiatrie aufgenommen worden ist und sich dort in therapeutischer Behandlung befindet (siehe hier). Vor dem Hintergrund dieser Eskalation hätten wir erwartet, dass das niedersächsische Innenministerium die Abschiebung abgebrochen und ausgesetzt hätte. Selbst das BMI hat Anweisungen herausgegeben, Abschiebungen „nicht um jeden Preis“ zu vollziehen (siehe hier). Auch unter Bezugnahme auf die Wahrung der Familieneinheit hätte die Abschiebung aus unserer Sicht abgebrochen werden müssen.

Ein ausführlicher Bericht von fairbleib Göttingen über den Fall verdeutlicht die Unverhältnismäßigkeit des behördlichen Vorgehens, die Reaktion des Innenministeriums findet sich auf der Seite des NDR . Hinsichtlich der Herkunft der Familie führt „fairbleib Göttingen“ aus, Herr N. sei Palästinenser und im Flüchtlingslager Azmi Almufti Camp in Jordanien am 29.07.1981 geboren. Bis 1994 hat er dort eine UN-Schule für Palästinenser besucht. Nach der Schule  ist er nach Syrien gegangen, in der Hoffnung, dort bessere Lebenschancen zu haben. Er hat sich in Deraa / Daraa, einer grenznahen Stadt zu Jordanien, niedergelassen, in der er bis zur Vertreibung der dort lebenden Palästinenser durch das Assad-Regime vor etwa zwei Jahren gelebt hat. Die Frage, ob die Familie nun aus Jordanien oder Syrien kommt, spielt für die Beurteilung der Abschiebung aber auch nur eine untergeordnete Rolle.

Kai Weber

Anhang: Grafik Abschiebungen 2013

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3 Gedanken zu „Kritik an Abschiebungspraxis“

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